Es gibt im Internet Rechner, die dir deine, bzw. die Versorgungslücke deiner Eltern berechnen. Hier ist so ein Rechner:

http://www.finanzservice-gut.de/?Geldanlage-Rechner%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B_R

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1) Ja, du bist bis zu deinem 25. Lebensjahr über deine Eltern krankenversichert.

2) Das kommt auf die Ausstattungsmerkmale der Haftpflichtversicherung deiner Eltern an. Ich habe im Internet nämlich leider auch keine eindeutige Antwort gefunden. Bei manchen Versicherungsanbietern ist man solange über die Eltern versichert bis man sein Studium beendet hat. Bei anderen Anbietern muss man dafür aber bei den Eltern wohnen und unter 25 Jahre alt sein.

3) Ja, für deinen eigenen Hausrat brauchst du auch eine eigene Hausratversicherung.

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Genau, wie Zitterbacke sagt, wenn du der Meinung bist, dass der Kurs steigt, dann steig ein. Wo der Kurs zukünftig hinführt, weiß keiner.

Vielleicht ist dieser Link noch interessant für dich:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/aktien/aktien-im-fokus/anleger-in-kauflaune-commerzbank-legt-zweistellig-zu/v_detail_tab_comments,6099262.html

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Auffordern könnt ihr den Rechnungsaussteller schon, aber ich denke, dass er seine Rechnung inkl. Steuern ausweisen wird, die ihr dann auch bezahlen müsst. Der Steuerausweis ist davon abhängig, wer die Rechnung ausstellt.

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Meines Wissens nach übernimmt eine private Haftpflichtversicherung keine durch Diebstahl entstandenen Schäden.

Desweiteren habe ich folgende Informationen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichversicherung (AHB) gefunden:

Gegenstand der Versicherung sind Sachschäden, die durch Beschädigung oder Vernichtung der Sache eintreten (§ 1 Nr. 1).

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Wenn du der Bank nachweisen kannst, dass sie den Dauerauftrag fälschlicherweise überwiesen hat, dann ist die Bank dazu verpflichtet dir das Geld "wiederzuholen" und mit der richtigen Wertstellung gutzuschreiben. Andernfalls musst du dich leider selber darum kümmern.

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Auch bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung bist du an den Garantiezinssatz hekoppelt. Allerdings soll eine Fondspolice darüberhinaus noch Gewinne machen, was den Reiz bei diesem Altersvorsorge-Produkt ausmacht. Ob der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung Sinn macht, ist von deiner Einstellung, deiner Lebenssituation und deinem Alter abhängig.

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In der Regel lässt man keine komplette Finanzierung über ein Bauspardarlehen laufen. Neben einem Bauspardarlehen sind Eigenkapital und ein Finanzierungsdarlehen deiner Hausbank von Nöten.

Du musst einen Bausparvertrag bis zu 40% angespart haben, um die 100% Darlehen in Anspruch nehmen zu können. Also bei einer Bausparsumme von 100.000 EUR sind das 40.000 EUR. Wie schnell du die angespart bekommst, weiß ich nicht.

Wichtig ist, dass der Bausparvertrag neben dem Mindestguthaben auch die Zuteilungsreife aufweist.

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Nein, man kann auch Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, wenn man in der Nähe des Elternhauses wohnt.

Dann muss man aber folgende Voraussetzungen erfüllen:

Entweder

  • älter als 18 Jahre alt sein oder
  • verheiratet beziehungsweise sich in einer Lebenspartnerschaft befinden oder
  • mindestens ein Kind haben.
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Dein Sohn kann bis zur Vollendung seines 25. Lebensjahres Kindergeld bekommen, vorausgesetzt er befindet sich in einer Ausbildung.

Hier ist die Quelle zu dem, was Tina34 gepostet hat:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

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Zu dem Preis von Freitag kannst du die Aktien nicht mehr beziehen. Dann würde ja jeder den günstigsten Aktienkurs abwarten und im Nachhinein zu diesem Preis Aktien kaufen.

Wenn du am Samstag Aktien orderst, dann wird ein zukünftiger Kurs genommen, also der von Montag.

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In einem Urteil des AGs Aachen (Az. 84 C 512 - 07) heißt es, dass ein Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden darf. Das gilt vor allem dann, wenn die Benutzer (Mütter oder Väter) des Kinderwagens an Rückenleiden leiden und den Wagen deswegen nicht mit hoch in die Wohnung tragen können, zum Beispiel.

Ich würde das an deiner Stelle aber lieber vorher mit deinem Vermieter absprechen und mich nicht auf ein Urteil berufen. In solchen Fällen ist nämlich meistens Ärger vorprogrammiert.

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Nach und nach bekommen alle Versicherten die neue Gesundheitskarte mit dem Foto, aber bis Ende diesen Jahres müssen erstmal "nur" ca. 10 Prozent der Versicherten einer Krankenkasse diese neue Karte habe.

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Genau, wie VWSV58 schon schreibt, gibt es keinen Musterbrief. Leider kann ich einen hilfreichen Link nicht posten, da er als Spam interpretiert wird. Aber wenn du "Mietminderung" googlest, dann ist das der zweite Eintrag von "internetratgeber-recht". Dort findest du eine Checkliste, die dir helfen kann, um bei einer Mietminderung richtig vorzugehen.

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Ich weiß nur, dass das in der Schweiz möglich ist. Die haben zum Teil auch sechsstellige Geheimnummern und können diese dann in vierstellige umändern. Hier in Deutschland ist mir keine Bank bekannt, die das anbietet.

Diese Frage wurde auch schon einige Mal hier gestellt wenn du das mit dem Zusatz "finanzfrage.net" googlest, bekommst du weiter Antworten. Wie zum Beispiel folgende:

http://www.finanzfrage.net/frage/ist-es-moeglich-die-pin-meiner-ec-karte-zu-aendern

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  1. Nein, ein Erbe kann man annehmen oder ausschlagen.

  2. Wenn die Zuwendungen als Schulden des Erblassers erkennbar sind dann "ja", ansonsten nicht.

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Wieso hat die Bank zu früh überwiesen? Hat die Bank die Überweisung von sich aus veranlasst?

Es besteht doch mit Sicherheit eine Regelung zwischen dem Pfändungsgläubiger und dem Schuldner, also dir. Wie sieht die aus? Ist es in dieser Regelung nicht vorgesehen, dass das Geld überwiesen wird?

Außerdem steht dir trotz der Überweisung ein nicht-pfändbarer Betrag zur Verfügung.

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