Vor drei Jahren ist das Gesetz, das Stalking an sich unter Strafe stellt, in Kraft getreten.

Den ersehnten Durchbruch hat es für die Opfer ebenso wenig wie für die Ermittler gebracht.

"Es gibt sehr viele Anzeigen bei der Polizei, aber letztlich nur eine Handvoll Verfahren", erklärte sie bei der Jahrespressekonferenz der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Die meisten scheiterten an dem Passus, dass bei Stalking das Opfer in seiner Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt sein müsse. "Dieser Begriff ist schwammig", kritisierte Schmitt.

Wenn Stalking nicht nachzuweisen sei, behelfe man sich mit anderen Tatbeständen wie Beleidigung oder Bedrohung. Eine letzte Möglichkeit sei eine Unterlassungserklärung des Stalkers.

(http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2422748_0_1953_-bilanz-der-staatsanwaltschaft-stalking-gesetz-greift-kaum.html)

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Du kannst eine Patientenverfügung natürlich auch selbst verfassen, aber das ist meiner Meinung nach am falschen Ende gespart.

Bei den möglichen (negativen) Auswirkungen sind die Euros

(s.a.: http://www.notar-dr-esser.de/t_vorsorge.html)

gut investiert.

Es ist auch ratsam, einen Arzt hinzuzuziehen.

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Ja, natürlich geht das und zwar gebührenfrei.

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Das ist der alte Scheck-Trick:

Der Käufer möchte den angebotenen Computer unbedingt haben und schickt einen Scheck.

Grundsätzlich kannst Du den Scheck bei Deiner Bank einreichen, er wird Dir, was viele nicht wissen, jedoch nur unter Vorbehalt gutgeschrieben.

Platzt der Scheck, bucht die Bank den gutgeschriebenen Betrag wieder zurück.

In der Regel läuft die Sache so, dass Du den Differenzbetrag auf ein ausländisches Konto überweisen sollst - das jemand vorbei kommt und das Geld abholt, halte ich für eher unwahrscheinlich.

Reagiere entweder gar nicht mehr oder geht zur Polizei und übergib denen Deine Unterlagen.

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Was nun?

Das Einzige, was ich dazu sagen kann:

Geh zum Schalter und melde den Irrtum.

Wenn ich Geld unter diesen Umständen erhalte, ist es mir egal,zu wessen Lasten es geht - ob es die Bank oder ein kleiner Einzelhändler ist.

Das ist für mich eine Grundsatzentscheidung!

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Da dieses Verhalten zum ersten Mal vorliegt, ist eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig.

Abmahnung müsste vorher erfolgen.

Übrigens, mein erster Gedanke:

Kann ihr etwas passiert sein?

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Eine Patientenverfügung ist doch keine Generalvollmacht, sondern regelt nur den medizinischen Bereich für den Fall der Fälle.

Sieh Dir bitte die Formulierung in der Verfügung noch einmal genau an.

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Mit Wahltarif keine Sonderkündigung:

Gesetzlich Krankenversicherte in einem Wahltarif können nicht sofort wechseln, um Zusatzbeiträge zu umgehen. Denn wer einen Wahltarif abgeschlossen hat, hat kein Sonderkündigungsrecht, das durch den Zusatzbeitrag in Kraft tritt.

Reicht der Kasse das vom Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht aus, darf sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben.

Diesen Zusatzbeitrag tragen allein die Versicherten, es gibt keinen Arbeitgeberanteil.

Ohne Wahltarif ist das dann ein Fall für das Sonderkündigungsrecht.

Mit seiner Nutzung lässt sich schon der erste Zusatzbeitrag umgehen. Denn eine Kasse muss ihre Versicherten mindestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.

Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate zum Monatsende – wer also zu Ende Januar kündigt, kann zum 1. April bei einer anderen Kasse versichert sein. Während der Kündigungsfrist müsse der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden.

(http://www.onmeda.de/aktuelles/news/mit_wahltarif_keine_sonderk%C3%BCndigung-5074.html)

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Häusliche Pflege ist ein Pflegedienst, der regelmäßig in die Wohnung kommt und dort Pflegemaßnahmen durchführt.

Ein Hausnotruf reagiert auf telefonische Hilferufe (ein "Notknopf" kann bei Gefahr gedrückt werden) und kommt dann entweder selbst oder benachrichtigt einen Angehörigen/Nachbarn etc. Diesen Dienst bieten z.B. Organisationen, wie die Johanniter an.

Die Kosten werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen und richten sich ansonsten nach den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen des Anbieters (siehe z.B.: http://www.johaniter.de/org/juh/org/land/nds/go/hnr/de164459.htm).

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Das Werk von Spekulanten.

Damit soll der Markt manipuliert werden.

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Heute toben sich hier aber wirklich alle aus!

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Ich verstehe das Problem nicht ganz.

Du hast doch Deine Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, wieviele Überweisungen Du vorgenommen hast. Das kannst Du dann kontrollieren.

Die Gebühren für die einzelnen Dienstleistungen der Bank sind öffentlich zugänglich - Änderungen werden den Kunden bekannt gegeben.

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ich bezahle nur höhere Summen ab ca. 100 Euro per Karte

So behalte ich besser den Überblick über meine Ausgaben.

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Teile dem Absender mit, dass Du das Buch nicht bestellst hast (verlange ggf. Kopie Deiner angeblichen Bestellung)und biete an, dass das Buch abgeholt werden kann (es ist Dir bei nichtbestellter Ware nicht zuzumuten, die Rücksendekosten zu tragen).

Du wirst mit größter Sicherheit nichts mehr von der Firma hören.

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Von allem anderen mal abgesehen:

Kann die Frau beweisen, dass sie vom (Noch-)Ehemann angesteckt wurde und sich die Schweinegrippe nicht woanders geholt hat (Bahn, Geschäft etc.)?

Wohl kaum.

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Welche sexuellen Belästigungen führen zur sofortigen Kündigung?

Sofern die sexuelle Belästigung nicht nur sehr geringfügig ist, führt diese in der Regel zu Kündigung und zwar zur außerordentlichen des Arbeitnehmers.

Hier einige Beispiele:

  • wiederholtes Erzählen sexueller Witze

(http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/05/17/sexuelle-belastigung-am-arbeitsplatz-abmahnung-berlin/)

"Wiederholungstäter" nach bereits erfolgter Abmahnung!

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