Also ich hab für meine Mini-GmbH (Gründung vor 2 Jahren) ca. 170 Euro Jahresbeitrag an die IHK bezahlt (wenn ich mich recht erinnere)... So ganz günstig ist das nicht. Und auch insgesamt sollte der Schritt gut überlegt sein. Eine GmbH produziert ganz andere Kosten als es eine andere Rechtsform macht. Alleine die Abschlusskosten, Veröffentlichungskosten der Bilanzen etc. Da kommen schon ein paar Euro über ein Jahr verteilt zusammen...

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Die negative Schufa hat nicht unbedingt was zu bedeuten. Wenn dein Partner ein ordentliches Einkommen nachweisen kann und er alleine solvent genug ist, um die Wohnung zu mieten, dann hätte ich als Vermieter kein Problem damit, dass Sie eine negative Schufa-Eintragung haben. Zumal er der Hauptmieter sein soll.

Mal abgesehen davon verlangt nicht jeder Vermieter eine Schufa-Auskunft. Also nicht gleich den Kopf in den Sand stecken und einfach mal ausprobieren was passiert. Sie sind jedenfalls nicht verpflichtet von sich aus auf die negative Schufa-Auskunft hinzuweisen.

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Ich hoffe und glaube, dass Sie auf diese pauschale Frage hier keine definitive Antwort finden werden. Gerade bei einer solchen Summe ist es nötig gewisse Umstände zu kennen. Wobei sich hier ja schon die erste Frage stellt. Sind 250.000 € für Sie viel oder können Sie den Verlust verkraften? Daran schließt sich direkt die Frage der Risikobereitschaft? Wen müssen Sie alles absichern, was sind Ihre persönlichen Präferenzen, wie sieht Ihre bisherige Vermögensstruktur aus? Welche Ziele verfolgen Sie mit der Anlage? Über welchen Zeitraum soll sie laufen?

Die Fragen in diesem Zusammenhang sind so umfassen, dass man hier wirklich keine Aussage treffen kann.

Selbst ein pauschales "Mit einer guten Immobilie in einem Ballungszentrum (Frankfurt, Berlin, München) kann man eigentlich nie was falsche machen" kann hier nach hinten losgehen. Was wenn Sie schon 15 Immobilien haben uns sonst keine Vermögenswerte besitzen? Dann sollte unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung vielleicht etwas anderes bevorzugt werden.

Der einzige Rat, den man hier geben kann: Wenden Sie sich an einen unabhängigen Finanzmakler. Oder auch zwei oder drei. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein, lassen Sie sich verschiedene Strategien aufzeigen und entscheiden Sie dann.

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Wie lange das ganze Prozedere dauert ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Hat man einen guten Tarif und eine gute Gesellschaft gewählt, sollte man recht schnell über die Entscheidung des Versicherers informiert werden. Natürlich immer vorausgesetzt man hat alle Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt, alle Gutachten eingeholt etc.

Die Frage wie lange ein Versicherer wartet stellt sich in dem Sinne nicht. In den Bedingungen ist klar definiert ab wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei guten Tarifen wird von einem Prognosezeitraum von 6 Monaten ausgegangen und einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 %. Bescheinigt ein Arzt also, dass der Patient für voraussichtlich 6 Monate nicht in der Lage ist seinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, besteht gemäß den hier beispielhaft zugrunde gelegten Bedingungen eine Berufsunfähigkeit. Es ist also nicht wichtig, dass man über einen Zeitraum x berufsunfähig war, sondern voraussichtlich ist.

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Von der Ferne ist es wie immer schwer ein Angebot zu machen. Wenn Sie schon verschiedene Makler kontaktiert haben, dann ist ja schon ein wichtiger Schritt getan. Zumindest unter der Voraussetzung, dass die Makler einen guten Job machen. Ein Problem das ich an der Debeka sehe: In der Regel sind in den Beamtentarifen keine logopädischen Behandlungen mitversichert. Was aber gerade als Lehrer natürlich schon ein abzusicherndes Risiko ist - zumindest aus meiner Sicht.

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Ich würde auf jeden Fall erstmal auf eine Antwort der gegnerischen Versicherung warten. Die können ja unter Umständen auch noch mal ein eigene Gutachten anfertigen lassen, wenn sie mit eurem nicht einverstanden sind. Das Geld an sich muss aber nicht fließen bevor ihr reparieren könnt. Nur sollten sie den Schaden so anerkennen, bevor ihr die Reparatur durchführen lasst. Im Zweifelsfall (wenn sich die Versicherung weigert zu zahlen oder weniger zahlen will) kann man auch einen Anwalt hinzuziehen. Als Geschädigter ist das sogar "kostenfrei", da die Versicherung des Unfallverursachers hierfür aufkommen muss.

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Also zuerst mal das einfache: Ab einem regelmäßigen Einkommen in Höhe von 401 Euro musst du dich selbst krankenversichern. Hier gibts für Studenten einen einheitlichen Tarif, der bei allen Kassen gleich ist (ca. 77 Euro). Achtung hierbei: Wenn du das nicht bei der Krankenversicherung meldest kann es sein, dass sie irgendwann die Beiträge zurückfordern und du ne hohe Einmalzahlung leisten musst. Also lieber gleich melden und nicht darauf spekulieren, dass sie es nicht merken :) Die 20 Stunden Grenze gibt es. Allerdings gilt sie nur für die Vorlesungszeiten. In den Semesterferien kannst du so viel arbeiten wie du willst. Es ist zwar nicht verboten auch während des Semesters mehr als 20 Stunden zu arbeiten, allerdings wird dann davon ausgegangen, dass du nicht mehr hauptberuflich Student bist und du wirst als regulärer Angestellter behandelt. Das hat zur Folge, dass du die vollen Sozialabgaben (Rente- und Arbeitslosenversicherung) zahlen musst und sich der Job am Ende wahrscheinlich nicht mehr lohnt. Zur Frage der Steuer: Es gibt einen Freibetrag von 8.004 €. So lange du weniger verdienst musst du keine Steuer zahlen. Wie das bei zwei Jobs aussieht weiß ich nicht genau. Kann sein, dass du bei dem Zweitjob erstmal was abführen musst, es dann aber am Jahresende im Rahmen der Steuererklärung wieder zurückbekommst. Des Weiteren ist die Grenze in Höhe von 4.812 Euro fürs Bafög wichtig. Wenn du welches bekommst: Achtung ab diesem Verdienst kann es gekürzt werden.

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Grundsätzlich nützt natürlich jede Sonderzahlung. Die Frage wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, ist leicht beantwortet: Es hängt von der Bewertungszahl ab. Die muss ein bestimmtest Niveau erreicht haben bis es zur Zuteilung kommen kann. Wie sich diese Bewertungszahl im Einzelnen aber berechnet ist schwer zu sagen. Da spielen natürlich die regelmäßigen Zahlungen eine Rolle, das vorhandene Guthaben etc. Mit Sonderzahlungen kann man die Zuteilung natürlich beschleunigen. Aber um es mal extrem zu formulieren: Wenn ich auf einen 100.000 € Bausparer eine Sonderzahlung von 50.000 € einzahle, dann ist der Vertrag nicht morgen zuteilungsreif, auch wenn ich eigentlich bei 50.000 € angespartem Kapital die Zuteilung hätte erhalten sollen. Am Besten mal bei der Bausparkasse nachfragen bzw. bei einem unabhängigen Berater (wenn es wie bei Ihnen um einen Neuabschluss geht). Die können dann berechnen welche regelmäßigen Sparleistungen fällig sind und welche Sonderzahlungen um den Bausparvertrag zum gewünschten Termin voraussichtlich in die Zuteilung zu bringen.

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Niklaus hat schon einige wesentliche und wichtige Punkte genannt.

Des Weiteren gilt es auch zu beachten, welche Ziele verfolgt man mit der Vorsorge. Soll das Kapital als Einmalzahlung zur Verfügung stehen, als lebenslange Rente oder als Kombination aus beidem? Wie soll man es vererben können? --> Also auch hier der Rat von mir: Unbedingt einen (oder auch mehrere) unabhängige/n Berater aufsuchen. Durch Internetrecherche ist das Thema nicht so abzudecken, dass sie als "Laie" eine sichere Entscheidung treffen können.

Ein Punkt, der mir ganz besonders wichtig ist (und ich ihn deswegen hier gesondert aufführe, trotz der Komplexität des Themas) ist folgender: Wenn es um eine fondsgebundene private Rentenversicherung (3. Schicht) geht, dann ist das Stichwort Rentengarantiefaktor aus meiner Sicht das Wichtigste. Es legt fest wie hoch deine monatliche Rente je 10.000 Euro Fondsguthaben ist. Legt die Versicherung sich hier nicht von vornherein zu 100% fest, dann können sich die Fonds noch so gut entwickeln. Wenn am Ende für 10.000 Euro Fondsguthaben nur 10 Euro Rente stehen, dann sieht man alt aus. Also unbedingt darauf achten, dass der Rentenfaktor zu 100% garantiert ist und zwar auf das volle Fondsguthaben...

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Richtig: Du solltest eine Gehaltserhöhung beim Anbieter melden. Allerdings musst du beachten: Die Beiträge, die du für die 100% Zulage entrichten musst, richten sich nach dem Gehalt im Vorjahr. Deine Gehaltserhöhung in 2011 wirkt sich also erst auf deinen Beitrag in 2012 aus.

Um auf den Mindestbeitrag zu kommen kannst du entweder den regelmäßigen Sparbeitrag erhöhen oder am Jahresende per Einmalzahlung den fehlenden Betrag ausgleichen. Grundsätzlich würde ich aber eher empfehlen den monatlichen Sparbetrag zu erhöhen. Dann ist das Geld schon mal da wo es hingehört. "Puffert" man auf dem normalen Girokonto ist die Versuchung zu groß es doch für einen neuen Fernseher auszugeben :)

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Ich habe das Produkt der Debeka jetzt nicht 100%-ig auf dem Schirm. Aber da ein schneller Rat gefragt war, hier kurz ein paar Punkte die bei der Haftpflichtversicherung zu beachten sind.

Grundsätzlich sollte immer eine Forderungsausfalldeckung eingeschlossen sein. Dieser Zusatz ist für folgenden Fall gedacht: Fügt dir jemand einen Schaden zu, der ihn nicht begleichen kann, weil er keine eigene Haftpflichtversicherung hat, springt deine eigene Versicherung ein. Da ca. 30 % der Deutschen keine eigene Haftpflichversicherung haben, ist dieser Punkt Pflicht.

Spricht der Vertreter das nicht von sich aus an bzw. empfiehlt es dir nicht selbständig, dann würde ich ihn wieder vor die Tür setzen und mich nach einem Makler umsehen. Da hast du dann auch gleich den gesamten Markt zur Verfügung.

Ein weiterer Punkt ist so etwas wie Schlüsselverlust. Wichtig: Es wird unterschieden zwischen privatem und geschäftlichem Schlüsselverlust. Das sollte man auch nicht unterschützen. Verliert man den Schlüssel einer Schließanlage und diese Anlage muss komplett ausgetauscht werden, sind schnell Beträge im fünstelligen Bereich fällig. Vor allem in Mehrparteienmietshäusern.

Das sind in meinen Augen zwei der wichtigsten Punkte. Beim Rest unterscheiden sich die Versicherungen in der Regel nicht so gravierend. Aber das ist nur meine subjektive Meinung, ohne dass ich das Produkt der Debeka kenne.

Ach eines noch: Deliktunfähige Enkelkinder. Je nach persönlicher Lebenssituation kann es Sinn machen diesen Einschluss ebenfalls zu wählen. Gefälligkeitshandlungen ist ein anderes Stichwort, das mit abgesichert sein sollte.

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