Wenn ich auf dem firmen parkplatz pinkele und es sieht ein arbeitskollege ist das ein kündigungsgrund?

3 Antworten

Das wäre ein Grund für eine Abmahnung, für eine Kündigung allerdings nicht.

Dackodil  08.12.2015, 01:01

Mit welcher Begründung?

DarthMario72  08.12.2015, 01:25
@Dackodil

Die Frage meinst du jetzt nicht ernst, oder? Öffentliches Urinieren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit i. S. v. § 118 OWiG. Warum sollte der AG das auf seinem Firmengelände dulden?

Gernavy 
Fragesteller
 08.12.2015, 01:45
@DarthMario72

Wie soll.man verstehen bitte

DarthMario72  09.12.2015, 00:30
@Gernavy

Nochmal übersetzt: Es ist in Deutschland verboten, öffentlich Pipi zu machen. Das ist im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt. Dein Chef dürfte das außerdem auch ziemlich eklig finden, wenn du auf sein Grundstück pinkelst. Zu Hause erledigst du deine "Geschäfte" ja auch nicht im Wohnzimmer, nehme ich mal an...

War ein Klo in der Nähe? War es wirklich dringend? Wenn ja ist es kein Grund. Wenn sie es auch versuchen dich zu kündigen ,lege ne beschwerde ein. Er könnte dich vllt wegen Öffentlichen Ärgernisses anklagen da du ihn ja "rausgeholt hast" jedoch ist es ein Antragsdelikt .

Du warst in der Not :) Mache dir keine Sorgen,es wird alles gut sein.

LG Tomi

Gernavy 
Fragesteller
 08.12.2015, 00:55

War kein klo in der naehe ich muste dringend neben meinem auto war aber im parkhaus

BalkanUnited09  08.12.2015, 00:57

Alles ist gut..möglicherweise können sie dich abmahnen aber das glaub ich auch nicht..Es ist etwas natürliches und es kam aufeinmal und unerwartet..da kann dir keiner etwas schlechtes sagen..in die Hose pissen ist nicht angebracht :)

Also keine Sorge es passiert nichts :)

Gernavy 
Fragesteller
 08.12.2015, 01:06
@BalkanUnited09

Joy danke  hat er nur was vermutet kann ja noch verleugnen aussage gegen aussage 

RobertLiebling  08.12.2015, 11:50
@Gernavy

kann ja noch verleugnen aussage gegen aussage

Ob die Pfütze im Parkhaus wirklich so spurlos verschwindet?

BalkanUnited09  08.12.2015, 01:13

Wenn keine Aufnahmen oder andere Personen da waren klar... Du sagst - nur die Hose gerichtet- 😀

Ein Grund für eine Abmahnung auf jeden Fall. 

Für eine Kündigung eher nicht 

Dackodil  08.12.2015, 01:01

Mit welcher Begründung?

Spoeckel  08.12.2015, 01:04
@Dackodil

Frag den Personal Chef meiner Firma, der hat eine Abmahnung erteilt nachdem ein Kollege auf das Firmengelände Pippi gemacht hat.. 

Gernavy 
Fragesteller
 08.12.2015, 01:08
@Spoeckel

Bestimmt wegen oefentluchem eregniss

DarthMario72  08.12.2015, 01:22
@Gernavy

Bitte was?

Gernavy 
Fragesteller
 08.12.2015, 01:25
@DarthMario72

Öffentlichem erregniss

DarthMario72  08.12.2015, 01:26
@Gernavy

Gibt es nicht.

RobertLiebling  08.12.2015, 11:51
@Gernavy

"Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist das definitiv nicht, da es zu keinen sexuellen Handlungen gekommen ist. Du hast ja nur uriniert, Dir keinen von der Palme gewedelt.