Wie ist das bei unversicherten und versicherten Versand bei Kleiderkreisel?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

@ taylormomsen98

Lasse dich niemals auf unversicherten Versand ein. Der wo von dir die Ware will, sollte auch bereit sein, den versicherten Versand zu bezahlen. Für beide Seiten eine Absicherung.

Bei unversichertem Versand hast du nichts in der Hand und so steht dann Aussage geen Aussage.

Ich erkläre dir mal wie ich das mache:

In meinen Anzeigen steht gleich mit drinnen, z.B.

Preis:  20,-- Euro plus 5,90 Euro vers. Hermes Versand.

Die Versandkosten weis ich, wenn ich den richtigen Karton für meine Ware habe und die Größe des Kartons kann ich mir online auf der Seite von Hermes ausrechnen und dann habe ich meinen Versandpreis.

Wenn man sich per Mail mit dem Käufer ausgetauscht hat und er mir zurückschreibt, dass er damit einverstanden ist und die Ware kauft, dann schickt er mir seine Adresse und ich lasse mir online den Paketschein raus.

Dann bekommt der Käufer von mir die Sende-und Auftrags-Nummer vom Paketschein und erst dann schicke ich ihm meine Bankdaten mit und nicht einfach gleich meim ersten Kontakt.

Wenn das Geld bei mir eingegangen ist, dann verschicke ich s o f o r t meine Ware und der Käufer bekommt nochmal eine kurze Mail, wann ich beim Hermes.Shop war.

Diese Vorgehensweise schreibe ich auch dem Käufer und bis heute war noch jeder damit einverstanden. So kann man schon anhand vom Email - Schriftverkehr einiges vom Käufer herauslesen.

Dann kannst du online den Paketverlauf einsehen, der Käufer auch und du wann es zugestellt wurde.

So bin ich noch nie in all den Jahren betrogen worden.

Lasse dich nicht auf unversicherten Versand ein, auch nicht auf Tauschgeschäfte: ich dir und du mir zusenden.

Wer damit nicht einverstanden ist, hat Pech, denn ehrliche Käufer wollen auch nicht abgezockt werden.

Bei Versendungen ins Ausland solltest du auch ganz genau hinschauen, denn gebrauchte Sachen gibt es auch im Ausland.

Ebenso aufpassen bei PayPal falls du Abholungen vereinbarst.

Möchte allerdings noch hinzufügen:

Wer sehr wenig oder keine Ahnung hat, beim kaufen oder verkaufen, der ist besser und sicherer dran, nur per Abholung zu verkaufen. Dann druckt man sich seine Anzeige aus und lässt sich da vom Käufer bestätigen, dass er die Ware geprüft hat, damit einverstanden war und auch bar bezahlt hat.

Ich drucke mir dann meine Anzeige zweimal aus, eine bekommt der Käufer und die andere behalte ich.

Das sollte man nicht nur auf Kleiderkreisel oder ebay-Kleinanzeigen so halten, sondern generell bei Abholung, aus Sicherheitsgründen. Denn überall sind Betrüger unterwegs.

War etwas lang, aber geht nicht immer alles kurz zu halten.

Hoffe ich konnte dir so helfen.


Turbomann  13.10.2015, 01:01

Danke dir für den Stern

Sage ich bei der Post das es unversicherter Versand ist? Und bekomme ich dort auch einen Nachweis damit ich zeigen kann das ich das Paket wirklich abgegeben habe und die Post es verschickt hat?

Nein, bekommst du nicht

Und bei versicherten Versand bekommt der Kunde die komplette Summe auf's Konto überwiesen, oder? Also falls es passiert das die Ware verloren geht. Und ich muss die Quittung von der Post behalten als Nachweis.

Dann wird meines Wissens nach der Versender von der Post entschädigt. Die Quittung ist dann dein Beleg zur Abgabe des Paketes, auf jeden Fall gut aufheben.

Unterm Strich gilt: Nur versichert versenden, d.h. als Paket

Bei versichertem Versand geht die Entschädigung immer an den Versender. Also an den Verkäufer.

Ein Paket ist immer Versichert, bis zu einem bestimmten wert. Wenn man es Höher Versichern möchte, kostet das Extra. Briefe und Päckchen werden Teurer, wenn man sie Versichert.

Wenn Du Privater Verkäufer bist, muss der Kunde haften, wenn er auf versicherten Versand Verzichtet.

franneck1989  06.10.2015, 12:51

Wenn Du Privater Verkäufer bist, muss der Kunde haften, wenn er auf versicherten Versand Verzichtet.

Nicht unbedingt. Ohne Nachweis für den Versand kann auch die Haftung gar nicht auf den Käufer übergehen. Diese Voraussetzung wird oft übersehen

franneck1989  06.10.2015, 13:09
@Rockuser

Und was soll dein laienhafter Link hier beweisen? Dass dort jemand ebensowenig nachdenkt?

Eine der Hauptpflichten für den Verkäufer aus dem Kaufvertrag liegt in der Übereignung der Kaufsache an den Käufer. Und natürlich muss er dies nachweisen können, ansonsten würde ja Betrug Tür und Tor geöffnet werden.

Ebenso übrigens, wie der Käufer einen Nachweis für die Bezahlung vorlegen muss. Oder meinst du, er versichert dann vor Gericht an Eides statt, den Betrag überwiesen zu haben, obwohl es gar keine Überweisung gab?

Deine Auffassung würde das gesamt Zivilrecht ad absurdum führen...

Rockuser  06.10.2015, 13:15
@franneck1989

Bei Unverrichteten Versand kann der Versender nicht nachweisen etwas versendet zu haben, dort  bekommt man keinen Nachweis!! Oder wie soll das gehen?

franneck1989  06.10.2015, 13:22
@Rockuser
Oder wie soll das gehen?

Möglicherweise kann er ja Leute benennen, die Abgabe der Sendung mit korrekter Adresse bezeugen können. Ansonsten fällt mir nix ein