Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen sich ihre Versicherten nicht aussuchen, egal ob alt und krank oder jung und drogenabhängig, die dürfen keinen wegschicken, daher ist es schon "frech", was die bei Euch gebracht haben. Ich würde an den Chef dieser Krankenkasse schreiben und mich beschweren, natürlich könnt Ihr auch wechseln, die anderen Kassen haben den gleichen Beitragssatz, aber erst mal würde ich ein Beschwerdeschreiben loslassen.
Die Zinsen für Hausfinanzierung sind wirklich auf einem fast historischen Tiefstand, so um 3 % bekommt man Baukredite. Ende der 80er Jahre lag der Zinssatz so bei 9 % - also wer sich mit dem Gedanken trägt ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, der lege los.
Ich habe gestern die Bilder im Fernesehen verfolgt, die Griechen sind wirklich aufgebracht, ob der Reformen, die ihnen zugemutet werden: man spricht von Massenentlassungen im öffentlichen Dienst, Kürzung des Mindestlohnes, sonstige Lohnkürzungen, Kürzungen der Renten - das sind alles erhebliche Einschnitte. Ich kann daher verstehen, daß die Leute so heftig reagieren. Aber auf der anderen Seite, ist der griechische Staat fast pleite, und wenn nicht heftige Einschnitte im Staatshaushalt erfolgen, wird der Staat nicht zu retten sein. Wenn die von der Rest-EU geforderten Reformen nicht durchgezogen werden, wird kein weiteres Geld nach Griechenland fließen - dann wäre der Bankrott nicht mehr aufzuhalten. Ich wünsche den Griechen alles Gute und viel Kraft.
Kindes-Unterhalt wird nach dem Einkommen berechnet, und wenn Dein Ex-Mann später mehr Einkommen hatte, hätte er MEHR Kindes-Unterhalt zahlen müssen. Bin jetzt kein Unterhaltsprofi, aber ich denke, Du kannst den Teil, den er zu wenig an Kindes-Unterhalt bezahlt hat, nachfordern.
Hallo Sandy, Du wirst hier keinen Geldgeber für einen Kredit finden, aber evtl. Rat. Möchte Dir auch einen geben: Du kommst grade aus der Restschuldbefreiung, hast es geschafft die alten Schulden loszuwerden, das war ne große Chance für ein neues schuldenfreies Leben, Du durftest während der Wohlverhaltensperiode (so heißt das wohl) auch keine neuen Schulden machen. Nun ist es Dir leider wieder passiert, das ist problematisch. Da Du Hartz IV bekommst, wird es sehr schwer seinen einen Kredit zu bekommen, es sei denn Du hättest irgendwelche Sicherheiten. Sprich mit den Gläubigern, biete ihnen Ratenzahlung an (kleine Raten, die Du zahlen kannst), und laß Dir gleich vom Alg II den Betrag für die Zahlung an die Gläubiger abziehen. Ein erneutes Insolvenzverfahren dürfte wohl nicht hinhauen, diese Chance hattest Du schon. Sprich auch mit der Schuldenberatung, vielleicht gibts noch Ausgaben, die Du sparen kannst - intensiviere auch Deine Stellensuche, wenn Du in Arbeit wärst, könntest Du die Schulden schneller zurückzahlen.
Wenn Du ledig bist, beträgt das Arbeitslosengeld I 60 % des letzten Nettogehaltes, bei Verheirateten sind es 67 %. Als Grundlage werden die letzten 12 Monate genommen. Überstunden werden nicht mitgerechnet.
Bin kein Profi, aber in der Steuererklärung, die wir machen, ist immer ein Abschitt in dem nach Einnahmen aus Leibrenten gefragt wird. Und ich schätze, die Frage wird nicht umsonst sein, da wird das Finanzamt schon seinen Anteil an Steuern haben wollen.
Wenn in großen Unternehmen eine Kündigungswelle kommt, hört man doch meistens, daß es - in Abstimmung mit Betriebsrat und Geschäftsführung - einen Sozialplan gibt. Bei dem meistens Sozialfaktoren wie Betriebszugehörigkeit, Familienstand, familiäre Verhältnisse (wie Kinder, Pflege usw.) berücksichtigt werden.
Bin kein Spezialist, aber man sagt allgemein, daß ältere privat Krankenversicherte oft mehr zahlen als in jüngeren Jahren, daher die logische Folge: in jungen Jahren, wenn die Beiträge niedrig sind, sparen, damit man das Geld für später hat, wenn man mehr zahlen muß.
Die Kindererziehungszeiten sollem dem zugeordnet werden, der auch die Kinder erzieht. Soweit ich weiß, muß momentan auf dem Antrag für die Anerkennung der Kindererziehungszeiten der Óartner/die Partnerin, also sprich Mutter/Vater mit-unterschreiben und bestätigen, daß der Antragsteller auch die Kinder erzogen hat. Wenn Du diesen Antag schon unterschrieben haben solltest, wirds jetzt schwierig sein, was anderes zu behaupten. Aber für die Zukunft kannst Du sicher die Kinderzeiten beantragen, wenn die Kinder ab jetzt bei Dir leben sollen. Allerdings gehen die Kindererziehungszeiten bei ab 1992 geborenen Kinder bis zum Lebensjahr, für ältere Kinder gibts nur 1 Rentenjahr. Aber es gibt noch Kinderberücksichtigungszeiten, die bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet werden.
Soweit ich weiß, werden die Kindererziehungsleistungen (das ist die Kinderrente für die Frauen, die vor 1921 geboren sind) nicht bei der Grundsicherung angerechnet. Grund wird sein, da diese Leistung 1986 eingeführt wurde, als diese Frauen schon längst im Rentenalter waren bzw. Sozialhilfe oder ähnliches bezogen, diese Frauen sollte diese Kinderleistungen extra dazu bekommen. Diese Leistungen werden acuh nicht mit der Rente ausbezahlt, sondern mit einer Extra-Zahlung. Werden dagegen normale Kindererziehungszeiten (bei Frauen ab Jahrgang 1921)mit der Rente gezahlt, dann werden diese Zeiten ganz normal angerechnet, weil sie in der Rente drin sind.
Ich hatte auch mal so eine ähnliche Konstellation, da hätte ich die Mehrwertsteuer nur gezahlt bekommen, wenn ich den Schaden von einer Reparaturwerkstätte hätte richten lassen, die mir dann die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt hätte. Solltest Du Rechnungen von der Reparatur haben, dann noch an die Versicherung senden.
Ich fürchte auch, daß Du bei der Bank schlechte Karten hast, denn Deine Ex-Freundin hatte Kontovollmacht, war also zum Abheben berechtigt. Du kannst wohl nur zum Anwalt und sie privat verklagen, wenn es Dir das Wert ist.
Also Freunde von mir: er selbständig tätig, sie in Teilzeit angestellt, da konnte der Ehemann bei seiner Bank einen Riestervertrag abschließen, es hieß, da seine Frau Pflichtbeiträge zur Rente zahlt, könne er auch -da verheiratet- einen Riestervertrag machen.
Als mein Mann (der war auch angestellt) vor einigen Jahren arbeitslos war, hat das Arbeitsamt die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Als wir die Rentenverlauf bekamen, waren die gezahlten Beiträge eigentlich nicht viel niedriger als vorher.