Ich denke Du kannst Dir diesen Spass ruhig einmal erlauben. Ich bin nun interessiert, was das für T-schirts sind, vielleicht bist Du ein kleiner Picasso? Was hälst Du davon Deine Shirts zuerst in einem Flohmarkt oder bei einem Garagenverkauf zu präsentieren? Wenn das klappt, würde ich einen Schritt weiter gehen und auf einem Kunstmarkt anbieten. Da bezahlst Du eine Standgebühr und kannst schauen, ob sich Interessenten finden.

Du meinst, Deine Arbeit sollte einem wohltätigem Zweck dienen und siehst Deine Arbeit als ehrenamtliche Arbeit? Dann kannst Du auch eine Aufwandsentschädigung beanspruchen.

Was ist Kunst? Kunst ist alles, was aus einem kreativen Moment heraus entsteht, somit auch Deine T- shirts. Welche Intention oder welches Gefühl willst Du verarbeiten?

Ich wünsche Dir viel Glück und positive Reaktionen.

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Du musst zum Gewerbeamt oder Bürgerbüro gehen und einen Gewerbeschein beantragen. Die werden Dir sagen, ob Du eventuell eine Einverständniserklärung Deiner Eltern beibringen musst, falls Du nicht volljährig bist. Du kannst beim Gewerbeamt anrufen und nachfragen, welche Unterlagen Du für Dein spezielles Gewerbe brauchst. Meistens wird für den Gewerbeschein eine Gebühr verlangt.Wenn Du Deine Unterlagen einreichst,muss aufgeführt und angegeben werden, welche Leistungen Du anbietest und wo Dein Leistungsfocus liegt. Handelt es sich um eine Dienstleistung, so werden sie Dir Tipps geben. Danach brauchst Du ein eigenständiges Konto für Dein Gewerbe, kann man bei der Sparkasse einrichten. Diese Daten werden auch an das Finanzamt weitergeleitet, von den Einnahmen dort wird ein Steuersatz errechnet. Das Kindergeld wird Deinen Eltern ausgezahlt, solange Du in Ausbildung bist. Frag bei der Familienkasse des Arbeitsamtes nach, Du brauchst Deine Kindergeldnummer, wie sich die Anmeldung eines Gewerbes auf Dein Kindergeld auswirkt. Solange Du nicht riesige Einnahmen hast, ist es unerheblich. Also, Du kannst Ausbildung machen und neben der Ausbildung ein Gewerbe betreiben. Hoffentlich hast Du einen guten Plan, sonst wirst Du bei einer guten Idee auch von der IHK und anderen beraten, Ich wünsche Dir viel Glück und bewundere Dich für Deinen Mut!

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Was hälst Du denn von einer außergewöhnlichen Belastung? Allerdings müsstest Du für eine solche auch ein zu versteuerndes Einkommen haben und wenn Du einzig Mo - Fr. studierst, wird Dir das Studium als Hauptbeschäftigung gewertet und Einnahmen aus sterpflichtigen Tätigkeiten als Nebenerwerb. Am Besten stellst Du Deine Frage mal an Kommilitonen im höheren Semester oder bemühst einen Prof. ,.der mit Steuern zu tun hat.

Es ist immer vom Einzelfall abhängig, welche Einnahmequellen zu welchem Zweck? finanzierst Du das Studium aus Deinem vorhandenen Vermögen oder über einen Kredit von der Bank? welche weiteren Belastungen, zum Beispiel Frau und Kinder, pflegebedürfftige Angehörige usw., selbst schwerbeschädigt? gibt es außerdem?.Eigentlich ist ein Steuerberater die richtige Adresse, den kannst Du mit Sicherheit absetzen

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Im Nachtrag wünsche ich allen, die von angedrohten Kündigungen betroffen sind, einen genauso guten, entsprechend ausgebildeten Rechtsanwalt von der Gewerkschaft für die Wahrnehmung ihrer Interessen, wie ich ihn hatte. In meinem Fall brauchte ich nur monatlich einen kleinen Gewerkschaftsbeitrag zu überweisen und hatte im Bedarfsfall ohne das Hinderniss Rechtsschutz - Versicherungsschutz einen kompetenten Ansprechpartner, der sofort tätig geworden ist und damit auch dem unwissendem Arbeitgeber aus dem Rechtsnotstand geholfen hat. Oft haben sogenannte AG keinen blauen Dunst von ihren Rechten und Pflichten.

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ALG II, Wohnung Mietüberweisung an eine tägliche Nutzung der Wohnung trotz Krankheit gebunden?

Frage: Das AA Jobcenter zahlte an eine , nicht voll arbeitsfähige Hilfeempfängerin seit 11.09.11 wegen Knöchelbruch und Folgeerkrankung bis 31.08.2012 ein monatliches ALG II von 650,- Plus Krankenkassenbeitrag. Wegen nicht Wahrnehmens eines Meldetermins und nochmaliger Nichterscheinen nach Meldeaufforderung - bekam sie rückwirkend mit Bescheid vom Oktober 2012 keine Zahlung seit September 2012 per Aufhebungsbescheid. Wohl gemerkt rückwirkend nach 6 Wochen und ohne Einhaltung einer Minderung oder Reduzierung des ALG II. Grund der Aufhebung laut Jobcenter: Nicht Anwesenheit in ihrer Wohnung. Zahlung gänzlich eingestellt, weil nicht verfügbar für AA.

Nach Klage auf einstweilige Rechtsprechung gab Richter für Januar und Februar 2013 der Hilfesuchenden Recht, Zahlung wurde veranlasst. Jobcenter hat aber eine Überweisung von Versicherungsbeiträgen an die Krankenversicherung " vergessen". Die Krankenkasse hat deshalb Versicherungsleistungen an Krankenhaus abgelehnt und private Verrechnung mit der Hilfesuchenden angedroht.. Für die Monate März und April ist wieder keine Zahlung erfolgt, auch keine Krankenkasse. Deshalb erneute Klage beim Sozialgericht auf Erlassung einer Einstweiligen Rechtsprechung. Nun verlangte ein neu eingesetzter Richter den tatsächlichen Nachweis für eine dauernde nächtliche Anwesenheit in ihrer Wohnung auch mit Hilfe von Zeugenaussagen vor Gericht. Frage: Muss ein Hilfeempfänger, teilweise Gehunfähig und nicht voll arbeitsfähig laut 3 Attesten immer in dieser Wohnung nachts anwesend sein oder darf er sich zu Gesundheitszwecken auch in einem ortsnahen Bereich ( 25 km) aufhalten, bei Freunden zur Pflege? Welche Möglichkeiten hat der Hilfeempfänger, wenn er vom Richter eingeschüchtert wird und von seinen Rechtsanwalt auch nicht weiter ordentlich vertreten wird, weil das Gewinnen des Verfahrens äußerst in Frage gestellt ist? Gibt es hier jemanden als Betroffener oder als Anwalt , der hilfreiche Tipps geben kann? Rückforderung der gesamten Zahlungen von September 2011 bis August 2012 also 9500 € ist von dem Richter angedroht worden, wenn nicht die Anwesenheit in der Wohnung des Hilfeempfängers lückenlos nachgewiesen wird. Gibt es das oder ist es eine Taktik? Vielen Dank für entsprechende Klarstellungen möglichst mit genauen Angaben!! Kann man sich über den neuen Richter beschweren und ersteren Richter wiedereinsetzen?

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Hallo Privatier59, diese Ausführungen sind zum Teil 1 falsch. Was früher die eindtweilige Verfügung genannt wurde, nennt sich heute die einstweilige Rechtsprechung und ist genau die richtige Terminologie,. 2 Bei Einschüchterung hilft manchmal eine Überprüfung der Arbeitsweise mit der richtigen Nachricht an die Betriebsleitung, den Gerichtspräsidenten. Aber wie, wann und welche Begründung wäre eine Überlegung wert, falls Ihnen das möglich ist. 3 Es wäre schön, wenn Sie Ihre unüberlegten Kommentare für sich behalten und nicht mit einem unpassenden Vergleich die Überlegung vorweg nehmen. Ich nehme an Sie machen sich einen Spaß aus der Sache. Leider ist Spass hier vollkommen unangebracht, da es sich um Existenzzerstörung handelt. Schreiben Sie vieleicht mal in einem Satieremagazin über sich selbst. Privatier59 Tu nicht gut

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Lieber Fragesteller, es soll vorkommen, dass sich hinter den Antworten listige Mitarbeiter der Jobcenter verstecken,um auch in diesen Foren nicht wahrheitsgemäße Aussagen zu treffen. Es kann also durchaus sein, wenn sich die Antworten hier zu Ungunsten des Fragestellers verhalten, dass eine Täuschung vorliegt oder beabsichtigt wird, Fragesteller mit Taktik zu einem angepassten Verhalten zu verleiten. Tatsächlich habe ich Deine Frage nicht eindeutig verstanden, deshalb kann auch keine eindeutige Antwort heraus kommen. Du kannst Deine Frage noch genauer stellen und dann ehrliche Antworten abwarten. Gutes Gelingen

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