Prokon hat noch vor kurzem massiv geworben, die hätten das sicherlich nicht gemacht, wenn die Anleger klüger geworden wären.... Hohe Gewinne wurden versprochen und sogleich die Dollarzeichen in den Augen aufleuchten, wird das Gehirn ausgeschalten...
Wenn Du wieder heiratest, dann hast Du keine Anspruch mehr aus der Rente Deines ersten Mannes. Sollte Dein zukünftiger Mann einmal vor Dir versterben, hast Du im Normalfall Anspruch auf Witwenrente. Meintest Du das?
Guch mal:
http://www.focus.de/digital/internet/tid-7045/online-shopping-geld-per-e-mail-skrill_aid_69025.html
Skrill – früher Moneybookers – funktioniert ähnlich wie Paypal: Geld wird per E-Mail und in Echtzeit transferiert. Es handelt sich um ein Prepaid-System - Erfahrung selbst habe ich nicht damit.
Gib mal Immobilienblase in der Suchfunktion ein, da kommen noch weitere interessante Meinungen. VG Doris
In unserer Firma werden den Teilzeitkräften bestimmte Arbeitsmodelle angeboten. Wenn jemand an 5 Tage jeweils 4 Stunden arbeitet, dann erhält er auch 3o Tage Urlaub. Arbeitet jemand nur an 2 oder 3 Tagen, (ganztätig) bekommt er pro Wochenarbeitstag 6 Urlaubstage. Auf jeden Fall muss es geregelt werden.
Ich finde schon, dass es wichtig ist, wenn man verkehrsrechtlich abgesichert ist. So schnell kann etwas passieren. Aber es ist wie bei jeder Versicherung - man kann sich nicht gegen jedes Risiko absichern im Leben. Selber priorisieren, was wichtig ist. Ich habe einen Versicherungsmakler, der mir nicht wahllos jeden Schrott andreht und bei der einen oder anderen Versicherung wirklich sagte, das braucht man nicht!
Die Fondsmanager der Credit Suisse haben noch bis 18. Mai Zeit bekannt zu geben, ob eine Öffnung oder Liquidation erfolgt. Es gibt noch keine neuen Infos, soweit ich weiss!
Hallo, es gibt ja zwei Möglichkeiten!
- Du versteuerst mit der 1%-Regelung
- Du führst ein Fahrtenbuch für die Privatfahrten und ermittelst die tatsächlichen Kosten
Du musst sehen, was für Dich günstiger ist.
Hier hab ich noch einen Tipp für Doch gefunden: http://www.finanzfrage.net/tipp/neues-zur-1-regelung-bei-dienstwagen-der-vom-arbeitgeber-zu-privaten-zwecken-ueberlassen-wird
Ich habe im Internet lediglich gefunden, dass man bei Schönheitsreparaturen eine Frist von 14 Tagen setzen kann. Das betraf allerdings das Mietrecht. Wenn es sich um Schäden handelt, die Folgeschäden oder Personenschäden auslösen können, ist die unverzügliche Beseitigung verpflichtend. Aber wie Du das durchsetzt, kann ich leider nicht sagen!