Mit 13 Jahren ist es auch nicht immer ganz leicht einen Nebenjob zu finden. In einem Supermarkt an der Kasse darf man i.d.R. erst ab 16 Jahren arbeiten... Es wuerden eher solche Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Babysitten oder Nachhilfe geben in Frage kommen, oder?

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Wuerde mich da in deinem Fall als Vermieter ajF auch absichern, auch wenn man eher davon ausgehen kann, dass der Mieter, wenn er mit eigenen Finanzmitteln in die Wohnung investiert, bleiben moechte. Setze den Verzicht auf Ausgleich schriftlich auf und unterschreibt beide, dann kann nichts schief gehen. Zur Formulierung: die von Little Arow finde ich sehr passend!

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Entschädigung erhält man für Verdienstausfall und für mögliche erforderliche Auslagen. In der Regel findest du im Brief, in dem du zum Verfahren geladen wirst, einen Antrag auf Zeugenentschädigung und eine Bescheinigung des Verdienstausfalls für den AG... den musst du dann innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausfüllen und einreichen. Genaue Daten weiß ich hierzu aber auch nicht.

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denke das ist üblich so... Das Darlehen wirst du ja in Raten zurückzahlen können, wenn es ein längerfristiger Job ist, denn du begonnen hast.

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Das ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung, in die du dein Kind hoffentlich vermerkt hast?!

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rechtlich tragbar...naja, ich finde das hängt von den individuellen Umständen ab. Die erste Ausbildung sollte von den Eltern finanziert werden. Handelt es sich um eine zweite Ausbildung oder verdient das Kind überdurchschnittlich gut, dann kann man schon eine kleine finanzielle Beteiligung erwarten...

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Handelt es sich um einen Linienflug? Und fliegst du privat oder geschäftlich? Ich tippe mal auf Verzehrgutschein oder so... Hier ist ja auch eine gewisse "höhere Gewalt" im Spiel, in diesem Fall ist es schwierig als Privatreisender finanzielle Ansprüche zu stellen.

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Nimm dir sofort einen Anwalt zu Hilfe und lege Widerspruch ein, wenn die Berechnung nicht der Wahrheit entspricht!!! Bist du im Recht, musst du ja im Ernstfall nicht mal für die Anwaltskosten aufkommen. Überlege es dir also gut, auch wenn dein Einkommen nicht so dolle ist, wäre das vllt eine Investition wert.

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hmm....darüber wurde hier schon öfters diskutiert. Manchmal kommts mir so vor, dass auch Rating-Agenturen subjektiv bewerten.

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Es gibt da so Angebote "Kredit von privat an privat", die eine Platform hierfür heißt glaub smava. Hab ich allerdings noch nie benutzt, aber is wohl ne Alternative, wenn man zB von seiner Bank keinen Kredit bekommt...

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Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, sollte man jede einzelne Police überprüfen lassen. Besonders wichtig sind dabei die private Unfallversicherung, Hausrat- und Gebäudeversicherung (Demenz ist hier ein sog. risiko-steigernder Umstand, der gemeldet werden muss). Als Versicherungsnehmer hat man gegenüber den Versicherungsgesellschaften in solchen Fällen eine Informationspflicht, damit diese die vorliegende Police prüfen und ggf. anpassen können, damit ein Versicherungsschutz weiterhin gewährt werden kann...

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In erster Linie sind es die Erben, die die Kosten für die Beerdigung des Verstorbenen tragen müssen (§ 1968 BGB). Dies ist im weiteren Sinne auch mit der familienrechtlichen Unterhaltspflicht verknüpft.

Möchte man selbst für seine eigene Beerdigung etwas Geld bei Seite sparen, so ist das schon mit einem gewissen Risiko verbunden. Kommt man ins Seniorenheim, so werden z.B. zur Bezahlung alle finanzielle Mittel des Heimbewohners aufgebraucht...und dann geht das gesparte Geld auf die Alterspflege drauf...da steckt man nicht wirklich drin!

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