Vor drei Jahren ist das Gesetz, das Stalking an sich unter Strafe stellt, in Kraft getreten.
Den ersehnten Durchbruch hat es für die Opfer ebenso wenig wie für die Ermittler gebracht.
"Es gibt sehr viele Anzeigen bei der Polizei, aber letztlich nur eine Handvoll Verfahren", erklärte sie bei der Jahrespressekonferenz der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Die meisten scheiterten an dem Passus, dass bei Stalking das Opfer in seiner Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt sein müsse. "Dieser Begriff ist schwammig", kritisierte Schmitt.
Wenn Stalking nicht nachzuweisen sei, behelfe man sich mit anderen Tatbeständen wie Beleidigung oder Bedrohung. Eine letzte Möglichkeit sei eine Unterlassungserklärung des Stalkers.
(http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2422748_0_1953_-bilanz-der-staatsanwaltschaft-stalking-gesetz-greift-kaum.html)