ich sehe im Moment keine Geldentwertung. Und sollte eine kommen, dann werde ich in Sachwerte gehen.
20.000 Euro. Dieser Betrag kann alle 10 Jahre verschenkt werden. Darüber greift die Schenkungssteuer.
Blut ist dicker als Wasser!
Egal, ob man sich seit Jahren nicht gesehen hat, welcher Kontakt besteht etc. Es gibt eine gesetzliche Erbfolge, die man nicht umgehen kann. Damit erben die nächsten Verwandten auf jeden Fall ihren Pflichtteil.
Das mit der Frau kann man durch Scheidung lösen.
Wenn du die Call-by-call Nummern meinst, dann nein. Die hat man nur zur Verfügung, wenn man bei der Telekom einen alten Anschluss hat. Alle anderen Anbieter (auch Kabel D) hat keinen Zugang zu diesen billigen Nummern, sondern ihre eigene Preisstruktur.
wollen kann man viel, wenn man in der Opposition sitzt. Umsetzbar wird es schwerer bis gar nicht. Damit musst du dich noch ein wenig gedulden - bis die SPD wieder an der Macht ist.
Vertrag ist Vertrag. Der Vertag bei der Telekom ist zu erfüllen, auch von deiner Seite. Wenn du früher rauswillst und etwa die Nummer mitnehmen, so kannst du nur mit der Telekom verhandeln, dich früher rauszulassen mit dem Angebot, die noch offenen Grund-/ Mindestbeträge sofort zu begleichen.
Das müsste bei beiden Anlaufstellen gehen. Ich vermute nur, dass es mit einer neuen Pin nicht getan ist. Normalerweise bekommt man dann eine neue Karte mit Pin. Und das müsste extra kosten.
Das Thema ist vorerst vom Tisch. AAA wurde bestätigt.
Die Sachlage sollte geklärt sein. Bei einer Mitschuld sind die Schäden der beiden Gegner entsprechend aufzurechnen.
Trägt jedoch nur einer die Schuld, so kann der Geschädigte ein Gutachten durch einen neutralen Gutachter erstellen lassen, das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung einreichen und die Bezahlung der geschätzten Schadenssumme verlangen, auch wenn es zu keiner Reparatur kommt.
Auch wenn die gegnerische Versicherung Einschränkungen stellt oder versucht, Vorgaben zu machen: es besteht die Pflicht zur Haftung und man ist frei bei der Wahl des Gutachters (daher heisst die Versicherung ja auch Haftpflicht :) ). Ohne Gutachter kann es ggf. schwierig werden.
ich halte diese Art von Aktien für unkalkulierbar und für Kapitalvernichter. Wer eine Aktie will, die man überhaupt nicht berechnen kann, bei der man nie weiss, wo sie hingehen wird, der sollte in diese Art "Anlage" investieren. Mir ist keine Aktie von einem Fussballverein bekannt, die längerfristig betrachtet im Plus liegt.
Die Karten sind eindeutig und das kann die Bank auch feststellen.
Ich kenne es jedoch auch so, dass man selbst auf den Kontoauszügen erkennen kann, mit welcher Karte abgehoben wurde. Die Vermerke sollten sich unterscheiden.
ganz verstehe ich die Logik dieser Frage nicht. Es scheint sich um einen Privatparkplatz zu handeln, den du nur benützen darfst, wenn der Eigentümer damit einverstanden ist und das ist er wohl, wenn du die Gebühr bezahlst. Bezahlst du nicht, läufst du Gefahr, abgeschleppt zu werden oder angezeigt zu werden.
Stell dir mal vor, einer parkt in deiner Hauseinfahrt (sofern du eine hast). Würde es dir gefallen, wenn jemand ignoriert, dass du das nicht willst?
Oder: ich werde in der nächsten Grossstadt bei einem Besuch gross an meine Autoscheibe schreiben "ich bin nicht einverstanden, einen Parkschein zu zahlen". Hast du schon mal erlebt, dass die Stadt oder die Polizei sich auf sowas einlässt?
Ich gehe davon aus, du musst bezahlen, sofern der Wächter kein Weichei ist. Sonst wird er schon wissen, wie er dich "bestraft".
Wie wfwbinder richtig sagt, entsteht ein Vertrag zwischen dir und dem Eigentümer.
das stimmt. Das mit dem "automatisch" preisen die Anleger mit ein (Kennzeichnung mit exDiv).
http://www.finanzfrage.net/frage/unterschied-alg-i-und-ii
den link findet man, wenn man auf deine Frage klickt unten. Die Frage wurde wohl schon mal gestellt und beantwortet.
natürlich, wenn deine Tante eine Teilkasko abgeschlossen hat. Die Versicherung haftet PKW-bezogen, nicht Fahrer-/ Halter bezogen.
Ich würde nur prüfen, ob deine Tante auch weitere Fahrer bei der Versicherung mit angegeben hat oder ob nur sich als Fahrer. Im letzten Falle würde ich mit der Versicherung klären, ob es zu einem Problem werden könnte, wenn nun doch weitere Fahrer (Eltern) in Frage kommen. Damit wäre dann alles geregelt, sofern TK.
ein Gericht hat Einwände gegen den Einstieg Fiats bei Chrysler.
Details habe ich leider nicht auswendig im Kopf. Findet man aber dieser Tage in der Presse.
Jetzt erholen? Der hat sich schon erholt wie viele Rohstoffpreise. Eingentlich sind wir schon eher wieder an dem Punkt, an dem man sich nach einer Blasenbildung oder Übertreibung erkundigen könnte.
die Verknappung des Angebotes ist bereits seit Beginn in mehreren Stufen durchgeführt worden (vor allem auch 2008). Die Verknappung hatte jedoch damals keine sofortige Auswirkung auf den fallenden Preis.
das glaube ich nicht. Die Rabatte auf Gebrauchte waren in der letzten Zeit eigentlich fast immer hoch. Nur wenige Hersteller konnten ohne grosse Rabatte weiterleben.
Und ich denke, auf diesem hohen Rabattniveau bleibt es auch.
https://www.abgabenrechner.de/ ist eine Seite des Bundesministeriums für Finanzen.
Wenn die die tatsächliche und die schon bezahlte Steuer kennst und auch das zu versteuernde Einkommen, dann ist das mit dieser Seite kein Problem mehr!