Schlicht und einfach:NEIN! OHNE Vollmacht geht absolut NICHTS.
So einfach geht das nicht!Absolut nicht,da Ihnen die Kaution,sprich Sicherheit,gewährt wurde,aufgrund bestehender Notlage,um überhaupt! die Wohnung zu bekommen. Auch ihr Vermieter sollte da nicht einfach zurückzahlen. Auf keinen Fall! Ziehen Sie bitte sofort einen Fachmann oder Anwalt für Mietrecht zu Rate.
Beste Grüße und viel Erfolg
Everyday
Eine Email hat sehr wohl Beweiskraft vor Gericht. Das wird gewertet wie ein Brief. Eine Nachfrage beim Anwalt bringt Gewißheit bezgl. des Falles. Die Aussage ist mehr oder wenig ein Schuldeingeständnis.
Gruß Everyday
Hier ein Bericht zum Thema: http://www.welt.de/finanzen/article3760546/So-sinnvoll-ist-Krankenschutz-fuer-Haustiere.html
Ich persönlich meine,"Erst Autsch,dann Teuer" kann nicht unbedingt sinnvoll sein. Im Bericht ist die OP-Vers. erwähnt,die auch Sinn macht. Hinzuweisen bei Krankenversicherungs und Tierarztkosten ist auf den Abrechnungssatz des Tierarztes: Tierarztrechnungen sind über die Gebührenordnung für Tierärzte(GOT)geregelt. Die darin aufgelisteten Preise für rund 800 Einzelleistungen sind BUNDESWEIT für die Veterinäre BINDEND. Achtung:Der bis zu 3fache Satz der Behandlungskosten nach der GOT ist abrechnungsberechtigt.Bei einer Langzeitbehandlung oder OP kann dies schnell sehr kostspielig werden. Hinzu kommen noch Kriterien,wie zB der berufliche Einsatz des Tieres,Auslandsaufenthalte usw. Da ist es zu überlegen,ob man das Tier nicht doch vollversichert.
Gruß Everyday
Ich stimme TopJob zu. Und,das ist (versuchter)Betrug. Der Staatsanwalt kennt da keine Gnade.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Gruß Everyday
Weisen Sie der Kindergeldkasse nach,seit wann ihre Tochter bei der Arge gemeldet ist. Dies dürfte kein Problem sein. Den Rest macht die Kindergeldkasse. Sollten sich Fragen ergeben,wird die Kasse sich schriftlich an Sie wenden. Beide Seiten,ARGE und KGK ist korrekt. Beide Stellen müssen eine neue Berechnung machen,damit deren Buchführung wieder stimmt. Mit der ARGE wird es sicher auch Fragen geben,die ihre Tochter betreffen. Auch da ist es sinnvoll,zu klären. Intern geschieht das Weitere unter den Amtsstellen. Am Ende hat ihre Tochter Kindergeld und eine neue Berechnung der Grundlage zu ALG2. Gruß Everyday
Soweit ich das aus eigenen Arbeitsverträgen weiß,sind Lohnzahlungen im Arbeitsvertrag festgehalten. Daran hält sich im Normalfall der AG.Meist ist der Lohn pünktlich gebucht. Es kann vorkommen,daß Lohnzahlungen mit 1-3Tagen Verspätung ankommen,was zu tolerieren ist.Was ich auf den Transfer von verschiedenen Geldinstituten beziehe. Ansonsten wäre mein Rat,den AG darauf anzusprechen,vielleicht kann er Ihnen eine plausible Antwort dazu geben. Möglich wäre,daß ein AG selbst in Schwierigkeiten steckt. Das Wort "unterschiedlich" in ihrem Text läßt keine genaue Definition des Zeitraumes zu. Gruß Everyday
Der Ex-Freund ist in der Beweislast,wenn er Anspruch auf geliehenes Geld erheben will. Da nach deinen Angaben kein Beweis,bzw Quittung,Beleg oä existiert,wird im Streitfall Aussage gegen Aussage stehen. Ein Rechtsanwalt wird sicher ebenso antworten.Denn,mit was will belegt werden vor Gericht,daß tatsächlich Geld verschenkt oder geliehen wurde? Die Erfolgschance können sie sich nun selbst ausrechnen,wenn kein Nachweis über Vergabe von Geld vorhanden ist.
Beste Grüße Everyday
Ich bin der Meinung,das Finanzamt sieht da manches anders.So ist das Finanzamt zu einer Schätzung berechtigt. Gehen Sie überlegt an die Sache. Folgende Seite zur Info: http://www.schuldnerberatung-euregio.com/finanzam.htm
Gruß Everyday
Gemäß Art.7 Abs.1 lit.BVV 3 können Sie 20% der Erwerbseinkünfte geltend machen(maximale Beiträge einhalten) Erwerbseinkünfte heißt:Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit. Es ist davon auszugehen,daß sie für die Beiträge eine Versicherung abschließen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Sollte der eingezahlte Beitrag höher als die 20% der Erwerbseinkünfte sein,so wird die Steuerverwaltung den 20% übersteigenden Anteil steuerrechtlich als Vermögen anrechnen.
Hallo,MatiasF. Rein hypotetisch:Wenn die Exfau invalide ist,bzw bescheinigt ist,daß sie arbeitsunfähig ist,dann zahlen Sie auf ewig. Andernfalls würde ich die Sache nochmals prüfen lassen.Folgende Seite dürfte weiterhelfen. Der Aufbau einer neuen Beziehung/Ehe darf durch den Expartner nicht unnötig erschwert werden. http://www.premium-rechtsanwalt.com/Unterhalt-an-die-Ex-Frau-wenn-Ehemann-neu-heiratet
Beste Grüße Everyday
Ich nehme an,in Halstenbek.;-)
Gruß
Es ist auf jeden Fall sinnvoll,die grüne Karte stets mitzuführen. Sie bescheinigt den Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes,welches befahren wird. In einigen Ländern MUSS sie mitgeführt werden,wie zB in Bulgarien,Tschechien,Türkei uvm. In einigen Ländern SOLLTE sie mitgeführt werden,wie zB Spanien,Italien,Holland..wenn es zu einem Unfall kommen sollte. Die Adressen der Regulierungshilfen zum Gastland finden sich auf der Rückseite der Karte. Auskunft dazu erteilt die Versicherungsgesellschaft. Versicherungsschutz besteht außerhalb Europas im Rahmen der internationalen Versicherungskarte nur in der KFZ Haftpflicht,nicht in der Fahrzeug und Unfallvers. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes muß mit der Versicherung vereinbart werden. Tipp:Den EU-Unfallbericht doppelt mitführen,könnt nützlich sein. Gruß Everyday
Und,Warum geht der werte Bruder nicht zum Arbeitsamt und erkundigt sich dort?DAS wäre der ERSTE WEG. Schließlich ist jeder Job dem Amt gegenüber meldepflichtig,und,das Studium "könnte" evtl unterstützt werden. Er wird auf jeden Fall mit einer Änderung beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen müssen. Gruß Everyday
@Matrix Wohl deshalb,weil die KFZ Steuern nicht zweckgebunden verwendet werden,uva.. Zudem ist es nicht nur im Raum Erfurt so,auch in BW sehen die Strassen aus!Da wird "schnell" geflickt,was aber kein Jahr hält..auch ne Verschwendung!Und,mit dem KaltTeer ist nichts andres,nur,daß der Bürger DIREKT das Loch bezahlt. Mich nervt es,daß 0815 Geld durch Schlamperei vergeigt wird,statt daß man es 1Mal und gleich richtig macht. Ich zahl jedenfalls nicht 1 Loch! Schon garnicht,wenn ich seh,wie mit Steuergeldern gehaust wird. Wäre in D nicht ENDLICH ein Umdenken angebracht? Beste Grüße Everyday
Läuft ihre Heizung auf separatem Zähler?Dann wäre evtl mit Heizkosten etwas zu machen. Es muß erkennbar sein,was Strom ist und was zu den Heizkosten gehört. Erkundigen Sie sich,ob es evtl eine prozentuale Hilfe geben könnte. Eine Aufstellung zu den Kosten der Wohnung kann dabei hilfreich sein. Handelt es sich in Ihrem Fall um Nachtspeicheröfen? Wie sieht es aus mit Nachtstrom? Das könnte evtl zu Einsparung verhelfen. Gruß Everyday
Laut Gesetz stimmt der Belang der Arge.Nur,fragt sich,a)seit wann ihnen der Umstand bekannt ist. b)ob das Begehren der ARGE IHREN Umständen entsprechend gerechtfertigt ist oder nicht c)Sie bereits nachgewiesen haben,daß der Wohnungsmarkt keine günstigere Alternative für sie bieten kann. d)ob die Zumutbarkeit greift All das ist relevant. Verlaufen alle Prüfungskriterien positiv,d.h. ohne Schwierigkeit zu ihren Lasten,wird ein Wohnungswechsel anstehen. Setzen Sie sich mit der ARGE in Verbindung.Nur so finden Sie eine tragbare Lösung. Anders geht es nicht. Zudem erstattet ihnen die ARGE Umzugs und Renovierungskosten. Gruß Everyday
Der Bericht dazu kam letzte Woche in Spiegel TV,da müßte auch online ein Bericht dazu sein,bzw Kontaktdaten. Aus einem Gag durch den Bürgermeister aus Niederzimmern wurde eine große Anfrage. Nun werden Schlaglöcher "privat" saniert..?
http://www.motor-talk.de/blogs/passat-cc-tdi-dsg/lochfrass-die-gemeinde-niederzimmern-verkauft-ihre-schlagloecher-t2602547.html
Gruß Everyday
Dies soll als Beispiel dienen.
http://www.kanzlei-diesel.de/kosten.html
Kostenrechner.
Gruß Everyday
Wenden Sie sich damit vorzugsweise an das Finanzamt,da nur das Amt Einblick hat in ihre Akte. Eine Spekulation auszusprechen,wäre gewagt. Gruß Everyday