...Die Versicherung ermittelt den Wert ausgehend vom (nachgewiesenen) Anschaffungspreis unter Zugrundelegung einer üblichen Nutzungsdauer. Angenommen, der Anschaffungswert lag bei 700 € und das Gerät ist 3 Jahre alt, liegt der ermittelte Restwert/Wiederbeschaffungswert bei einer angenommenen 7jährigen Nutzungsdauer bei noch 400 €, bei 10jähriger Nutzungsdauer noch bei 490 €, bei 5jähriger Nutzungsdauer noch 280 € !! Es kann auch helfen, ein Angebot eines vergleichbaren Laptops eines Händlers zu beschaffen und der Versicherung vorzulegen.

Aber Achtung: Die Versicherung kann den Laptop zur Prüfung des Total-Schadens und des geschilderten Schadensfalles herausverlangen !! Lässt sich dann der Schadenshergang nicht nachvollziehen, gibt es den kaputten Laptop zurück, die Kündigung der Versicherung und ggf. noch eine Strafanzeige wg. Versicherungsbetruges. Deshalb: Den örtlich zuständigen Versicherungsvertreter einschalten......

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...ich würde hier unterscheiden: Wenn es sich um die Betreuung eines nahen Angehörigen handelt, würde ich darüber keine Kenntnis geben.

Handelt es sich aber um eine fremde Person, für die die gesamte Sorge, also auch Aufenthaltsbestimmungsrecht und Vermögenssorge, durch den Betreuer erfüllt werden soll, bin ich der Auffassung, dass der Arbeitgeber darüber informiert werden sollte. Zwar hat das Vormundschaftsgericht selbst eine Sorgfaltspflicht, weil aber Betreuer rar sind, könnte es eine gewisse Bandbreite geben. Der Arbeitgeber mag zwar diese Tätigkeit nicht verhindern, könnte jedoch nach meiner Auffassung einem Polizeibeamten (z.B. mit -Unterhalts-Pfändungen) die Ablehnung nahelegen.....Gleiches würde ich auch bei einem Provisionsvertreter für Versicherungen und Kapitalanlagen sehen....

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...als Ehefrau musst Du den Kreditantrag nicht unterschreiben. Wenn Du kein oder nur ein geringes Einkommen hast, wäre eine Unterschrift bezüglich der Mithaftung ohnehin äusserst fraglich. Diese "Hausfrauenunterschriften" sind nach der REchtsprechung ungültig. Eine Person, die kein bzw. kein ausreichendes Einkommen hat, kann zu einer Schuld verpflichtet werden....

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....nicht als Erbin, aber sie könnte die beiden Kinder als Mit-Eigentümer eintragen lassen (väterlicher Erbteil) und notariell bestimmten, dass nach ihrem Tod die beiden Kinder zu gleichen Teilen erben....

Wenn die Mutter einen Betreuer hat, kann sie keine Verfügungen mehr treffen. Diese müssen v o r h e r erfolgen..

Die Mutter kann für geringes Geld einen unbeglaubigten Grundbuchauszug beim Amtsgericht anfordern....

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...bei einer (schriftlichen) Beförderungszusage steht auch dabei, ab wann diese gilt. Ist damit eine Gehaltserhöhung oder sonstige Leistung verbunden, ist das nach meiner Meinung ebenfalls in der Beförderungszusage aufgeführt. Kann die Beförderungszusage aus Urlaubs-, Krankheits- oder sonstigen Gründen erst später dem Beförderten übermittelt werden und -beispielhaft- die Gehaltserhöhung stünde ihm schon seit 2 Abrechnungen zu, müsste diese auf den jeweiligen Monat nachberechnet und nachgezahlt werden....

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meines Wissens gibt es in der Künstlersozialkasse keine Altersbeschränkung zum Versicherungseintritt. Allerdings ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht: Künstler und Publizisten, die nicht nur vorübergehend selbstständig erwerbstätig Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren oder als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig sind (§ 1 KSVG). Als Künstler oder Publizist gilt nicht, wer einen künstlerisch oder publizistisch tätigen Arbeitnehmer ständig beschäftigt oder als Handwerker in die Handwerksrolle eingetragen ist.

Wird die Tätigkeit neu begonnen, gelten Sonderbedingungen für die ersten 3 Jahre. Dann muss das Mindesteinkommen überschritten werden, so dass es als Haupteinnahmequelle angesehen werden kann....

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