Zeuge vor Gericht - Filmriss
Da ich als Zeuge vor Gericht berufen werde , ich jedoch zum Zeitpunkt der Tat keine eindeutigen Erinnerungen mehr habe, sondern mich nur noch daran erinnere wie ein Freund, aufgrund einer vermeintlich von ihm ausgehender Sachbeschädigung , Festgenommen wurde , Habe ich bedenken ,dass ich letztlich einer Falschaussage wegen verurteilt werde . Im Internet sind dazu viele Fälle notiert , Bei denen es geahndet wurde, da der Filmriss als Versuch zum umgehen der Aussage-pflicht gewertet wurde . (p.s. Der Mangel an Erinnerungen ist dem Alkohol verschuldet ) Es wäre beruhigend ein paar Meinungen dazu zu bekommen . Bestenfalls von juristisch Vertrauten . Danke im Voraus .
5 Antworten
Wenn du es nicht mehr weisst dann weist du es nicht. Nichtwissen ist zum Glück keine Straftat, sonst sähe es in Deutschland auch echt düster aus.
Was du heranziehst ist der Tatbestand des Vollrausches. Der gilt aber nur wenn du wegen einer anderen Straftat die du in dem Zusatand begangen hast, wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden könntest.
Da du aber nix gemacht ist das dem Richter egal wieviel du getrunken hast. Du sagst einfach du kannst dich nicht erinnern und gut ist es.
Wenn du nicht mehr weißt, kannst du nicht mehr sagen.
Wart ihr vorher feiern oder so? Je nach den Umständen kann es ja auch sehr plausibel sein, dass sich einzelne Zeugnis nur noch vage erinnern.
Was du nicht mehr weißt, kannst du nicht sagen. Damit du wegen Falschausage verurteilt werden kannst, müsste man dir erstmal beweisen dass du absichtlich was verheimlicht hast.
Wenn du nur das sagst, was du sicher gesehen und mitbekommen hast, kann dir nichts passieren. Nur Lügen und Dinge dazu erfinden darfst du nicht.
Natürlich auffällig dass du es auf einmal nicht mehr weisst aber niemand kann dich für Unwissen beschuldigen
das ist immer schwer für das Gericht zu entscheiden ob es eine Ausrede oder die Wahrheit ist sorry
Hmmm, da würde ich an deiner Stelle mal zum Arzt gehen oder/und weniger Alkohol trinken.