Wenn du die Musik zum kostenlosen hören hochlädst, musst du nichts anmelden. Falls du damit aber doch Geld verdienst bzw. verdienen willst, musst du ein Gewerbe anmelden. Ob du es durch deine Minderjährigkeit über deinen Vater laufen lassen kannst kann ich nicht genau sagen, jedoch muss er dann trotzdem dafür die Steuern zahlen und kann dadurch unter Umständen in eine höhere Steuerstufe kommen, wodurch er dann mehr zahlen muss. So oder so kommst du bzw. Ihr nicht an einer Gewerbeanmeldung drum rum. Ob nun über dich oder den Vater. Der geringe Verdienst spielt dabei keine Rolle. Und wenn du unter dem geltenden Freibetrag liegst, kommen da auch keine großen kosten auf dich zu.

...zur Antwort

Wäre ich der Käufer und hätte keine Ware erhalten, würde ich Strafanzeige stellen. Die Polizei kann mit der Handynummer ermitteln, wer dahinter steckt und Paypal MUSS bei einer Anzeige auf Anfrage der Staatsanwaltschaft alle Daten offen legen, dazu gehören auch angaben, wo das Geld hingegangen ist.

Betrug verjährt erst nach 5 Jahren und die Strafe liegt dann garantiert nicht bei 45€, da noch Anwalts-, Gerichtkosten, Schadensersatzansprüche etc. oben drauf kommen.

Wenn du schlimmeres verhindern willst, solltest du wie Lobberlaender geschrieben hat, Selbstanzeige erstatten.

...zur Antwort

NIE, NIEMALS und NEVER das Paket verschicken, bevor das Geld auf dem eigenen Konto ist. Spätestens mit der Handynummer aus einem anderen Land hättest du hellhörig werden sollen.

So hast du nun leider weder die Ware noch das Geld und wirst kaum etwas unternehmen können.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.