Ein befristeter Vertrag, der nicht verlängert wird, endet automatisch mit dem Ende der Befristung. Eine Extra-Kündigung braucht man dafür nicht.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag, der nicht verlängert wird, muss man sich einige Wochen vor Ablauf des Vertrages bei der Agentur für Arbeit persönlich melden und denen mitteilen, dass man ab dann und dann wieder arbeitslos sein wird. Ansonsten droht ggf. eine Sperrzeit, wenn man nach Beendigung des Arbeitsvertrages wieder einen Antrag auf Alg 2 stellt. Hat man die Beendigung der Agentur für Arbeit rechtzeitig mitgeteilt, entstehen keine Schwierigkeiten.

Der Arbeitsvertrag war ja von vornherein befristet und hat nicht durch z.B. Fehlverhalten oder eigene Kündigung des Angestellten geendet.

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Das Geld wird ja an euch gezahlt und nicht an eine Werkstatt. Als ich mal einen Schaden angegeben hatte war das so das der Geschädigte einen Scheck über den Betrag zugeschickt bekommen hat. (War allerdings kein Schaden an einer Tür).

Die Reperatur muss man aber nicht vornehmen lassen wenn man nicht will. Ich weiß auch von Bekannten die den Betrag den sie von der Versicherung bekommen haben anderweitig genutzt haben und nicht für eine Reparatur. Das war kein Problem.

Ich würde einfach mal anrufen und nachfragen ob die die Summe direkt auf euer Konto überweisen oder wie das sonst laufen soll. Dabei kann man dann nämlich auch direkt mal freundlich anfragen, wie lange die Bearbeitung wohl noch läuft.

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