Wenn mein Opa mir "Geld schenkt" (Sparbuch anlegt, Geld überweist) kann das von den rechtmäßigen Erben eingeklagt werden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

 Hallo. wieviel Geld dürfte Opa mir schenken das niemand anspruch hat nach seinem Tod selbst wenn er im gleichen jahr noch verstirbt

Bei Erben gibt es den Pflichtteil (§ 2303 BGB) und den Pflichtteilergänzungsanspruch (§ 2325 BGB). 

Berechnet wird das ganz einfach so:

Erbe + Schenkungen der letzten 10 Jahre (dabei wird die Schenkung innerhlab von 12 Minate vor dem Tod voll angerechnet, im Folgejahr zu 9/10, dann 8/10 usw.) = Basis für die Berechnung. Daraus wird das gesetzliche Erbe gerechnet. Pflichtteil 1/2 des gesetzlichen Erbes. 

Den Pflichtteil muss der Beschenkte dann ggf. zahlen, wenn er alle geschenkt bekommen hätte.

In Deinem Fall wäre es so (1/4 bekommst Du als Erbe Deines Vaters), dass man, wenn der Opa alles Dir schenkt (wichtig, Schenkung von Grundstücken muss notariell beurkundet werden, bei Geld reicht überweisung mit Vermerk Schenkung), die vollen 700.000,- als Basis hätte, wenn er innerhalb eines Jahres verstirbt.

gesetzliches Erbe für jeden von Euch (Deine 3 Onkels und Du) je 1/4, also 187.500,-. Pflichtteil somit 93.750,-. DieseSumme müsstest Du jedem der Onkels überweisen, wenn Dein Opa innerhalb eines Jahres nach der Schenkung sterben würde.

Nach 5 Jahren wäre es nur noch die Hälfte usw. nach 10 Jahren null.

ja ok also wenn er mir 100teur schenkt von insgesamt 500teur vermögen muss ich ihnen nichts zurück zahlen da 400teur übrig bleiben und es somit den wert des pflichtteils übersteigt richtig?

@Cofi2812

es sind insgesamt 500teur nicht 700teur

@Cofi2812

Bei insgesamt 500 könnte er Dir 200 schenken.

Er hätte dann noch 300. also würde von den 300 jeder von Euch 1/4, also 75 bekommen.

300 + 200 = 500 gesetzliches Erbe 125 pro Person, Pflichtteil 62,5. Die 75 pro Nase wären höher, also kein Pflichtteilergänzungsanspruch.

Auch Schenkungen können ins Erbe zurückgerechnet werden. Generell kann dir dein Opa alle 10 Jahre 200 000 € Schenken, ohne das das Finanzamt zuschlägt.

Ansonsten gilt vom Verschenkten Geld können pro  nicht vergangenem Jahr 10 % ins Erbe zurückgefordert werden. d.h. stirbt dein Opa 3 Jahre nach Schenkung gehen 70 % der Schenkung zurück in die Erbmasse.

Jetzt kommt es drauf an, ob dein Opa ein Testament macht oder nicht. Wenn nicht gilt die Gesetzliche Erbfolge. wenn dein Vater verstorben ist rückst du mit deinen Geschwistern an die Stelle deines Vaters. Wenn ich das richtig verstehe gibt es die Oma nicht mehr.

D.h. Das Erbe geht durch die 4 Kinder, wobei der Anteil deines Vaters an dich und deine Geschwister geht.

Macht dein Opa ein Testament, kann er es so aufteilen, das die anderen nur den Pflichtteil(hälfte des Erbteils) bekommen und über den rest kann er frei verfügen wer was bekommt.


Ja oma ist verstorben und es gibt auch ein testament wo sie sich gegenseitig eingesetzt haben aber dieses ist nicht mehr änderbar nach dem tod meiner oma

Dein Opa kann - vereinfacht - 50% des Nachlasses wegschenken, ohne dass etwas passiert: http://www.erbfix.de/2016/05/kann-man-den-pflichtteil-durch.html

Und natürlich sollte das dokumentiert werden.

das heißt er könnte 50% seines vermögens verschenken ohne das jemand anspruch drauf hätte?und dann würde der rest durch 4 geteilt?

Hallo. wieviel Geld dürfte Opa mir schenken das niemand anspruch hat
nach seinem Tod selbst wenn er im gleichen jahr noch verstirbt

Grob gerechnet die 5/8 seine Vermögens.

Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch wird nämlich wie folgt gerechnet. Die Schenkung wid den Nachlass hinzugerechnet daraus der Pflichtteil berechnet und das Erhaltene wieder abgezogen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. D.h. jeder der Sohne hat einen Pflichtteilanspruch von der Hälfte eines Viertels also 1/8.

könntet du mir das mal anhand meiner daten in ein beispiel rechnen?verstehe es so sollte opa sterben und mir 100teur geschenkt haben muss ich nichts an die erben zurückzahlen weil noch mehr da ist als er mir geschenkt hat

Grundsätzlich kann Dein Großvater die "ungeliebten Söhne auf den Pflichtteil begrenzen.

Bargeld was er Dir zu Lebzeiten als Schenkung gibt, wird anteilig prozentual nach Jahren gestaffelt auf den Pflichtteil "angerechnet".

Zu beachten ist hierbei eine möglicherweise anfallende Schenkungssteuer.

wenn er mir angenommen 100teur schenkt und 400teur bleiben dann für die erben wieviel können die anderen von den 100teur zurückfordern wenn er im 1 jahr der schenkung verstirbt?

@Cofi2812

90% werden dann wieder angerechnet. Nach 5 Jahren nur noch 50%.

@wilees

das heißt ich muss dann 90teur zurückzahlen?

@Cofi2812

Beispiel: Dein Opa würde Dir 100.000 Euro von seinem Gesamtververmögen in Höhe von 500.000 Euro schenken.

Nach einem Jahr verstirbt er, dann wäre das rechnerisch zu verteilende Erbe 490.000 Euro : 4 = ergo 122.500 Euro für jeden.

@wilees

also müste ich den anderen den rest zurückzahlen.

@Cofi2812

Ja - 75% aus 90.000,-- Euro.

@wilees

oh man heut zutage kann man nichtmal zu lebzeiten mit seinem eigentum machen was man will echt schlimm diese gesetze

@Cofi2812

Nun bleib mal realistisch, wenn Dein Großvater seine Söhne bei diesem Vermögen auf`s Pflichtteil setzen würde, erhielte jeder nur noch 62.500,-- Euro.

@Cofi2812

Nehmen wir an in 2015 schenkt der Opa Euch 20.000,-. in 2018 nochmal 20.000,-. in 2019 verstirbt er. er vererbt 50.000,-. Kein Testament.

Nun werden von den 20.000,- aus 2018 18.000,- zugerechnet und von den 20.000,- aus 2015 12.000,-. Also 30.000,- + 50.000,- = 80.000,-. gesetzliches Erbe pro Kind. 16.000,-, Pflichtteil 1/2 davon 8.000,-.

Jedes Kind bekommt noch 10.000,-, also kein Problem.

Wären beim Tod nur noch 30.000,- da und die Kinder bekämen nur 6.000,- Pro Nase, so gäbe es gegen Euch einen "Pflichtteilsergänzungsanspruch."

habe diese rechnung hier im netz gefunden und da verstehe ich es ein wenig anders  

@wilees

ja das weiß ich aber das wäre ihm immer noch zuviel:-)

@Cofi2812

Genau so habe ich umgerechnet, lediglich mit anderen Beträgen. Wobei Deine Beispielrechnung von 5 Erbberechtigten ausgeht.

@wilees

er kann sie aber nicht mehr nur auf ihren Pflichtteil setzen

@wilees

habe ich es vielleicht auch falsch verstanden?müste ich 25% von 90teur zurückzahlen oder 75%?

@wilees

Fazit: Deine Großeltern haben eine Berliner Testament gemacht, in dem auch das Erbe des Zweitversterbenden geregelt wurde.

@wilees

ja das haben sie wohl gemacht.muss ich nun 25 oder 75 % zurückzahlen?

@wilees

ok.dann soll opa zur bank gehen sein geld holen und dann weiß wenigstens keiner mehr wo es ist und es muss nichts zurück gezahlt werden 

@Cofi2812

In diesen Fall 0€.

Drehen wir die Rechnung mal um er schenkt 400teur und 100teur bleiben über.

Dann ergibt sich ein gesamtwert von 500teur. Der Pflichtteil jedes Sohnes beträgt 1/8 also 62,5 teur davon hat jeder schon 25teur erhalten. Die Differenz kann als Ergänzung verlangt werden.

@Cofi2812

Nein. Es wird beim Pflichtteil dann statt mit 100teur mit 90teur gerechnet. Bei den Zahlen entsteht aber so oder so kein Pflichtteil.

@Cofi2812

ja das weiß ich aber das wäre ihm immer noch zuviel:-)

Wenn er nicht will, das seine Kinder das Geld bekommen, kann er es verprassen, oder besser unter den Armen verteilen.

@ichweisnix

ja ok also wenn er 100teur verschenkt bleiben noch 400teur übrig jeder bekommt 100teur und ist damit über seinem pflichtteilsanspruch und damit ist es erledigt oder habe ich das falsch verstanden?

@Cofi2812

Fazit: Deine Großeltern haben eine Berliner Testament gemacht, in dem auch das Erbe des Zweitversterbenden geregelt wurde.

Ergo bleiben vom Resterbe für jeden 25 %, auch von dem anrechnungsfähigen Schenkungsbetrag.