Eigenes Pferd musste nach Tritt eines anderen eingeschläfert werden - wer Haftet?

Liebe Gemeinde, es ist etwas kompliziert und ich hoffe ich kann es gut erklären.

Wir hatten 1 Pferd, einen Jährling (1 Jahr alt) dieser war bis vor 3 Wochen noch mit einem 2 Jährling der dem Stallbesitzer gehört zusammen auf der Koppel. Dies funktionierte sehr gut - beide jährlinge sind Hengste.
Jedoch vor 3 Wochen hat der beste Freund des Stallbesitzers sich einen 4-Jährigen Tinker-Wallach gekauft, dieser wurde auch zu unseren Jährlingen gestellt. Ich selbst äußerte bedenken diesbezüglich gegenüber dem Stallbesitzer. Auch bei einigen Rangeleien schrieben wir dem Stallbesitzer über Whatsapp das es bedenklich ist, dieser meinte aber es sei normal und wir sollen uns keine Sorgen machen. (Auch das haben wir schriftlich)

Nun wurde unser Jährling heute am Vormittag mit einem offenen Bruch am vorderen Gelenk des Beines aufgefunden. Die gerufene Tierärztin konnte unseren Liebling nur mehr erlösen. Diese meinte auch unter vier Augen (also nicht Offiziell) das es nur ein Tritt eines anderen Pferdes gewesen sein kann. Da ich nicht davon ausgehe das der 2 Jährling so eine Wucht aufbringen kann, kann es nur der 4-Jährige Tinker gewesen sein da es zwischen Ihm und unserem immer wieder rangeleien gab.

Meine Frau (der eigentlich das Pferd gehört) ist total am Boden zerstört. Der Stallbesitzer war zwar sehr freundlich und fürsorglich, aber eben nach dem Motto - so ist das Leben - .

Ist hier eine Schadensersatzforderung Sinnvoll?

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Hallo, so lange du nicht einwandfrei beweisen kannst, dass eines der anderen Pferde getreten und somit euer Pferd so schwer verletzt hat, hast du hier leider keine Chance.

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Weihnachtsgeld ist meist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers; es sei denn, es ist tariflich vereinbart.

In der aktuellen Corona-Situation und der damit verbundenen finanziellen Schieflage vieler Firmen wird es in diesem Jahr viele Firmen geben, die kein Weihnachtsgeld zahlen können.

Am besten mal freundlich beim Arbeitgeber nachfragen.

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Wenn du deinen Vermieter hinsichtlich Hundehaltung gefragt hast, musst du ihn auch hinsichtlich der Haltung der Katzen fragen. Er darf jedoch die Katzenhaltung nicht ohne triftigen Grund ablehnen.

https://www.mietrecht.com/katzenhaltung-mietwohnung/

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Ist vorzeitiger, nicht abgesprochener Übergabetermin von Stallgebäude, Weide rechtens?

Seit 2013 haben mein Mann und ich einen Stall mit 11 Boxen übernommen mit ca. 2 ha Weide. Es wurde nie ein schriftlicher Vertrag gemacht, der Bauer hat die Stallmiete auf seinem Wunsch immer in bar bekommen - es gab letztes Jahr eine Anfrage vom Finanzamt bei uns - der Bauer hat uns gebeten, für ihn zu lügen und falsche Angaben zu machen, da er sonst wohl Steuern nachzahlen muss. Vor 2 Monaten haben wir unseren Pferdebestand auf jetzt 2 Pferde reduziert, sind auf der Suche gewesen nach weiteren Einstallern. Da kein richtiger Reitplatz vorhanden ist, und wir dort nur Pferde aufziehen und züchten, gab es keine Interessenten. Jetzt hat uns der Bauer eine sehr penetrante „Dame“ vor die Nase gesetzt. Diese sei nun ab dem 1. August 2020 die neue Stallpächterin an die wir uns halten müssen. Erst hieß es, wir können bis zum 1. Oktober 2020 bleiben, jetzt nur noch bis zum Monatsende. Die letzten beiden Stallmieten haben wir uns quittieren lassen, da er uns um eine Weidepacht einer weiteren Wiese schon betrogen hatte. Da fing der ganze Ärger an. Angeblich hätten wir ihm im April das jährliche Weidegeld für die kleine Zusatzwiese nicht gegeben und er wollte die Wiese dieses Jahr heuen. Die Stimmung ist seit dem im Keller, jetzt bekommen wir Druck von den „Nachmietern“; sie hätten alle ihren alten Stall gekündigt und es gäbe einen neuen Vertrag vom 13. Juli 2020 das sie ab den 1. August 2020 den Stall übernehmen. Der Bauer verweist uns einfach auf die neuen Pächter, er hätte den Stall abgegeben und wir sollten uns mit den neuen Leuten einigen. Es sind 6 neue Einstallerparteien, die von der neuen „Dame“ als Untervermietung in den Stall kommen. Zudem bezahlt sie freiwillig viel mehr Geld an den Bauern und will dieses dann auch angeblich steuerlich anmelden. Wir werden regelrecht gemoppt und werden mit der Situation nicht fertig. Die plötzlich neue Pächterin verlangt, das wir den Stall räumen. Wir haben einen Offenstall gebaut, die Weide mit Eichenpfählen und mit neuen Band erst vor einem Jahr eingezäunt, die Wiese wurde letzten Herbst neu eingesät, 7 Monate haben wir unsere Pferde nicht auf die Weide gelassen, damit die neue Saat gut auswurzelt und nicht kaputt geht. Sogar unsere Stuten u Fohlen haben wir erst ab Juni auf die Wiese gelassen. Jeden Monat hat der Bauer sein Geld bekommen, alles haben wir sauber und in Ordnung gehalten, nie haben wir uns beschwert. Das Dach im Hauptstall hatte seit 4 Jahren immer größere Löcher, Heulagerung auf dem Boden war nicht mehr möglich, über den Ställen sind die Bodenbretter teilweise durchgefault und schimmelig. Jetzt will er angeblich für die neuen Einstaller alles reparieren ! Sogar die Toilette am Reiterstübchen, die seit 5 Jahren kaputt ist, hat er jetzt - oh Wunder - fertig gemacht. Wie sollen wir uns verhalten? Ich will nur noch weg, von diesem verlogenen, geldgeilen Schweinebauern !

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Hallo, mit Übernahme des Stalles 2013 und dem bezahlen der Stallmiete seit ihr mit dem Bauern bzw. der Bauer mit euch einen Vertrag (wenn auch mündlicher Natur) eingegangen. Er muss euch kündigen, bevor er den Stall an einen anderen Pächter vergibt (Kündigungsfrist ?).

Im Prinzip habt ihr die Möglichkeit, nochmal mit ihm zu sprechen und ihn auf diese vertraglichen Details hinzuweisen. Ansonsten wird euch nur der Gang zum Rechtsanwalt übrig bleiben.

Da ihr aber eh weg wollt, solltet ihr so schnell wie möglich euch was anderes suchen. Die Sachen, die ihr angeschafft habt, wie Offenstall (Gebäude), Umzäunung könnt ihr abbauen und mitnehmen oder hierfür eine Ablöse fordern, so der Bauer oder neue Pächter bereits ist, dafür zu bezahlen. Hinsichtlich der neu angesäten Weide könnte es sein, dass ihr auf den Kosten sitzen bleibt.

Sicherlich wäre es besser, euch hier rechtlich beraten zu lassen.

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Hallo, nein, die Dame ist nicht im Recht. Es ist ein Vertrag zustande gekommen, den du bereits einseitig bedient hast. "Kündigt" sie den Vertrag, muss sie die Anzahlung zurück geben.

Im übrigen scheint mir diese keine reelle Züchterin zu sein, sondern vielmehr eine Dame, die ohne Hintergrundwissen Katzen vermehrt und sich so einen schnellen Euro verdient (auf Kosten der Katzen!).

Wenn du über ebay gegangen bist, steht dort evtl. Name und Ort der Dame; über Whatsapp hast du die Telefonnummer - versuche zu recherchieren und erstatte Anzeige.

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Nein, Ihr habt keinen Anspruch auf Schadensersatz, da im Vertrag "ca." steht.

Abgesehen davon war Anfang März noch nicht abzusehen, dass so viele Firmen Kurzarbeit anmelden müssen, so viele Firmen vor dem Konkurs stehen (im übrigen auch Küchenhersteller), dass alle Geschäfte schließen müssen und die Wirtschaft auf Null herunter gefahren wird ...

Haltet einfach in der aktuellen Situation den Ball flach, regt euch nicht auf und versucht diesen Monat ohne Küche anderweitig zu überbrücken. Mit Forderungen ist keinem geholfen.

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Warum musst du kündigen? Du kannst doch die Elternzeit verlängern. Und meines Wissens nach hast du auch Anspruch auf einen Krippenplatz. Google gibt hier einige Informationen zu und entsprechende Ämter sicher auch.

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Oh je ... wer weiß, wofür du jetzt unterschrieben hast. War es auch sicher ein Auto von GLS?

Du schreibst ja selber, dass du in der vergangenen Zeit viele Pakete angenommen hast und dafür unterschrieben hast. Ergo - ohne Paket (Ware) keine Unterschrift. Wenn das Paket laut Aussage des Boten ausgeliefert wurde, muss entweder jemand anders den Empfang unterschrieben haben (das kann GLS nachprüfen) oder das Paket kann auch beim Empfänger abgestellt werden (hier ist aber eine schriftliche Abstellerlaubnis zwingend notwendig).

Schildere GLS den Vorgang genauestens mit Ort, Zeit, Datum etc. und mit viel Glück klärt es sich auf. Vielleicht gibt es noch die Möglichkeit, dass du dieser getätigten Unterschrift widersprechen kannst. Das müsstest du mit GLS klären.

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Zettel an der Tür sind für Zustelldienste irrelevant (so sagte mir das DHL).

Von was für einer Quittungsnummer sprichst du? Was soll das sein?

Wenn man die Sendungsnummer des Paketes hat, kann man auf der Homepage des Zustelldienstes über die Sendungsverfolgung sehen, an welchem Status sich das Paket befindet und man kann hier dann einen Wunschort zur Ablage des Paketes oder auch einen anderen Tag der Zustellung angeben. Macht man dies nicht, darf Hermes das Paket nicht einfach ablegen (maximal beim Nachbarn abgeben). Hermes muss eine Karte in den Briefkasten legen mit erfolgloser Zustellung. Hermes macht meines Wissens bis zu 3 Zustellversuche und dann wird das Paket zur Abholung in einer Filiale gelagert. Über alle diese Schritte muss man eine Benachrichtigung erhalten.

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Hallo, habt ihr Hermes schriftlich (z. B. via email/Internet) eine Abstellerlaubnis erteilt? Wenn ja, haftet ihr für das verschwundene Paket. Wenn nein, haftet Hermes.

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