Das ist durchaus möglich, weil ja die ganze Miete regelmäßig im Voraus geschuldet wird. Will danach der Mieter kurzfristig ausziehen und hat einen Nachmieter, dann würde ich ihm aber raten, nicht mehr zu zahlen oder die halbe Miete an den vorgehenden Mieter zu zahlen. Oder in deinem Fall, wenn beide schon an den Mieter gezahlt haben, hat der 1. Mieter einen Rückzahlungsanspruch. Siehe dazu auch § 547 Bürgerliches Gesetzbuch.

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Die Antwort von wfwbinder ist richtig. Du musst nur aufpassen, dass dein Steuerberater tatsächlich die Vorsteuer richtig geltend macht. Notfalls muss dir der Unternehmer eine andere Rechnung geben, die auf dich lautet und die du vollständig zahlst, so dass sie von deiner Teilkasko nur im Nettobetrag erstattet wird, weil du die gezahlte Umsatzsteuer an den Unternehmer als Vorsteuer geltend machen kannst. Daher ist die Zahlung der Mehrwertsteuer nie ein Nachteil für dich, weil du sie voll als Vorsteuer geltend machen kannst.

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