Reizthema GEZ... Ich hatte Jahrelang Ärger mit denen. Da ist man finanziell ganz unten und frägt sich, wie man seine nächste Essen bezahlen soll und die schicken einem fröhlich eine Forderung nach der anderen rein.

Wenn man einmal auf deren Radar ist, wollen die nur eines, soviel Geld wie möglich. Was man aber machen kann, ist eine Bedarfsgemeinschaft gründen. Ich würde deine Nachbarn fragen, ob ihr sowas machen wollt. Damit könnten dann die Forderungen gedeckt sein, weil die Geräte ja schon über die Nachbarn bezahlt wurden....

Vorraussetzung ist natürlich, dass man sich dabei gut genug mit seinen Nachbarn versteht. Ich hab aber während meiner Studienzeit die Erfahrung machen müssen, dass jeder gern für sich selber kämpft. Auch wenn man dann viel Geld und Aufwand sparen könnte.

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Was geschieht mit dem Wohnrecht/Leibgeding, wenn Vater auszieht (Sohn hat Haus übernommen/ohne Geschwister-Auszahlung) um sich von Tochter pflegen zu lassen?

Im Jahr 2000 wurde das Haus meiner Eltern an meinen Bruder übergeben. Wir Geschwister haben auf Auszahlung verzichtet, damit der Bruder finanziell nicht in Schieflage kam.

Der Übernehmer (Bruder) hat sich nie an die, im Übergabevertrag festgehaltenen Verpflichtungen gehalten. Hat sich weder in der Pflege der Mutter eingebracht noch für angebrachte Pflege Sorge getragen. Er kümmert sich nicht um Wohnung, Pflege, Essen, Grabstätte der Mutter. Da Vater nicht damit rechnen kann, dass sein Sohn ihn einmal pflegen wird (hat bei Mutter ja auch nicht geklappt) hat er mich im Jahr 2016 vorsorglich in Patientenverfügung/Vollmacht eingetragen. Haben wir damit einen Fehler gemacht und meinen Bruder teilweise aus seinen Verpflichtungen genommen? Da mein Vater nun auch zusehends auf Hilfe angewiesen ist (90 Jahre) versucht neuerdings mein Bruder ihn davon zu überzeugen, wie gut es ihm gehen würde, wenn er zu mir ziehen würde! Gerne möchte ich für unseren Vater sorgen, aber es soll nicht wieder so kommen, dass mein Bruder "NUR" Vorteile daraus zieht! Wenn die finanzielle Seite angesprochen wird, äußert mein Bruder nur, dass bei ihm sowieso Nichts zu holen wäre, da er ja Rentner ist. (Meine Schwester ist arbeitslos und ich habe nur einen Minijob)

Wie gehe ich richtig vor, damit für Vater mit dem Auszug aus der Wohnung (Leibgeding) keine rechtliche und finanzielle Nachteile entstehen und auch ich abgesichert bin? Müsste mein Bruder meinem Vater die Differenz des Wohnungswertes vergüten? Dort hat Vater eine große Wohnung, hier wäre es "nur" ein Zimmer mit Bad. Gibt es Möglichkeiten, damit der Sohn endlich seine Pflichten erfüllen muss und nicht nur Nutznießer ist (sich vor Pflicht und Arbeit drückt)? Ist es von Nachteil, wenn ich mich im Antrag für Pflegegeld schon als Pflegekraft eintrage oder befreie ich damit meinem Bruder aus seinen Verpflichtungen? Ich weiß, dass er nicht zur Pflege herangezogen werden darf, wenn er sie nicht leisten kann (oder will).....aber zumindest dafür Sorge tragen muss er doch?! Ist es möglich sich ungeschoren aus vertraglich festgelegten Verantwortungen zu ziehen?

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Hier kommen so viele Vertragsarten zusammen, dass einem der Kopf schwirrt.

Zum einen der zwischen Vater und Kinder abgeschlossenen Vertrag. Wenn der Sohn dann dagegen verstösst, ist das ein klassischer Vertragsbruch und kann dementsprechend vor Gericht geahndet werden. Der Sohn würde dann rausgeworfen werden, wenn man ihm nachweisen kann, dass er den Vertrag gebrochen hat.

Der nächste Punkt ist der Bereich der Patientenverfügung/Vollmacht. Ihr Vater hat Ihnen diese übertragen, damit Sie gegenüber der restlichen Welt ihren Vater vertreten, da er es nicht mehr selber machen kann. Wenn Sie sich also jetzt entscheiden, ihren Vater selber zu pflegen oder ins Heim zu geben, dann liegt das in Ihrem Ermessen allein. Sie sind nicht verpflichtet, ihren Vater zu pflegen. Wenn man sich allerdings selber um die Eltern kümmert, steht einem auch Pflegegeld zu, etc.

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Es kommt drauf an, wieviel du im Jahr insgesamt verdient hast. Das Steuerfreie Einkommen (also, wieviel du im Jahr insgesamt verdienen darfst, ohne dass Steuern fällig werden) liegt bei Ledigen bei 8820€. Wenn du darunter verdient hast und dann deine Steuererklärung machst, bekommst du die Steuern, die du bezahlt hast, zurück.

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