Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, und wie bei jedem Vertrag müssen beide Parteien den Bedingungen zustimmen. Wenn du der von deinem Vermieter vorgeschlagenen Zusatzvereinbarung nicht zustimmen willst, hast du das Recht, sie abzulehnen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine Ablehnung dein Mietverhältnis gefährden kann.

Wenn du mit der vorgeschlagenen Vereinbarung einverstanden bist und sie gerne unterschreiben möchtest, solltest du das tun. Vergewissere dich nur, dass du genau weißt, worauf du dich einlässt - vor allem, was passiert, wenn du vor Ablauf des Mietvertrags ausziehst. In den meisten Fällen gehen die Geräte, die beim Auszug in der Wohnung verbleiben, in das Eigentum des Vermieters über. Ich hatte z.B einen eingebauten Allesschneider (so etwas https://www.allesschneider-test.net/einbau-allesschneider-test/ ), ist aber letzten Monat durch die Benutzung kaputt gegangen. Die Zusatzvereinbarung ist da klar, der Mieter muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle in der Wohnung verbleibenden Geräte in einwandfreiem Zustand sind. Dazu gehören die regelmäßige Reinigung und Wartung sowie der Austausch von abgenutzten oder beschädigten Teilen. Alle Kosten im Zusammenhang mit Reparaturen trage also ich :(

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Ich traue mich einfach nicht, diesen Schritt zu gehen. Die Sache ist die: Der Handel kann sehr profitabel sein, aber er kann auch zu hohen Verlusten führen. Ich glaube nicht, dass du das riskieren willst, wenn du gerade erst anfängst.

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Das hat mich auch immer interessiert, danke für die Info

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Der Empfänger muss Zugang zu A's Amazon-Konto haben, um das Geschenk zurückgeben und eine neue Bestellung aufgeben zu können. Amazon schickt in solchen Fällen normalerweise eine E-Mail-Benachrichtigung, so dass A in der Lage sein sollte, die Vorgänge zu verfolgen.

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Es gibt keine einfache Antwort auf diese Frage, denn sie hängt wahrscheinlich von dem jeweiligen Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ab. In manchen Fällen behält sich der Vermieter das Recht vor, zu Reparatur- oder Wartungszwecken auf die Stromzähler zuzugreifen, während in anderen Fällen dem Mieter der ausschließliche Zugang zu diesen Zählern gewährt wird. Letztendlich kommt es auf das gegenseitige Verständnis und die Kommunikation zwischen beiden Parteien an.

Wenn der Hausmeister vor Ort wohnt, ist es möglich, dass er oder sie einen Schlüssel für den Zählerraum erhält, damit er oder sie bei Bedarf Zugang zu den Zählern hat. Wenn der Hausmeister jedoch nicht vor Ort wohnt, hat wahrscheinlich nur der Vermieter Zugang zu den Zählern.

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