Hallo, es gibt ganz gute Informationen online zum Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild und Urheberrecht, Verwertungsrecht etc, einfach mal suchen. Und, wenn Du eine "öffentliche Person" ( hier gilt es zu klären ob es eine solche ist ) aus der Imagination zeichnest ist es eine Sache wenn Du ein Foto abzeichnest oder abmalst selbst wenn Du es als "Quelle" nimmst musst Du das Urheber- und Verwertungsrecht recht beachten, da es das geistige Eigentum des Fotografen/Urhebers ist.

Ich erlebe es in der Praxis zur Genüge daß ohne Hinweis auf den Urheber und ohne Nutzungsrecht geistiges Eigentum verwendet wird, das ist jedoch strafbar und wenn man diese Plagiate dann als "Kunst" tituliert macht man es sich zu einfach.

Überlege, wenn jemand nicht gezeichnet werden will ? Ich finde das sollte man respektieren, und, wie gesagt Person des öffentlichen Lebens müsste man abklären, ich weiss nicht wie man das macht.

Viel Spaß jedoch weiterhin beim Zeichnen...

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Wie kann man als Künstler legal Geld verdienen?

Hallo ;

das ist das erste mal dass ich hier eine Frage stelle und ich hoffe ich mache es richtig...

Zu meiner Situation: Ich bin 25, zur Zeit Student und würde gerne mit meiner Kunst ( Bilder - originale und Prints - , Figuren ) Geld verdienen, mich also damit selbstständig machen. Ob sie dafür gut genug sind sei nun einmal dain gestellt. Über die verschiedenen Vertriebswege ( online shops, galerien, märkte, online werbung,..) habe ich mich bereits gründlich informiert.

Mich interessieren ausschließlich die rechtlichen Grundlagen - möchte nichts falsch machen und dann eine Strafe kassieren!

Vorab: Kunst wäre die einzige Einkommensquelle. Ich bin ( zurzeit Student und) in keinem Arbeitsverhältnis.

Die einzelnen Punkte wären:

-muss ich mich als freischaffender Künstler registrieren oder ein Gewerbe anmelden? falls ja: wo und wie ?

-wo darf ich Bilder verkaufen? Brauche ich zb für einen onlineshop eine gesonderte Genehmigung? Wenn ja, wie erhalte ich diese?

-sollte ich online skulpturen oder Bilder verkaufen, welche art von gewerbe ( wenn nötig) muss ich anmelden und was muss ich bezüglich der verpackungsmaterialien beachten? ( Verpackungslizenz - wie/wo erhalte ich diese? Gibt es optionen für kleinere bestände? würde ich 10 Bilder verkaufen/verschicken ist es wenig sinnvoll oder finanziell zu stemmen wenn ich für zb. 10 tonnen verpackungsmaterial bezahlen müsste )

-verkaufe ich zb ein 'print on demand' oder ähnliches ; welche Genehmigungen braucht man dafür ? Wo erhalte ich diese?

-ist es gleichzeitig erlaubt, Bücher zu schreiben und zu veröffentlichen ? ( im verlag, selbstverlag oder zb amazons book on demand ) welche genehmigungen brauche ich dafür ?

-muss ich eine AGB haben? Muss man als Künster zb Bilder umtauschen ? wenn ja - wo /wie finde ich alle Regeln heraus?

-sollte ich Bilder verkaufen , wie gebe ich diese bei der Steuer an?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir eine Antwort auf meine Fragen geben könnten!

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Viele Fragen, aber grundsätzlich, also Du müsstest dem Finanzamt anzeigen dass Du als freiberuflicher Künstler arbeitest und dann auch Deine Umsätze erklären, hier kann Dir ein Steuerberater ( gibts auch fürs erste günstig online ) weiterhelfen. Wenn Du über das Internet verkaufst musst Du Widerrufsbelehrung und Rücknahmeregeln beachten wie jeder andere "onlinehändler" auch. Ganz wichtiges Thema ist die DSGVO erkundige Dich genau was alles auf Deiner Internetseite stehen muss, wenn Du über Portale verkaufst haben die das meist sowieso geregelt. Also, Du musst Deine Einnahmen angeben, aber lies mal nach bis ich glaube mittlerweile 9800 Euro zu versteuerndes Einkommen fällt noch keine Einkommensteuer an ( keine verbindliche Auskunft ) - und, hebe Dir unbedingt auch nur jeden Fitzel Beleg auf der Deine Kosten dokumentiert das ist später wichtig um sie gegen die Einnahmen zu rechnen. Bezüglich AGB usw. frage einen Rechtsanwalt. Aber Vorsicht diese ganzen "Vorbereitungen" können ordentlich ins Geld gehen vielleicht versuchst Du es ersteinmal über ein Portal wo Künstler ihre Werke anbieten, findet sich bei google sicher.

Viel Glück und Freude mit Deiner Kunst.

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Erlöse aus Bildverkäufen müssen dem Finanzamt genauso gemeldet werden wie alle anderen Einkünfte. Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit, keine gewerbliche. Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss dem Finanzamt angezeigt werden, dann erhält man eine Steuernummer und muss die Erklärungen abgeben. Man ist erfasst und verpflichtet.

Jedoch bei den Umsätzen die Sie in Ihrer Frage nennen, wird, wenn Ihre Frau sonst keine Einkünfte hat kaum Steuer anfallen, denn das zu versteuernde Einkommen beginnt erst ab 8000 Euro jährlich, den aktuell genauen Betrag finden Sie sicher online.

Also bei roundabout 2000 Euro im Jahr dürfte da nichts anfallen, wenn Ihre Frau das Material das Sie für ihre Malerei einkauft belegen kann und diese Kosten abzieht bleibt ja kaum etwas übrig (des Malers Schicksal ;-) ). Rechnungen muss sie soviel ich weiss bei Verkäufen an Privat keine ausstellen.

Einnahmen und Ausgaben müssen in Relation stehen sonst sieht das Finanzamt das Ganze als Hobby an, was für das FA nur bedeutet sie kennen die Ausgaben nicht an.

Ich kenne einen Fall da hat eine Dame ihre Hobbymässig gemalten Bilder an ihren Gartenzaun gehängt und ab und zu kam jemand vorbei und hat in der selben Preisrange wie Sie sie schildern ein Bild gekauft, wirklich keine grossen Summen, und sie hat sich weiter keine Gedanken gemacht - aber schwuppdiwupp kam ein Brief vom Finanzamt und sie kam in Erklärungsnot. Die lieben Nachbarn waren aktiv geworden.

Jeder Fall ist natürlich individuell, wenn Ihre Frau andere Einkünfte hat werden die Verkäufe dazu addiert, zwar anders erklärt aber soviel ich weiss alles letztendlich zusammen besteuert.

Also, lieber vorbereitet sein, dokumentieren Sie die Verkäufe, alles andere muss Ihre Frau / Sie beide selbst entscheiden, oder kann ein Steuerberater beraten. Es gibt da auch so online Auskünfte ich glaube das heisst frag-einen-steuerberater.de oder so ähnlich, ist nicht teuer und fachlich fundiert. Ich schildere hier nur meine Erfahrungen und was ich mittlerweile "gelernt" habe im täglichen Kampf mit Belegen und Buchhaltung eines Malers.

Ich hoffe ich konnte schon einmal ein wenig weiterhelfen, happy painting.

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Anbieten kann man es auf jeden Fall, wenn Provenienz und Wert nachgewiesen werden können und dementsprechend sind. Wenn Sie einen Banker haben der etwas davon versteht und sich intern dafür stark macht, müsste sich die Bank halt eine Lösung ausdenken. ich bezweifle aber sehr stark, dass das klappt, die meisten Banken sind da doch eher konservativ. Wenn Sie ein wirklich hochwertiges Bild haben wird Ihnen eine deutsche Bank wahrscheinlich raten es zu verkaufen.

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Wenn Du bei einer Auktion mitbieten willst wirst Du Dich ersteinmal mit Adresse und Bankverbindung im Auktionshaus registrieren müssen. Dann bekommst Du eine Bieternummer die Du dann halt hochhältst wenn Du mitbieten willst. Auktionsschritte werden meist vor der Auktion bekanntgegeben, auch ob es ein Limit des Einlieferers gibt also sprich der Verkäufer will das Bild nicht unter z.B. 2000 Euro hergeben. Wenn Du den Zuschlag erhältst kommt zu diesem Preis noch das Aufgeld des Auktionshauses zzgl. Mwst hinzu und bei Kunstwerken deren Urheber noch keine 70 Jahre tot ist die Folgerechtsgebühr von im Moment ich glaube in Deutschland 4%, diese muss vom Auktionshaus weitergegeben werden. Vielleicht wäre es eine Idee einfach mal so eine Auktion in der interessante Objekte aber nicht unbedingt welche die Du unbedingt haben willst versteigert werden, zu besuchen um einmal reinzuschnuppern. Viel Spaß.

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Danke für die Antwort. D.h.also nach meinem Verständnis daß die Bereitstellung des Kapitals, das Darlehen also an den Geschäftspartner für den Freiberufler keine seinen Gewinn reduzierende Ausgabe darstellt? Erst wenn der Darlehensnehmer nicht tilgen kann ist der Betrag wenn ein Vertrag der klarstellt daß es sich um einen betrieblichen Grund etc. handelt zugrunde liegt eine Betriebsausgabe?

Zinsen als Einnahmen ist verständlich.

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