Also ich hab für meine Mini-GmbH (Gründung vor 2 Jahren) ca. 170 Euro Jahresbeitrag an die IHK bezahlt (wenn ich mich recht erinnere)... So ganz günstig ist das nicht. Und auch insgesamt sollte der Schritt gut überlegt sein. Eine GmbH produziert ganz andere Kosten als es eine andere Rechtsform macht. Alleine die Abschlusskosten, Veröffentlichungskosten der Bilanzen etc. Da kommen schon ein paar Euro über ein Jahr verteilt zusammen...

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Wenn man sich die Zinsen mal im langfristigen Vergleich anschaut, dann sind alle Bauzinsen, die wir im Moment bekommen absolut toll. Wann konnte man denn schon mal für unter 4 % eff. sein Haus finanzieren? Insofern würde ich persönlich nicht allzu lange zögern. Auf fallende Zinsen setzen ist gewissermaßen ein Glücksspiel. Das kann natürlich auch nach hinten losgehen mit steigenden Zinsen.

Ansonsten würde ich an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen wollen, dass ich nicht dazu raten würde, die niedrigen Zinsen auch für eine niedrige Rate zu nutzen. Wenn man bisher eine Rate von 1.000 Euro zahlen konnte, dann würde ich das auch (so sich die Lebenssituation nicht geändert hat) auch beibehalten und die niedrigen Zinsen nutzen, um eine höhere Tilgung zu vereinbaren. Das spart langfristig viel Zinsen und senkt das Zinsrisiko beim auslaufen der Zinsbindung...

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Ohne dass ich jetzt die Angebote der BKM kenne, glaube ich nicht, dass sich solche Angebote positiv auf die Kreditentscheidung an sich auswirken. Ob man als Kreditnehmer die Raten zahlen kann oder nicht, hängt ja nicht mit dem Fertighaus zusammen, dass man mit dem Kredit finanziert...

Dass es sich auf die Konditionen auswirkt könnte ich mir schon eher vorstellen. Schließlich haben sowohl die BKM als auch der Fertighaushersteller etwas von dieser Kooperation, sodass sie einen Teil der Vorteile sicherlich an die Kunden weitergeben.

Ob das aber unterm Strich das günstigste Angebot ist oder man besser Fertighaus und Kredit getrennt voneinander beschafft, ist über das Internet natürlich nicht zu sagen. Das müsste man im Einzelfall prüfen.

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sie ist unverändert

Wenn ich in einem Artikel der Süddeutschen lese, dass Banken nun endlich gegen die hohen Burn-Out-Quoten Ihrer Verkäufer vorgehen wollen, dann denk ich erstmal: Super, sie haben gelernt.

Wenn ich mir dann den Lösungsvorschlag anschaue, bekomme ich das blanke ko**** (sorry für das Wort): Wir setzen einfach ausschließlich verkäuferisch geschultes Personal in die Kunden"betreuung". Die raffen nicht was sie verkaufen, haben dementsprechend kein schlechtes Gewissen, wenn sie der 70-jährigen Oma nen Bausparer verkaufen (die Quote muss ja erfüllt werden) und bekommen somit auch kein Burn-Out.

ironie an Das nenn ich kreative Lösungsideen ironie aus

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Der letzte Satz im Artikel in der Welt spricht Bände: "Seines Erachtens wird der Kundenstamm der Ergo-Versicherung kaum unter den Skandalen leiden: "Die Verbraucher vergessen schnell."" So zumindest die Aussage von Rudnik, Vorstand beim Bund der Versicherten.

Ich glaube zwar auch, dass die Verbraucher schnell wieder vergessen, aber ich bin mir auch sicher, dass die Skandale haften bleiben und im Zweifelsfall ein Bogen um Ergo gemacht wird. Vor allem, wenn es gleichwertige andere Angebote gibt.

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Ein Punkt der zu Problemen führen kann ist der "mehr als altersentsprechende Kräfteverfall". Je nach dem aus welchem Grund man im Alter berufsunfähig wird, kann das natürlich unter diesen altersentsprechenden Kräfteverfall fallen und damit wäre es nicht mitversichert.

Ansonsten hört sich die Formulierung gut an (Prognosezeitraum, 20% Einkommensverzicht für die konkrete Verweisung etc.). Verzicht auf abstrakte Verweisung müsste noch gesondert irgendwo aufgeführt werden. Darauf sollte auch in jedem Fall geachtet werden.

Da die DU-Klausel hier jetzt nicht aufgeführt ist, kann man hierzu auch nichts sagen. Dazu am Besten noch mal den Part der Bedingungen, der sich auf die DU bezieht hier ins Forum schreiben. Dann kann man da auch noch mal drüberschauen.

Ganz unterm Strich bleibt aber zu sagen, dass es nicht nur auf diesen Teil der Bedingungen ankommt. Um eine finale Beurteilung vorzunehmen müsste man das komplette Bedigungswerk kennen.

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Ich denke die Aussichten auf eine Schadenregulierung sind hier eher schlecht. Vor allem auf eine zeitnahe Regulierung.

Wenn man so "organisiert" vorgeht wie es zur Zeit Ergo unterstellt wird, dann achtet man natürlich auch darauf, dass die Beratungsdokumentation etc. wasserdich ist. Das heißt Ihre Schwester wurde sicher korrekt aufgeklärt über die Aktion. Zumindest wird sie das mit ihrer Unterschrift bestätigt haben. Da die gesprochenen Worte des Beraters sicherlich nicht aufgezeichnet wurden, ist ein Nachweis extrem schwierig.

Das kann dann nur über die Schiene "systematischer" Betrug laufen. Den aber nachzuweisen ist extrem schwierig und dauert sicherlich Jahre. Letztlich kann hier nur ein Anwalt helfen oder die Verbraucherschutzzentrale. Da bekommt man vielleicht schneller und vor allem kostengünstigere erste Infos.

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Niklaus und gtbasket haben schon vieles gesagt. Eins noch: Bei so Großkonzernen auch immer aufpassen, dass einem nicht die Idee geklaut wird. Wie wollt ihr euch denn sichern gegen einen möglichen "Ideenklau", wenn es nicht nachgewiesen werden kann, dass ihr die Idee zuerst hattet?

Amazon macht das wohl systematisch. Man kann als externe Amazonverkäufer Ware direkt an Lagerhallen von Amazon liefern lassen und Amazon übernimmt dann die komplette Logistik von der Einlagerung bis zum Versand. Wenn Amazon merkt, dass ein Produkt gut läuft, dann wird schnell der eigentliche Lieferant ausfindig gemacht und dann wird an einem vorbei eingekauft. Sehr kritisch, wenn man nur als Zwischenhändler fungiert und eigentlich seinen Informationsvorsprung "verkauft"...

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Wieso eine abschließen in der das nicht mit eingeschlossen ist? Ich würde immer zu einer Hausrat empfehlen bei der explizit grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen ist. Dann gibts im Zweifelsfall auch keinen Rechtsstreit. Das ist für beide Seiten angenehmer, mit weniger Verfahrenskosten verbunden und natürlich bleibt einem die ganze Rennerei erspart.

Und das natürlich vor dem Hintergrund, dass der Einschluss der groben Fahrlässigkeit wenn überhaupt nur unwesentlich teurer ist.

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Hier eine verbindliche Aussage über die Risikobeurteilung der BU-Versicherer zu treffen ist schwierig. Da sind die Gesellschaften sehr unterschiedlich was die Strenge der Auswahlkriterien angeht.

Aus der persönlichen Erfahrung ist es auch für Kunden mit Asthma möglich eine BU-Versicherung zu akzeptablen Konditionen zu erhalten. Entweder kann es einen Ausschluss auf Erkrankungen der Atemorgane geben oder aber einen Risikozuschlag. Das ist wie gesagt von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Zu empfehlen ist hier die Kontaktaufnahme zu einem Makler. Der checkt verschiedene Angebote und bietet Ihnen einen kompletten Marktüberblick. Vor allem aber kann er Risikovoranfragen stellen. Im Zuge dieser Voranfragen werden die Versicherungen angeschrieben und um eine Risikoeinschätzung gebeten. Diese kann dann lauten: "Nehmen wir an", "Nehmen wir mit Risikozuschlag x an." oder "Würden wir ablehnen". Der Vorteil ist, dass ein "negative" Voranfrage nicht als abgelehnter Antrag zählt, was bei dem erneuten Versuch eine BU zu beantragen zum Problem werden würde.

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Ohne dass ich für die nachfolgende Aufzählung den Anspruch der Vollständigkeit erheben möchte sind in jedem Fall nicht umlagefähig:

  • Verwaltervergütung
  • Kontoführungsgebühren
  • laufende Instandshaltungskosten
  • allgemeine Verwaltungskosten
  • Instandhaltungsrücklage
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Na das naheliegendste ist doch die Freunde zu fragen, wie sie es organisiert haben :)

Ich persönlich habe mich vor einigen Jahren auch mal mit dem Gedanken getragen nach Australien zu gehen für ein Jahr. Allerdings hat es sich dann nicht ergeben. Jedenfalls haben mir im Nachhinein all diejenigen, die dort waren, erzählt, dass man keine Organisation benötigt.

Wie viel Geld man dafür benötigt hängt natürlich von einem selbst ab. Wie lange will man dort bleiben? Wie soll die Verteilung zwischen Work & Travel aussehen? Was kann man alles arbeiten? Ich denke da ist eine intensivere Recherche in verschiedenen Foren nötig...

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Diese Frage ist so pauschal nicht zu beantworten. Abhängig von der persönlichen Lebenssituation, der weiteren Planung, den finanziellen Möglichkeiten, den eigenen Ansprüchen, der Persönlichkeit etc. gibt es unterschiedliche Produkte, die für den Versicherungsnehmer passend sind.

Vorher sollte aber noch die Frage gestellt werden ob die Kapitallebensversicherung überhaupt die richtige Produktklasse für Sie ist. Auch hier sind wieder ähnliche Fragen zu stellen: Was ist die Zielsetzung, was die Möglichkeiten, wie die persönliche Lebenssituation etc.?

Wie so oft kann der Rat hier nur heißen: In jedem Fall mit einem unabhängigen Berater zusammensetzen und herausfinden,ob die gewählte Produktklasse das richtige ist. Wenn ja, dann mit ihm gemeinsam erarbeiten wie viel monatlich eingezahlt wird bzw. in welchem Umfang das Produkt abgeschlossen wird.

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Je nach Rechtsform ist das unterschiedlich. Ein Einzelunternehmer oder Freiberufler (der aber logischerweise keine Angestellten hat und somit hier nicht als ihr Chef in Frage kommt) kann den Gewerbebetrieb einfach einstellen und abmelden. Das wird dann irgendwann wohl zur Verbraucherinsolvenz führen.

Der GmbH-Geschäftsführer bspw. muss sofort nach Erkenntnis über die Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag erstellen. Er kann den Antrag bis zu drei Wochen verzögern, wenn er versucht das Unternehmen innerhalb dieser Zeit zu sanieren. Kommt er diesen Pflichten nicht nach macht er sich im Bereich der Insolvenzverschleppung schuldig, was nicht unerhebliche Strafen nach sich ziehen kann.

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Richtig. Als Ehepartner kann man die sogenannte mittelbare Förderberechtigung erhalten. Diese ist dann gegeben, wenn der andere Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist. In diesem Fall kann man die volle Zulage erhalten.

Sollte man sich dann zu gegebener Zeit scheiden lassen, erlischt die mittelbare Förderberechtigung. Die bis hierhin gezahlten Zulagen stehen Ihnen aber zu, müssen also nicht zurückgezahlt werden. Schließlich haben Sie die Zulagen rechtmäßig, da zu der Zeit förderberechtigt, erhalten.

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Inwiefern soll die Versicherung denn über den Schutz der Wohngebäudeversicherung hinausgehen? Bezgl. der elementaren Risiken?

Dieses spezielle Risiko können Sie in der Regel in die "normale" Wohngebäudeversicherung mit einschließen. Welches hier das günstigste Angebot ist, lässt sich so aber nicht übers Internet feststellen. Da kann die Empfehlung wieder ein mal nur lauten sich einem Makler zuzuwenden, der die Übersicht und die Vergleichsmöglichkeiten hat.

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Hm ich würde derzeit versuchen das Geld noch einigermaßen flexibel zu halten. Eben aufgrund der steigenden Zinsen. Es gibt ja derzeit auch schon einigermaßen gute Tagesgeldangebote. Um wirklich gute Festgeldangebote zu bekommen, müssen Sie das Geld dann schon für einige Jahre festlegen. Für ein 2-jähriges Festgeld ist im Moment kaum mehr als 3 % p.a. zu holen. Und wenn es auf dem Tagesgeld schon 2,4 % gibt, dann würde ich lieber das Geld für eine Zeit auf dem Tagesgeldkonto "parken" und die nächsten Monate mit voraussichtlich steigenden Zinsen abwarten, um dann ein gutes Festgeldangebot für die nächsten Jahre zu sichern.

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Auch wenn das aus der Ferne schwer zu beantworten ist, würde ich eher davon abraten. Wenn Sie es gewohnt sind, die bisher höhere Rate zu zahlen und sich an der Einkommenssituation voraussichtlich nichts ändert, dann kann man die hohe Rate ruhig beibehalten. Dann haben die günstigeren Zinsen den Vorteil, dass man in den nächsten 10 Jahren wesentlich mehr Tilgungsanteil in der Rate und bei einer weiteren Anschlussfinanzierung (so sie denn nötig ist), weniger Restschulden hat.

Wie gesagt gilt das ausschließlich für den Fall, dass Sie sich ohne weiteres zutrauen, die bisher gezahlte Rate auch in den nächsten 10 Jahren zu zahlen.

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Die negative Schufa hat nicht unbedingt was zu bedeuten. Wenn dein Partner ein ordentliches Einkommen nachweisen kann und er alleine solvent genug ist, um die Wohnung zu mieten, dann hätte ich als Vermieter kein Problem damit, dass Sie eine negative Schufa-Eintragung haben. Zumal er der Hauptmieter sein soll.

Mal abgesehen davon verlangt nicht jeder Vermieter eine Schufa-Auskunft. Also nicht gleich den Kopf in den Sand stecken und einfach mal ausprobieren was passiert. Sie sind jedenfalls nicht verpflichtet von sich aus auf die negative Schufa-Auskunft hinzuweisen.

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