Meines Wissens hast Du einen Kündigungsschutz während der Krankfeierzeit nach einem Arbeitsunfall. Gehe bitte zum Amtsgericht und beantrage einen Rechtsberatungsschein für einen Fachanwalt. Den bekommst Du dort sofort und Du hast ein Recht darauf. Wegen der Fristwahrung gehe sofort zum Arbeitsgericht und reiche dort an der zugewiesenen Geschäftsstelle mündlich oder schriftlich eine Kündigungsschutzklage ein.

...zur Antwort

Diese Frage, ohne beleidigend zu werden, ist sehr schwer zu beantworten und wirft weitere Fragen auf. Warum gibt Dir Dein AG, der Idiot, einen Lieferschein mit, den Du sowieso nicht abgeben/zeigen darfst. Zum formellen Ablauf muss der Kunde 2 Lieferscheine als Empfangsbestätigung unterschreiben. Einen behält der Kunde und die Durchschrift ist für den Lieferanten/Auftraggeber. Jetzt erkläre mir mal, warum hast Du als Oberidiot einen Schaden in Millionenhöhe verursacht, obwohl Du korrekt gehandelt hast. Der 1. April ist vorbei!!!

...zur Antwort

Nach meiner Kenntnis gibt die Edelmatallbörse hierüber Auskunft. Der An- und Verkaufspreis wird wiederum durch Angebot und Nachfrage geregelt.

...zur Antwort

Wenn Du die Gelder als Trinkgeld bezeichnest, die in die kleine Dose auf der Drehorgel geworfen werden, muss Du Steuern zahlen und das Finanzamt freut sich über Eure Unkenntnis. Trinkgelder fallen doch erst an, wenn man für eine Dienstleistung mehr bezahlt, als gefordet wird. Da Dein Mann für seine Musik nichts fordert, fallen auch keine versteuerbare Trinkgelder an. Versteuerbares Einkommen ist es auch nicht, da die Höhe der Einnahmen sich nach der Geberlaune des Gebenden richtet. Hier kann es sich folglich nur um Spenden handeln, die aus Mitleid und wegen der Musik gegeben werden, die steuerfrei sind, wenn ein gewisser Freibetrag nicht überschritten wird. Sorgt dafür, dass Eure Ausgaben immer höher sind als Eure Einnahmen, dann seid Ihr steuerfrei.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.