Die Frage nach der Zeit bis das Ersparnis ausreicht für den Anlagenkauf kann dir natürlich keiner beantworten, da abhängig vom späteren Kaufpreis und eurem Sparverhalten. Seit euch bitte bewusst, dass als Vermieter viele Aufgaben auf euch zukommen werden, die viel Arbeit bedeuten. Mietrecht ist dabei nur eine der Aufgaben. Auch das Risiko vom Wertverfall über die Zeit der Immobilie muss einberechnet werden. Ich will es euch keinesfalls ausreden aber nutzt die Jahre nicht nur zum sparen sondern auch zum lernen der Aufgaben von Vermietern.
Eine Sonderbehandlung aufgrund von einer Behinderung ist im Gesetz in diesem Fall m.W.n. nicht vorgesehen. Warum auch, Menschen mit Behinderung wünschen sich eine Gleichstellung und die ist in diesem Fall auch sinnvoll.
Ich vermute du musst nur für deinen Vater eintreten, wenn er selbst im üblichen Zeitraum deiner Erziehung für dich eingetreten ist. Da mit fünf Jahren das nicht der Fall ist, wirst du vermutlich mögliche Forderungen von deinem Vater - sofern er diese stellt oder von öffentlicher Hand gestellt werden - abweisen können. Das ist aber nur meine Vermutung und entspricht keiner juristischen Beratung. Hierzu würde ich einen Anwalt mit der Frage aufsuchen.
Unterschied 1: "Im echten Factoring übernimmt der Delkredere das Ausfallrisiko. Im Gegensatz dazu wird beim unechten Factoring dieser Ausfallschutz nicht geboten."
Unterschied 2: "Im echten Factoring findet ein Risikotransfer statt, der im unechten Factoring nicht gegeben ist."
Quelle und weiterführende Informationen: http://www.mittelstandsportal-factoring.de/portal/information/factoring-arten/echtes-unechtes-factoring