Denken Sie immer daran, Sie sparen nicht nur für sich, sondern vorwiegend für die Versicherung, den Staat und die Krankenkasse.

Welche Gemeinheiten sich die Politik bis zur Fälligkeit der Versicherung noch ausdenkt und dabei auch ohne Skrupel auf bestehende Verträge zugreift, kann heute niemand wissen.

Dass sie dies bei Bedarf aber tun werden, haben sie in der Vergangenheit hinreichend bewiesen.

Das Blöde ist, Sie könne darauf überhaupt nicht mehr reagieren. Ihr Geld ist einfach weg.

Und die obersten Gerichte stehen in diesem Fall leider nicht auf der Seite der kleinen Sparer.

Also eine langfristige Altersvorsorge, bei der in keinster Weise vorausgesagt werden kann, was am Ende herauskommt und ob überhaupt etwas herauskommt, ist m.E. nicht empfehlenswert, zumal diese Anlage ständig von irgendwelchen Gesetzesänderungen bedroht ist, wenn der Staat Geld braucht.

Übrigens, ich kenne eine Frau, die hat 4 Jahre in eine Dirketversicherung eingezahlt, hat dann wegen Elternauszeit einige Jahre den Vertrag stillgelegt und dann gekündigt, weil sie nicht mehr gearbeitet hat wegen den Kindern. Raten Sie mal, was sie dann herausbekommen hat. Stolze Euro 9,50!!! In dem ganzen Bereich der Altersvorsorge wird den Leuten das Geld aus der Tasche gezogen, dass es nur so kracht.

Aber, alles legal.

Jeder kleine Dieb, der sich an einer Semmel vergreift wird hart bestraft, aber diese Diebe, die den Leuten Miiliarden aus der Tasche ziehen, kommen ungeschoren davon.

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Die betriebliche Altersvorsorge ist von vorhandenen Altersvorsorgemöglichkeiten sicherlich die Schlechteste:

In der Rente muß der gesetzlich Krankenversicherte insges. ca. 40 % der Betriebsrente für Steuern und Sozialabgaben abführen. Davon entfallen ca. 18 % auf Sozialabgaben.

Wenn man bedenkt, daß Versicherung, Vertrieb mit mindestens 10 % auch was verdienen wollen, gehen locker ca. 50 % der Betriebsrente einfach weg.

Zwar hat man in der Ansparphase im Rahmen der sogenannten Bruttoentgeltwandlung Ersparnisse an Steuern und Sozialabgaben, doch ist es fraglich, ob das kompensiert werden kann.

Obendrein ist die betriebliche Altersvorsorge auch an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden. Ohne Arbeit kein Entgelt und damit gibt es nichts umzuwandeln. Wer kann heute von sich noch sagen, daß sein Arbeitsplatz sicher ist?

Schließlich hat man mit der Bruttoentgeltumwandlung, indem man einen Teil seines Bruttolohns bzw. Bruttoentgehalts in die Betriebsrente steckt, auch seine Altersrente gekürzt und damit auch sein Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.

Der Arbeitgeber wird sich fragen, warum soll er eine Altersvorsorgemöglichkeit wählen, von der ca. 40 % im Endeffekt der Staat und die Krankenkasse des Arbeitnehmers einsteckt. Ich möchte für meine Arbeitnehmer sorgen und nicht den Staat und die Krankenkasse mästen. Ferner gehe ich mit der betrieblichen Altersvorsorge hohe Haftungsrisiken ein und Prozesse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind für beide Parteien nicht erstrebenswert.

Eine Rente oder ein Produkt, von dem ich etwa die Hälfte wieder abgeben muß, ist im Grunde schon ein Mißgriff oder Fehlkonstruktion, das man nicht erwerben oder kaufen soll.

Als Alternativen sehe ich die private Vorsorge bzw. Riestern (keine Sozialabgaben in der Rente) oder falls möglich den Kauf von Sachwerten (Immobilie).

Dessen ungeachtet, muß man bei allen Vorsorgeprodukten darauf schauen, daß die kalkulierten Selbstkosten der Anbieter nicht überhöht sind, so daß man nicht von vornherein schlechte Karten hat.

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Wenn alle Versuche auf persönlicher Basis für eine Zeugnisänderung nicht fruchten, würde ich klagen.

Daß sich ein neuer Arbeitgeber ggf. mit dem alten Arbeitgeber in Verbindung setzt, ist anzunehmen.

Gerade in solchen Büroberufen (Banken, Versicherung) sind solche infoffiziellen Kontaktaufnahmen sehr häufig zu finden.

Aber in unser heutigen Zeit ändern sich die Verhältnisse schnell und unter Umständen verschwindet der alte Arbeitgeber von der Bildfläche und es ist dann nur noch das Zeugnis da. In diesem Falle würde man sich ärgern nicht geklagt zu haben.

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Der Arbeitgeber hat eine ganze Menge Vorteile davon.

Zum einen spart nicht nur der AN, sondern auch der AG den halben Sozialversicherungssatz im Rahmen der Freibeträge für Sozialabgaben, die dem AN bei der Ansparung der Betriebsrente zustehen.

Zum anderen bekommen natürlich oft auch der AG noch eine "Zuführungsprovision" von der Versicherung oder vom Vermittler. Das ist natürlich nicht offiziell, aber gang und gebe. Man hört auch, daß verschiedene Mitarbeiter des AG, zum Beispiel in der Personalabteilung, die Hand aufgehalten haben.

Schließlich braucht der AG für seinen Betrieb noch die eine oder andere Versicherung. Auf die wird es sicherlich dann eine Preisermäßigung geben.

Eine Hand wäscht die andere, sagt man.

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Nur weil es das Bundesverfassungsgericht es so entschieden hat, ist es noch lange nicht rechtens. Das Bundesverfassungsgericht muß faktisch die Sachen so entscheiden, wie es die Regierung bzw. die Merkel will. Argumente lassen sich immer finden. Papier ist geduldig heißt es. Und wenn die öffentlichen Kassen strapaziert werden, dann wird halt so argumentiert, daß die Kassen geschont werden. Beim Bundessozialgericht ist ein Richter gemobbt worden, weil er rentnerfreundliche Urteile gefällt hat. Es gibt immer Mittel und Wege um sich seine Untertanen gefügig zu machen.

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