Gibt es Kilometerpauschale, auch wenn man nicht mit dem Auto zur Arbeit geht?

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Laut §Mit der Entfernungspauschale werden Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und der täglichen Arbeitsstätte abgegolten. Die Entfernungspauschale gehört zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie beträgt einheitlich 0,30 € je Entfernungskilometer.

Die Entfernungspauschale kann grundsätzlich unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel zum Ansatz kommen. So können auch Arbeitnehmer, die ihren täglichen Weg zur Arbeit per Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, die Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.

Ja, du kannst die Pendlerpauschale auch steuerlich absetzen, wenn du mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommst. Es gilt, dass nur die Kilometer einer Strecke abgesetzt werden können. Die Jahreshöchstgrenze des Steuerfreibetrages liegt bei 4500 Euro.

Mit einem Rechner für die Pendlerpauschale kannst du den Betrag genau ausrechnen, den du von der Steuer absetzen kannst.

http://www.spesen-ratgeber.de/pendlerpauschale-rechner/

Achtung: Die Pendlerpauschale ist für den regelmäßigen Arbeitsweg absetzbar, die Kilometerpauschale ist für die Entfernungskilometer einer Geschäftsreise absetzbar......das wird gerne verwechselt....;)

Ja, bis zu 4500 EUR / Jahr können Sie für Fahrtkosten mit öffentlichen Mitteln, per Fahrrrad, Motorrad und auch zu Fuß absetzen. Mehr Info und ein Fahrtkosten / Kilometrerpauschale Rechner: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpauschale/index.html