Entschädigung erhält man für Verdienstausfall und für mögliche erforderliche Auslagen. In der Regel findest du im Brief, in dem du zum Verfahren geladen wirst, einen Antrag auf Zeugenentschädigung und eine Bescheinigung des Verdienstausfalls für den AG... den musst du dann innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausfüllen und einreichen. Genaue Daten weiß ich hierzu aber auch nicht.
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denke das ist üblich so... Das Darlehen wirst du ja in Raten zurückzahlen können, wenn es ein längerfristiger Job ist, denn du begonnen hast.
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rechtlich tragbar...naja, ich finde das hängt von den individuellen Umständen ab. Die erste Ausbildung sollte von den Eltern finanziert werden. Handelt es sich um eine zweite Ausbildung oder verdient das Kind überdurchschnittlich gut, dann kann man schon eine kleine finanzielle Beteiligung erwarten...
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