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Hajoo

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Frage
von GrafNobbi
09.03.2010, 20:58

Kann gerichtlicher Vergleich angefochten werden, wenn man sich in der Kostenquote krass vertut?

Bei einem Vergleich vor Gericht sind der Gegenseite lediglich 20 % der Klagesumme, knapp 1000 Euro, zugesprochen worden. Als jedoch die Kosten verteilt wurden, wurden 4/5 zu meinen Lasten ausgesprochen. Das ist bestimmt dem Richter versehentlich passiert. Er hätte sie vielmehr 4/5 zu meinen Gunsten aussprechen müssen und 1/5 zu meinen Lasten und nicht umgekehrt. Ich habe allerdings nicht aufgepasst und, als der Richter das Diktat nochmals vorspielte, auch diese fehlerhafte Kosenregelung nochmals genehmigt. Die Gegenseite hat einen Anwalt und will jetzt die 1000 Euro nicht zahlen, da sie meint, dass die Gerichts- und Anwaltskosten höher sind, was ja stimmt nach dieser Kostenverteilung. Kann ich den Vergleich anfechten?

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Hilfreichste Antwort
von Hajoo
10.03.2010, 15:52

Der Vergleich kann nicht angefochten werden. Denn du bist keinem Irrtum unterlegen. Du hast das genehmigt, was dir richtig zur Genehmigung angetragen wurde. Ich erkenne keinen Irrtum, sondern allenfalls nur ein nicht richtiges Hinhören oder einen Rechenfehler, dem das Gericht unterlaufen ist und du mitübernommen hast. Da gibt es weder eine Berichtigung noch eine Anfechtung.

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