Nein, betriebsbedingte Kündigungen müssen nicht zwangsweise mit dem Grund einhergehen, dass die alte Tätigkeitsstellen nicht länger besetzt wird aber anderweitig ein Platz zur Verfügung steht. Die Gründe der Unternehmen können gänzlich andere sein. Von daher kann das Unternehmen auch eine Kündigung aussprechen, ohne zu prüfen, ob man evtl. auch anderswo einsetzbar wäre.

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Das alleinige Anbringen der Fahne führt natürlich nicht zum Versicherungsschutzverlust. Jedoch Schäden an der Fahne oder Schäden, die die Fahne verursacht werden von der Versicherung nicht übernommen. Wenn die Fahne z.B. abbricht und dem Fahrer hinter einem die Sicht versperrt und einen Unfall verursacht musst du dafür voll aufkommen und die Versicherung zahlt nichts.

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Manche Banken übernehmen diese Kosten seit Sommer letzten Jahres nicht mehr. Bei den meisten Banken wird die Karte aber immer noch kostenlos ersetzt (oder zumindest ein großer Teil davon). Ob das bei dir der Fall ist musst du mit deiner Bank absprechen.

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Das entscheidet die Bank individuell. Wenn du eine gute Bonität hast, so bin ich mir sicher, dass dir die Bank auch Geld gibt, wenn du das Dispotlimit überschreitest. Hast du aber kein festes Einkommen (Studenten zum Beispiel) oder ist deine Bonität eher schlecht, so ist meist beim Dispotlimit schluss.

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Diese Drei-Tage Regelung gilt nicht auf der ganzen Welt. Sie gilt im Euro Raum (aber auch nicht für alle Länder). Wenn du den Euro Raum verlässt, so kann es je nach Land und sogar je nach Bank unterschiedlich lange dauern. Von daher solltest du dich nicht wundern wenn eine Überweisung nach Argentinien evtl. eine Woche benötigt.

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Bei allen Einkäufen übers Internet hast du ein Rückgaberecht. Ein Bekannter geht sogar soweit, dass er bei Schuhen und Klamotten immer verschiedene Varianten kauft und dann nur die behält die ihm am Ende auch gefällt. Der Umtausch oder die Rückgabe sollte also kein Problem sein.

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Eigentlich beides. Die Studentische Krankenversicherung ist altersmäßig und Semestermäßig begrenzt. Sie endet wenn du entweder über 30 bist oder mehr als 14 Semester studierst. http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der_Studenten

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Wie riskant eine Aktie ist erkennst du an der Volatilitä der Aktie. Je höher diese ist, desto höheren Schwankungen unterlag die Aktie. Dies ist aber keine Garantie dafür, dass die Aktie sicher ist. Sie kann trotzdem von einem auf den anderen Augenblick sehr viel an Wert verlieren auch wenn sie bisher sehr stabil war.

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Ich persönlich würde einen Studienkredit empfehlen. Die KfW bietet sehr günstige Kredite an und vor allem im Moment sind die Zinsen sehr niedrig. Wenn es kein Kredit sein soll, dann kannst du entweder selbst Jobben (im Internet findet man auch viele Jobs) oder Geld bei Freunden leihen. Leider gibt es für Studenten außer BaföG relativ wenig Möglichkeiten, wenn es kein Kredit sein soll.

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"Fällt der Versteigerungserlös oder gefundenes Geld an den nach § 981 Abs. 1 Berechtigten, so besteht ein Anspruch auf Finderlohn nach Absatz 2 Satz 1 bis 3 gegen diesen. Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach seiner Entstehung gegen den in Satz 1 bezeichneten Berechtigten." §978, Abs.3, BGB

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Die Bank kann Kredite verteilen an wen sie will. Dabei hat sie keinerlei verpflichtungen. Wenn sie der Meinung ist, dass die Rentenzahlungen zu Risiken der Zahlungsrückflüsse führen können, so kann die Bank den Kredit ablehnen.

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