Wenn mein Opa mir regelmäßig im 4-stelligen Bereich "Geld schenkt" (Sparbuch anlegt, Geld überweist) kann das von den rechtmäßigen Erben eingeklagt werden?

12 Antworten

Es gibt zwei Grenzen, die für Euch interessant sind.

1. Die von Dir schon genannten 200.000,- wegen der Erbschafts-/Schenkungssteuer, aber die werden wie Du schreibst nciht erreicht.

2. Der Pflichtteil der Kinder. Wenn Dein Opa innerhalb von 10 Jahren stirb, werden die Schenkungen (in fallenden Beträgen, jedes Jahr 1/10 weniger) dem Erbe zugerechnet udn es wird geprüft, ob durch die Schenkungen die Pflichtteile der Kinder eingeschränkt sind. Bei 5 Kindern ist das gesetzliche Erbe 1/5 für jeden. Der Pflichtteil also 1/10 (Pflichtteil ist 1/2 des gesetzlcihen Erbes), muss den Kindern erhalten bleiben.

Vereinfachtes Beispiel, weil genau gerechnet sehr aufwendig wird.

Nehmen wir an in 2015 schenkt der Opa Euch 20.000,-. in 2018 nochmal 20.000,-. in 2019 verstirbt er. er vererbt 50.000,-. Kein Testament.

Nun werden von den 20.000,- aus 2018 18.000,- zugerechnet und von den 20.000,- aus 2015 12.000,-. Also 30.000,- + 50.000,- = 80.000,-. gesetzliches Erbe pro Kind. 16.000,-, Pflichtteil 1/2 davon 8.000,-.

Jedes Kind bekommt noch 10.000,-, also kein Problem.

Wären beim Tod nur noch 30.000,- da und die Kinder bekämen nur 6.000,- Pro Nase, so gäbe es gegen Euch einen "Pflichtteilsergänzungsanspruch."

Cofi2812  30.08.2016, 19:30

Hallo.habe das gleiche problem wieviel dürfte opa mir schenken das niemand anspruch hat nach seinem Tod selbst wenn er im gleichen jahr noch verstirbt der wert beträgt 500 teur des nachlasses 200 teur bargeld und der rest Ackerland und ein Haus.es gibt 4 Söhne einer davon ist schon verstorben.müste opa es mir schriftlich geben das er mir das geld schenkt?damit ich dann auch was in der Hand habe?

wfwbinder  31.08.2016, 08:07
@Cofi2812

  wieviel dürfte opa mir schenken das niemand anspruch hat nach seinem Tod selbst wenn er im gleichen jahr noch verstirbt

Das klappt nicht. wenn der Opa innerhalb von 10 Jahren stirbt, gibt es für die Pflichtteilsberechtigten einen "Pflichtteilsergänzungsanspruch", der sich jedes Jahr um 1/10 verringert.

  wert beträgt 500 teur des nachlasses 200 teur bargeld und der rest Ackerland und ein Haus

Die Schenkung des Ackerlands und des Hauses bedarf sowieso der notariellen Beurkundung.

Geld kann einfach durch Übergabe gegen Quittung, oder Überweisung mit dem Vermerk Schenkung, geschenkt werden.

Angenommen Dein Opa würde Dir morgen alles schenken und im laufe des Jahres noch versterben, so wären die pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Wenn Du der Sohn des Verstorbenen Sohnes wärst, wären 3 Leute abzufinden. sonst würde die Kinder des verstorbenen an dessen Stelle treten udn somit 4 Pflichtteilsberechtigte auszuzahlen sein.

Die Pflichtteilsberechtigten bekommen 1/2 des gesetzlichen Erbteils.

Gesetzliches Erbe 1/4 für jeden, also 175.000,-, 1/2 davon 87.500,-. Also diese Summe pro Pflichtteilsberechtigten.

Nach 5 Jahren wären nur noch1/2 der Schenkung anzurechnen. Also dann 43.750,-.

Schenkungen verfallen erst nach 10 Jahren. Sprich wenn dir dein Opa vor 3 Jahren 10.000€ geschenkt hat werden davon noch 70% zur Erbmasse dazu gezählt. Und die Erben haben darauf noch Anspruch. Bei Sparbüchern gibt es andere Regelungen, da bin ich aber nicht auf dem laufenden.

Hallo!

Vielen Dank für die schnellen Antworten! Hätte ehrlich gesagt nicht damit gerechnet, dass gleich so viele und so schnell antworten.

Zur besseren Erläuterung: Mein Opa ist nun 85  Jahre alt und hat 5 leibliche Kinder. Allerdings besteht zu diesen nicht gerade das beste Verhältnis, weswegen er vor allem mir und meiner Schwester (wir sind seine Enkelkinder) regelmäßig Geld zukommen lässt, z.B. mal zu Weihnachten 1.000€, zum Geburtstag 5.000€ etc. Er möchte dadurch sein Geld "loswerden" und selbst bestimmen, wem er sein Vermögen zukommen lässt. Dabei überweist er hauptsächlich das Geld oder legt neue Sparbücher auf unsere Namen an, was bedeutet, dass man eindeutige Kontobewegungen sieht.

Jetzt stellt sich mir nur die Frage, was wenn mein Opa die nächsten 1-2 Jahre plötzlich verstirbt und die direkten Erben (seine Kinder) feststellen, dass das Vermögen doch eigentlich viel höher sein sollte, als es tatsächlich ist?

Ich habe gelesen, dass keine Steuer anfällt, wenn der Betrag 200.000€ nicht übersteigt - das tut er selbst aufsummiert nicht. Muss ich solche Schenkungen dennoch anzeigen?

Können diese Schenkungen von den direkten Erben eingeklagt werden, weil es sich um sogenannte "böswillige Schenkungen" handelt?

imager761  26.06.2015, 20:15

Jetzt stellt sich mir nur die Frage, was wenn mein Opa die nächsten 1-2 Jahre plötzlich verstirbt und die direkten Erben (seine Kinder) feststellen, dass das Vermögen doch eigentlich viel höher sein sollte, als es tatsächlich ist?

Tatsächlich wären dann die lebzeitigen Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre, ab dem zweiten Jahr alljährlich 10% fallend, dem Nachlass zuzurechnen und ergänzungspflichtig, § 2325 BGB.

Meint: Wäre der tatsächliche Reinnachlass im Erbfall ohne diese Zuwendungen niedriger als der dazu hälftige (!) fiktive Wert mit den Schenkungen der letzten 10 Jahre, können die Erben von dir Ausgleich der Differenz ihres "böswillig geschmälerten" Erbes einfordern :-O

Bsp: Opa überwieß dir 5 Jahre lang monatlich 1000 EUR, hinterlässt nach seiner Freigiebigkeit lediglich 20.000 EUR. Ohne diese "böswilligen", eigentl. "keiner sittlichen Pflicht entsprechenden"  Schenkungen wären es aber 80.000 EUR gewesen. Die Schenkungen valutieren im Sterbejahr mit 12.000 EUR, im Vorjahr mit 10.800 EUR, davor mit 9.720 EUR, zuvor mit 8.748 EUR, anfangs mit 7873,20 EUR, insges. also 49.141,20 EUR.

Erbanspruch jedes Kindes am Nachlass blieben lediglich  (20.000 : 5 =) 4.000 EUR, fiktives Pflichtteil einschl. abgeschmolzenem Schenkunsgwert (20.000 + 49.141,20 = [(69.141,12 : 2)] : 5 = 6.914,12 EUR.

Jedes der 5 Kinder könnte von dir demnach 2.914,12 EUR herausklagen.

Die Erben können Herausgabe des Sparbuchs verweigern und dessen Saldo behalten, wenn es zwar auf dein Namen angelegt und dir versprochen, sich aber noch im Besitz des Erblassers befände. Wurde es dir  lebezeitig als Handschenkung übergeben und darauf regelmäßig Einzahlungen vorgenommen, valutiert die Einlage wie v. g. beschrieben. 

G imager761


Was heißt "regelmäßig"? Jede Woche, jeden Monat, jedes Jahr zum Geburtstag?

Dein Opa kann zu Lebzeiten sein Geld ausgeben, wie er will. Wenn er es verschenkt - auch gut. Sollte die Gesamtsumme in einem Bereich liegen, der deutlich über "die übliche Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke" hinausgeht, kann das im juristischen Sinn als Schenkung verstanden werden und unterliegt bestimmten Vorschriften (Höhe, Zeit...).

wenn er es verschenk können die erben da garnichts machen. das einzige was passieren kann ist das es vllt später auf dir dein zustehendes erbe angerechnet werden kann. zurückfordern können erben gemachte geschenke nicht. das sparbuch sollte aber auf deinen namen laufen.

anjanni  26.06.2015, 10:37

Du irrst.

Schenkungen, die weniger als 10 Jahre zurückliegen, können angefochten werden.

martinzuhause  26.06.2015, 10:39
@anjanni

können, das heisst noch nicht das es zurückgezahlt werden muss.

wfwbinder  26.06.2015, 11:40
@martinzuhause

Wenn  sich daraus ein Pflichtteilsergänzungsanspruch ergibt, kann es auch eingefordert werden.