Kleingewerbe und die Fotografie

Hallo Zusammen,

Ich habe 2008 ein Nebengewerbe unter Kleinunternehmerregelung angemeldet, mit welchem ich durch den Verkauf von Kameras und Fotozubehör nebenher mein Einkommen aufstocken wollte.

Dieser Versuch ist allerdings relativ schnell gescheitert, bzw. war mein sehr begrenztes Startkapital damals sehr schnell erschöpft und ich bin etwas im Minus geblieben... Als dann noch eine Abmahnung ins Haus kam, stellte ich den Verkauf über sämtliche Plattformen wie ebay und Amazon bis auf weiteres ein.

Gewinne wurden also keine Erziehlt, und da sich das ganze nicht mal ein Jahr gehalten hat, habe ich auch keine Einnahmen/Überschussrechnung erstellt.

Die Gewerbeanmeldung an sich besteht immer noch, Das Finanzamt hat sich bisher bei mir nie gemeldet um mal nach den Einkünften oder ähnlichem zu erkundigen...

Jetzt meine eigentliche Frage: Da ich hobbymäßig gerne Fotografiere, möchte ich versuchen, meine Bilder über verschiedene Anbieter als Druckmedien zu verkaufen, um dadurch ein paar Euro von meinen Ausgaben für die Ausrüstung und co. wieder rein zu bekommen. Bislang spielten diese Anbieter aber keinerlei Geld ein.

Sollte dies aber passieren, in wie fern hat das Einfluss auf meine "normale" Lohnsteuererklärung, bzw. wie müsste ich solche Einnahmen auf der Lohnsteuererklärung ausweisen und ab welchem Betrag?

Oder kann ich dies ggf. über meine noch bestehende Gewerbeanmeldung angeben - und wie müsste dieses in dem Fall mit meiner Fotoausrüstung verrechnet werden, welche ich mir privat zugelegt habe?

Bzw. wie kann ich dann bei einer EUR die Zeit von 2008 bis jetzt, in welchen keinerlei Einnahmen bzw. die Verluste am Anfang meines Versuches entstanden sind angeben?

Vielen Dank und Gruß, Christoph

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Da dir bisher niemand geantwortet hat.

Dürfte Anlage N bei der Einkommenssteuererklärung sein, die Lohnsteuererklärung hat nichts mit deinen Einkommen aus selbstständiger Arbeit zu tun.

Ich bin mir zwar bei Kleingewerbetreibende nicht sicher, aber ich meine du unterliegst selbst bei einem Kleingewerbe der Steuererklärungspflicht. Du hättest also jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, selbst wenn nichts eingenommen wurde. Das gilt insbesondere wenn du die Vorsteuer in Anspruch genommen hast.

Deine Fotoausrüstung kannst du anteilig als beruflich angeben, wenn nicht sogar 100% es für deine Ausübung benötigt wird. Bspw. durch Vorsteuerabzug, aber dann müsstest du noch immer eine Einkommenssteuererklärung abgeben, was du aber bisher nie getan hast.

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Deine Frage ist?

Haben Sie dir H4 gekürzt weil du gekündigt hast und nichts in naher Zukunft in Aussicht hast? Das FSJ ist zwar freiwillig, aber so ist auch jede andere Arbeit im Grunde freiwillig. Wenn du deine Arbeit kündigst und keine neue findest, gibt es sogar eine 3-monatige Sperre vom ALG I. Wahrscheinlich unter liegt es dem gleichen Motiv, insofern ist es besser wenn man dir kündigt, da gibt es solche Strafen nicht.

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Das was Niklaus mit Familientarif geschrieben hat, liest sich gut.

Bei minderjährigen Kindern solltest du einen Haftpflichtversicherung suchen die auch abdeckt, wenn ein Schaden durch fahrlässiges Handeln also bspw. beim verletzen der Aufsichtspflicht durch die Kinder entstanden ist. Ich weiß nicht inwiefern das nämlich normal in den Versicherung abgedeckt wird, weshalb ich es erwähne.

Entweder du suchst dir tatsächlich einen Makler, der dir dann auch solche Fragen beantworten sollte oder du suchst im Internet anhand von Vergleichen eine Versicherung raus. Beim Makler läufst du "Gefahr", dass er dir mehr anbietet als du haben möchtest, bzw. ist er nicht so "freundlich", weil du nur eine private Haftpflicht haben willst. Er verdient ja kaum daran.

Bei solchen Vergleichen muss du dich selbst informieren, vielleicht anders als beim Online Handel gibt es keine allzu großen Rabatte, zu Mindestens was ich so gesehen habe.

Ich hatte mal den Ratschlag bekommen (wobei ich nicht mehr sicher bin ob es die Privathaftpflicht war oder Hausrat), dass man keine Verträge bei allzu langer Laufzeit machen braucht, 1-3 Jahre sollen reichen? Meiner Meinung nach solltest du mit einer Versicherung von unter 100€ im Jahr gut abgedeckt sein.

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Nein nicht das mir eine bekannt wäre, der solche Leistung abdecken könnte. Du selbst weißt ja noch nicht mal eine Versicherung, welche diese abdecken könnte.

Je nach Kreditkartenunternehmen gibt es vielleicht Abweichungen dazu, näheres solltest du in Erfahrung bringen.

Meiner Beurteilung nach, bleibst du auf den Kosten sitzen. Du hast die Karte verloren bzw. sie wurde dir gestohlen, sei es Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder Pech. Mit der Sperrung verhinderst du schlimmeres. Bei einem Raub bist du froh, dass du nur 20 Euro zahlen muss anstatt bist an deinem Kreditlimit Geld verloren zu haben.

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Aus meiner Sicht ja, du darfst es behalten, evt. bekommst du sogar für Mai noch Wohngeld, trotz der Arbeit, je nachdem wann das Gehalt/ der Lohn ausbezahlt wird. Aber das sollte man beim Amt selbst nachfragen.

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Freie Mitarbeiter wie freie Journalisten bei einer Zeitung gelten als Freiberufler. Diese haben die Wahl auf die gesetzliche oder die private Krankenversicherung. Bei einigen Freiberuflern könnte sogar eine Pflicht gegenüber der Künstlerkasse bestehen, wie barmer geschrieben und alfalfa aufgeführt hat. Bei der Künstlerkassen zahlt die eine Hälfte der Versicherte selbst, die andere Hälfte wird vom Bund bezahlt, also wie bei einem festen Angestellten-Verhältnis.

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Deine Pflicht ist es den Vertrag einzuhalten, wie mit jedem anderen Vertrag auch.

Es kann auch mal 40 Stunden pro Woche sein, ist aber eher selten und stellt eine Ausnahme zu weiteren dar, außerdem ist es nicht Sinn und Zweck des Werkstudenten mehr als 20 Stunden zu arbeiten.

Du wirst bezahlt wie angegeben und ausgemacht, bei vielen Unternehmen monatlich und zwar soviel wie du gearbeitet hast. Du wirst ja einen Stundenlohn im Vertrag finden?

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Was ist aus deiner Sicht das Ziel des Emissionshandels?

Meiner Meinung nach ist das eigentliche Ziel des Handel von Emissionen die Regulierung und letztendlich die Einhaltung der CO2 Eindämmung, ein Beitrag zum Klimaschutz bis zu einem festgesetzten Jahr bspw. 2020. Der Handel damit dient einen wirtschaftlichen Grund, aber soll auch "erzieherisch" wirken. "Subjekte" die nicht solche Papiere brauchen verkaufen diese in einem Markt an andere "Subjekte" und die weiter an die Industrie und ähnliches.

Zum Handel gibt es einen Markt und da wir in einer freien Marktwirtschaft leben, sind die einfachen Gesetzte des Marktes Angebot und Nachfrage. Entweder ist die Nachfrage an den Papieren gesunken, aber nicht das Angebot oder das Angebot ist gestiegen, aber nicht die Nachfrage.

Wie du schon vermutest sind die CO2 Emissionen nicht gesunken, außerdem gab es keine weitreichende Veränderung, die CO2 Emissionen verhindern in Form von CO2-losen Prozessen. Die eigentliche Nachfrage ist demnach noch da, also scheint sie konstant zu sein. Das Angebot muss also größer geworden sein. Aber wie kann das Angebot größer werden?

Hierzu schaut man sich an wie und wer solche Papiere ausstellt, also woher das Angebot kommt und hier kommt der Staat ins Spiel. Die damalige Regierung von vor fast einem Jahrzehnt hat für mehrere Jahre in die Zukunft errechnet, wie viele Papiere ausgegeben werden sollten um wenigstens die Vorgaben der CO2 Emissionen einzudämmen. Wenn in einem Jahr nicht alle Papiere (Zertifikate) verkauft werden, können die im nächsten Jahr verkauft werden, es gibt ja kein Verfallsdatum auf ein Jahr beschränkt. In den letzten Jahren wurden nicht so viele Papiere benötigt, die Nachfrage war auf Grund der Wirtschaftskrisen in Formen wie Kurzarbeiten, Schließungen, Produktionsstopp, usw. runter gegangen. Somit gibt es heute mehr Papiere, mehr Angebot als wirklich benötigt. Und der Preis wird durch Überschuss der vergangenen Jahre heute gedrückt.

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Schon mal Google verwendet?

Ich denke mit der Anzeige wird das Erbbaurecht gemeint sein, alles was du auf dem Boden baust gehört unter dem Erbbaurecht dir, aber nicht das Grundstück selbst. Der Eigentümer des bspw. Gebäude, das du darauf bist, bist du und nicht der Grundstückseigentümer. Wenn das Erbbaurecht erlischt, gehört alles was auf dem Grundstück ist zum Grundstückseigentümer, sprich nicht mehr dir.

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War deine Tochter verpflichtet in der Zeit vor 6 Jahren bis heute eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, mit Ausnahme der Mieteinnahmen? Dieses kann auf Grund von Selbstständigkeit oder Freiberufliche Tätigkeiten erfolgen.

Wenn das FA dahinter kommt, ist es Steuerhinterziehung. Strafen dafür sind abhängig von der Summe des nicht versteuerten Einkommens, zu den Strafen zählen Geldstrafen und Gefängnis.

Was man dagegen machen kann, Selbstanzeige? Ich würde aber eher einen Steuerberater hinzuziehen und diesen mal durch die Blume fragen. Der kennt sich mit dem wirren Steuersystem sicherlich besser aus.

Als Miteigentümer sollte er schon wissen was man in seiner Wohnung macht, ich sehe eine Mitschuld.

Wie kommt man nach 6 Jahren darauf? Gibt es noch immer monatliche Mieteinnahmen?

Das ist meine Meinung dazu.

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Du musst nicht zustimmen, dass sie das Geld direkt bekommt. Du kannst und meiner Meinung nach solltest es zustimmen.

Deine Steuerklasse brauchst du nur wegen Wegfall des Kindergeldes nicht ändern. Dasselbe gilt für den Freibetrag, dein Kind bleibt dir ja erhalten und Anspruch auf das Kindergeld hat es auch.

Neben den Kinderfreibeträgen solltest du auch Ausbildungsfreibeträge erhalten. Du solltest das ganze jedoch mit deiner Steuerberatung sprechen, sofern eine vorhanden ist.

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Ein wenig schwierig nach zu verfolgen was gemeint ist. Du kommst aus Slowenien und du wurdest in Deutschland geboren, haben deine Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt oder Aufenthaltserlaubnis,... ? Dein Geburtsjahr ist?

Wenn du mittlerweile eine slowenische Staatsbürgerschaft und diese ist vor August 2007 "erhalten" hast, dann ist es gut möglich, dass du deine ursprüngliche deutsche Staatsbürgerschaft (sofern du nach Gesetz eine hattest) verloren hast, weil du die slowenische angenommen hast.

Waren deine Eltern auf Durchreise und du wurdest dann geboren, müsste man sehen welches Jahr und noch einige andere Dinge wissen.

Du fragst dich nun was deine Rechte in Deutschland sind als EU Bürger oder sogar als jemand mit deutscher Staatsbürgerschaft? Rechte innerhalb der EU sollte halt wie in Slowenien der Fall sein, wenn es um HartzIV geht, ist das nach meinem Kenntnisstand nicht möglich welches zu bekommen, wenn du in Deutschland bist. Bei deutscher Staatsbürgerschaft gäbe es vielleicht etwas, aber das ist recht kompliziert, da erstmal festgestellt werden muss, ob du diese hast.

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Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es noch heute so gehandhabt wird, aber vor einigen Jahren hätte man Steuern darauf zahlen müssen, wenn du halt mehr verdienst. Wenn du mehr als verdienst müsstest du nach meinem nicht mehr ganz aktuell gehaltenen Stand Steuern zahlen. Sollte die Jahressumme unter dem Steuerfreibetrag liegen, so kann man sich die Steuern am Ende des Jahres zurückholen.

Wenn du einmal mehr verdienst, wird dich deine Krankenkasse (Gesetzliche) darauf ansprechen, verdienst du nicht mehr als 2 mal im Jahr mehr als eine bestimmte Summe, so bleibst du in der Familienversicherung, andernfalls müsstest du dich in den Monaten mit mehr Einkommen selbst versichern.

Aus meiner Sicht gibt es da nichts einfaches, aber nun mein Wissen ist schon einige Jahre (3-5) alt und das wechselt ja immer mal wieder gerne.

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Wenn du mit ausstehenden Löhnen noch Gehälter meinst, die aus den letzten Monaten stammen vor dem Tag der Anmeldung zur Insolvenz, dann wirst du ab diesem Tag der Anmeldung zur Insolvenz zum Gläubiger wegen deines Gehaltes, es sei den die Voraussetzungen für das Insolvenzgeld sind noch gegeben um rückwirkend was zu erhalten. Die Aussicht auf diese Beträge stehen in Abhängigkeit wie die Insolvenz verläuft.

Insolvenzgeld bekommst du auch nur, wenn die Insolvenz angemeldet ist, es reicht nicht, dass du zum Amt gehst, und dort Insolvenzgeld beantragst, wenn diese noch nicht ausgerufen wurde. Wenn der Fall eingetreten ist, sollte es nicht allzu lange mit der Auszahlen dauern, da selbst auch Fristen einzuhalten sind.

Weiteres kannst du auch hier nachlesen und natürlich auch den Link von Niklaus. http://www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/105-Dienst-+und+Arbeitsverh%E4ltnisse++Arbeitnehmer

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Wenn deine Mutter nicht in Frage kommt, dann kommt sich nicht in Frage. Das wäre sonst Kindsgefährdung, soll nicht heißen, dass deine Mutter das Kind was antun könnte, nur dass sie in gewissen Situation nicht entsprechend handeln könnte. Insofern glaube ich nicht, dass die Kasse diese Verantwortung auf die Großmutter legen darf. Die Einzelheiten solltest du jedoch mit der Krankenkasse besprechen, ich wußte nicht, dass sie dafür zuständig wären, trotz der Klinikaufenthalte deiner Frau und Tochter.

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Wenn du einen Berater/ Makler hattest, der dich in die PKV "verkauft" hat, würde ich zunächst den aufsuchen. Gute helfen auch so, verdienen halt nichts oder wenig, weil so ein Wechsel der Tarife eigentlich ein Recht und somit umsonst ist. Aber nur weil man Recht hat, heißt es nicht, dass man es bekommt, sonst wären Anwälte überflüssig.

Ich habe mir mal auf Grund von denselben ähnlichen Gedanken für meinen alten Herr, mich damit beschäftigt, habe aber noch keine Erfahrungswerte. Noch geht es, aber wenn die dieses Jahr wieder steigen, werde wir bzw. mein Vater wohl einen dieser Dienste in Anspruch nehmen. Sein damaliger Versicherungsfachmann lebt nicht mehr, nicht das ich nicht daran gedacht habe. Die Gesellschaft wollte auch nicht wirklich helfen, was übrigens auch eine Möglichkeit ist. Weitere Möglichkeiten hat der spiegel.de in einem Beitrag von 1 Woche gebracht: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wie-privatversicherte-dem-beitragsfluch-entkommen-a-845138.html

Aber nun zum eigentlich, ich habe Recherche betrieben und weil ich mit den selben Gedanken auch zu ringen hatte, naja eher mein Vater, was die Bezahlung anging 8 bzw. 12 monatliche Beitragsersparnisse klingt viel und wie einige Zeitungsberichte (habe keinen zur Hand) kommt die Befürchtung, man wird in den günstigsten Tarif gesteckt, damit die Ersparnis und deren Honorar am größten ist.

Ich habe wie schon geschrieben keine Erfahrungswerte mit den Unternehmen, aber ein Blick im Internet, hat mir ein wenig Klarheit verschafft auch wenn nicht immer vollständig. Diese Firma Widge.de bietet neuerdings (vor 9 Monaten bei meiner ersten Recherche noch nicht vorhanden gewesen) eine 6-Jahres Garantie auf ihre Tarife an, wenn bestimmte Kriterien erreicht sind, kann man kostenlos erneut wechseln. Problematisch halte ich hier neben der rechtlichen Durchführbarkeit (Garantie auf Tarifwechsel?), ob man Leistungseinbußen zu befürchten hat. Da die Wahl letztendlich bei einem selbst liegt ob man wechselt, muss man nur gut genug beraten werden (Was evt. schon ein Problem ist, wenn man es mal selbst über die Versicherung versucht hat und die verschiedenen Tarife erhält). Das große Problem, dass ich bei Beitragsoptimierung24.de hatte, die 12 Monate als Honorar verlangen, dass ich auch zahlen musste, wenn man nicht wechseln wollte, aus welchen Gründen auch immer. Was ich als nicht so angenehme empfinde für etwas zu zahlen was ich dann doch nicht nutze. Zusätzlich würde man unter deren Definitionen über Leistungen fallen, was ich auch als kritisch betrachte.

Bei beiden lässt sich jedoch sagen, man gibt die Ersparnis aus, das Prinzip an sich halte ich für nicht schlecht. Man spart halt erst später, aber nur wenn die Gesellschaften mit Beitragsanpassungen kommen. Ich weiß zwar nicht wie die Aufnahmekriterien sind, aber beide Firmen sind als Versicherungsberater eingetragen, also verstehen sie ein wenig von dem was sie tun.

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Der erster Schritt für so etwas ist Einsicht. Die hat der Bekannt anscheinend nicht so recht. Der zweite Schritt wäre Hilfe anzunehmen, sei es nun darum die Hilfe zu erfragen oder die angebotene Hilfe zu akzeptieren. Aber dazu scheint der Bekannte grundsätzlich auch nicht bereit zu sein.

Wenn er die Schulden nicht weiter tragen kann, wird er wohl ins Gefängnis gehen, was auch bleibt die private Insolvenz, aber wenn man grundsätzlich nicht mit Geld umgehen kann, bringt die auch nicht viel.

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Kannst du überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln? Da gibt es auch Vorraussetzungen http://www.pkvuebersicht.de/ein-und-austritt-aus-der-privaten-krankenversicherung/ und zu deiner Frage möglich wäre es unter Umständen. Meinem Vater ist es noch nicht passiert, aber davon gelesen habe ich schon einmal.

Hier mal ein konstruiertes Beispiel, wenn du als Student mal wegen Anzeichen von Überarbeitung Symptome von Burnout oder Depressionen auf Grund der Abschlussarbeit dich krankschreiben lässt um so mehr Zeit für deine Arbeit zu erschleichen, ist diese in deiner "Krankenakte" vermerkt. Nach der Abschlussarbeit kam nie wieder etwas oder es wurde auf Grund dessen behandelt. Wenn du nun 8 Jahre später in die PKV wechselst, kommen dann Gesundheitsfragen bspw. Waren Sie in den letzten 10 Jahren in Behandlung wegen Depressionen, psychologischen Erkrankungen,.... . Du antwortest mit Nein, dir fällt es nicht ein, was vor 8 Jahren passiert ist, außerdem war es ja nicht wirklich etwas, du wolltest du mehr Zeit für deine Arbeit.

Gut du bist nun in der PKV drin und nach einem Jahr fällst du tatsächlich zum ersten Mal in eine Depression, die PKV entdeckt nun wenn nicht bereits schon vorher, dass du schon mal wegen Depression krankgeschrieben wurdest und kündigt dir daraufhin den Vertrag wegen Verletzung vorvertragliche Pflichten.

Wenn du nun gekündigt wirst und in die nächste PKV gehst, kommt genau dieselbe Frage und du müsstest Ja antworten, woraufhin man dich entweder annimmt mit saftigen Risikozuschlag oder halt ablehnt.

Grundsätzlich gilt jedoch bist du einmal drin, kann man dich nur noch außergewöhnlich kündigen, nicht jedoch mit normalen Gründen, du sollst am Ende nicht ohne Krankenversicherung da stehen.

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Hartz 4 und PKV

Hallo zusammen, dieses Portal finde ich sehr interessant und ich glaube, ich werde hier eine Antwort auf meine drängendste Frage bekommen. Ich bin privat krankenversichert und beziehe seit Juli 2011 leider Hartz 4. Meine Zahlung im Krankheitsfall beläuft sich auf 1.500 Euro im Jahr, ehe die PKV eintritt. Nur, wie soll das bezahlt werden? Bis jetzt bin ich gesundheitlich gut durchgekommen, aber jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich heute wegen akuter Beschwerden ein Krankenhaus aufsuchen mußte, wo ich auf den Kopf gestellt wurde. Und ich weiß natürlich, dass da eine super hohe Rechnung geschickt wird. Nun meine Frage: Ich habe im Hinterkopf behalten, dass es Institutionen gibt, die jemandem evtl. mit einem Zuschuß helfen, denn es kann ja nicht sein, dass man aufgrund von Hartz 4, weil man solche Summen nicht zahlen kann und keine gesetzliche Kasse einen aufnimmt, nicht zum Arzt geht. Das ist meiner Meinung nach der schlechteste Weg, da bei verschleppten Krankheiten es umso teurer wird. Kann mir jemand da weiterhelfen? Ich weiß nämlich nicht so richtig weiter. Könnte nur in kleinen Summen das ganze abstottern, aber das dauert ja auch sehr lange und wenn man nochmal krank wird, was dann? Kann und möchte natürlich meine Lebensgeschichte, weshalb ich privat krankenversichert und nun in Hartz 4 abgerutscht bin, nicht detailliert aufschreiben. Ich habe anfangs den beruflichen Weg der Polizeiausbildung begonnen und dadurch mußte ich in die PKV gehen. Vorher war ich gesetzlich versichert. Ich bin 35 Jahre alt. Vielleicht kann mir wirklich jemand einen Rat geben, das würde mir sehr helfen und ich bedanke mich schon einmal.

Viele Grüße

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Selbst als Beamter kannst du in der gesetzlichen bleiben, es lohnt sich nur wirtschaftlich nicht, da einen die Beihilfe entfällt.

Mit 35 kannst du noch zurück in die GKV, in dem du eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachgehst in der du weniger als 50850€ verdienst, dann kannst du die PKV kündigen und in eine Krankenkasse (der GKV) deiner Wahl gehen.

Du solltest wenn möglich in den Standardtarif oder Basistarif wechseln und das ohne Selbstbehalt, das Amt übernimmt die vollen Beträge und die Leistungen entsprechen etwa den gesetzlichen, wobei der Basistarif schlechter gestellt ist http://www.pkvuebersicht.de/verbrauchertauschung-basistarif/ . Aber als einen möglichen Weg sollte man das schon in Betracht ziehen. Danach eine Anstellung finden und in die GKV gehen.

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Als Laie solltest du davon die Finger lassen. Wenn du dennoch als Laie da mitmachen willst, dann nur wenn du diese 34.000€ nicht brauchst bzw. nicht in irgendeiner Art und Weise auf sie angewiesen bist.

Was die Produkte anbelangen solltest du diese nun ein wenig studieren, wie sie über die letzten 6 Monate, 1 Jahr, 3 Jahre und 10 Jahre verlaufen sind, interessant dabei sind wie sie in Krisenzeiten verlaufen sind, welche Rendite sie dabei erhalten haben und wie hoch ihr Verlust war. Im Grunde muss du dich da ein wenig einarbeiten...

Das andere was du machen kannst, gehe zu einem anderen Berater und frag ihn über diese Produkte.

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