Nein, meines Wissens ist eine PZR keine verbindliche Pflichtleistung der Krankenkasse, egal wie häufig oder selten sie ausgeführt wird. Aber es ist wohl so, dass einige Krankenkassen auf Anfrage bereit sind, einen bestimmten Kostenanteil zu übernehmen. Ohne Eigenbeteiligung wirst du aber sicherlich nicht hinkommen.

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Von mir gibt's dazu als Antort ein klares "Nein". Zumindest laut folgender Quelle ist die Klausel unzulässig http://www.ruv.de/de/rvratgeber/bauenwohnen/geldrecht/4_renovierungsfristen.jsp

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Dein Vater scheint zumindest nicht komplett daneben zu liegen. Es ist wohl so, dass Jugendliche, die während des Studiums oder der Ausbildung bei den Eltern wohnen und über ein eigenes Rundfunkgerät verfügen, GEZ-Gebühren zahlen müssen, wenn ihr Einkommen über dem Sozialhilferegelsatz von 276 Euro liegt: http://www.ausbildung.info/index.php?id=110

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Es gibt auch Banken, die ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass ein Investmentprodukt ökologisch vertretbar ist. Die Renditen sind dabei nicht unbedingt schlechter als die üblicher Banken und auch in puncto Sicherheit gibt's keine Nachteile. Ein Beispiel findest du hier: http://www.umweltbank.de/

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Wenn Flexibilität und Sicherheit deine Hauptkriterien sind, dann würde ich sagen, dass kein Weg an Tagesgeld vorbei führt.Da kann man jederzeit über sein Geld verfügen und sein Vermögen ist durch den Einlagesicheungsfonds der Banken abgesichert (prüf aber, ob die jeweilige Bank auch wirkklich dem Sicherungsfonds angeschlossen ist!). Als Alternative würden mir auch noch Bundesanleihen einfallen.

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wenn man anteile am eigenen unternehmen besitzt, dann ist einem natürlich auch am wohlergehen des unternehmens gelegen und man arbeitet motivierter. es ist also einfach als zusätzlicher anreiz für die mitarbeiter gedacht. das ist die logik dahinter.

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Ja, das kann man machen. Die Pendlepauschale richtet sich danach, wie weit man vom Wohnort zum Arbeitsplatz fährt. Die Art des Transportmittels ist dabei erstmal nebensächlich. Du könntest auch 20 Kilometer zu Fuß laufen und würdest dafür die Pendlerpauschale bekommen. Also können logischerweise auch alle Mitfahrer bei einer Fahrgemeinschaft die Pendlerpauschale steuerlich geltend machen.

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wertpapierdepots gehören nicht zum vermögen der bank, sondern die bank verwaltet quasi nur im auftrag des kunden. deshalb haben bei einer bankenpleite die gläubiger auch keine chance an das geld aus dem wertpapierdepot zu gelangen

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