
Frage

Der Vergleich kann nicht angefochten werden. Denn du bist keinem Irrtum unterlegen. Du hast das genehmigt, was dir richtig zur Genehmigung angetragen wurde. Ich erkenne keinen Irrtum, sondern allenfalls nur ein nicht richtiges Hinhören oder einen Rechenfehler, dem das Gericht unterlaufen ist und du mitübernommen hast. Da gibt es weder eine Berichtigung noch eine Anfechtung.