Nein, da der Mietvertrag jetzt schon geschlossen ist. Der Vermieter hätte ihn abhängig machen können von einer solchen Bescheinigung, aber kann sie jetzt nicht mehr fordern, da der Mietvertrag schon geschlossen ist. Da hat der Vermieter jetzt Pech, wenn du tatsächlich nicht solvent bist; hat aber dafür auch seine Rechte; darf dich fristlos kündigen usw., was ja auch nicht in deinem Sinne wäre bzw. ist.

...zur Antwort

Wenn der Betrieb gerade nicht einer kirchlichen Vereinigung zugerechnet werden kann, der katholischen oder evangelischen Kirche, oder er ein sogenannter Tendenzbetrieb ist, dann stellt die Mitgliedschaft bei Scientology kein wichtiger Grund für eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Dem Mann darf deswegen nicht gekündigt werden.

...zur Antwort

Ja mit Sicherheit muss er seinen Arbeitgeber davon zumindest unterrichten, wenn dieser auch regelmäßig seine Zustimmung erteilen wird. Denn es geht ja um eine Nebenbeschäftigung, die zweifellos der Betreuer ausübt. Etwas anderes mag gelten, wenn es um nahe Angehörige geht. Bernd2009 hat dazu sicher schon zutreffend ausgeführt.

...zur Antwort

Das ist sicher zulässig, da die Regelung den Arbeitgeber nicht über Gebühr benachteiligt. Vielmehr hat er einen kleinen Anteil am Unfallschaden selbst zu tragen, zumal er den Unfall im Kaskofall selbst verschuldet hätte. Und doch ist seine Haftung immer begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung, so dass die Regelung bestimmt in Ordnung geht.

...zur Antwort

Die Bilder in deinem Arbeitszimmer sind sicher deine Privatangelegenheit und können daher nicht als Werbungskosten zusätzlich geltend gemacht werden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.