Kann das sein das man bei einem Minijob 10 Euro brutto und 7 Euro netto bekommt?

5 Antworten

Google nach Minijobzentrale. Dort findest du viele Infos. Die Pauschale die der AG zahlt liegt bei etwa 20%. Diese Pauschale wird aber manchmal einfach vom AG abgezogen. Ist zwar nicht schön, soll aber erlaubt sein. Die meisten AGs machen das nicht. Ansonsten sind ab 2013 auch Beiträge zur Rentenversicherung fällig, wäre aber hier viel zuviel, wenns nur die Rentenbeiträge wären. Man kann sich davon befreien lassen, wenn man dem AG eine schriftliche Erklärung vorlegt.

Eichbaum1963  18.11.2013, 23:52

Die Pauschale des AG bei Minijobs beträgt 30 % und die darf er sicher nicht komplett dem AN abziehen! Allenfalls die 2%ige Lohnsteuerpauschale wäre da möglich, nicht aber die kompletten SV-Pauschalen (außer eben den Anteil an der RV).

Klaraaha  19.11.2013, 08:54
@Eichbaum1963

"Im Falle der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber Steuerschuldner. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Steuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Der pauschal versteuerte Lohn bleibt in jedem Fall bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unberücksichtigt. " Quelle Minijobzentrale.

Ist leider so, dass einige AG diese gesamte Pauschale die sie selbst zwar abführen , schlicht und ergreifend dem Arbeitnehmer wieder vom Lohn abziehen.

Eichbaum1963  19.11.2013, 09:46
@Klaraaha

Eben, die pauschale Besteuerung von 2 %. Die dürfen sie ja auch auf den AN umlegen, nicht aber den Pauschalbeitrag für die KV (13 %) und RV (15 %).

Denn dürften die das, würden wir bald alle nur noch über Minijobs arbeiten, weil der AG gar keine SV-Abgaben mehr leisten müsste.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/04_pauschalabgaben/node.html

Abgesehen davon: so einen Minijob, bei dem mir der AG dann auch noch 30 % von den 450 € abziehen würde, sähe mich sehr schnell nur noch von hinten.^^ Vorher aber noch den zustehenden Urlaub abgreifen. :P

Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen Minijobber grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Sie haben einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zu zahlen, sofern sie nicht die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt haben. Dies gilt ebenso für Minijobber, die in einer vor dem 1. Januar 2013 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet haben oder noch verzichten werden.

Der Arbeitgeber hat einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Er beträgt 15 Prozent des Arbeitsentgelts bzw. 5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten.

Der Eigenanteil des Minijobbers ermittelt sich, indem von dem vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,9 Prozent (= Gesamtbeitrag) der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers abgezogen wird.

cobra16 
Fragesteller
 18.11.2013, 19:50

Das habe ich auch schon gelesen, und mir ist eigentlich egal für was des Geld draufgeht ich möchte nur wissen ob es sein kann, das der arbeitgeber 10 pro Stunde bezahlt und ich nur 7 euro bekomme ?! Da stimmen doch die Größenverhältnisse nicht !

siola55  18.11.2013, 20:38
@cobra16

Falls du gut Kopfrechnen kannst: 3,9% von 10 € sind ungefähr genau 39 Ct, also netto 9,61 € / h ! Kann sein, dass der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer auf dich abwälzt, dann kommen nochmals 20 Ct in Abzug - also max. 59 Ct Abzug - das heißt für dich mind. 9,41 € netto die Stunde!

PS: Die Dame arbeitet bestimmt mehr als ein 450-Euro-Minijob, also ist sie voll angemeldet! Dann hat sie ca 30% Abzug, dann kommt es bei ihr mit 7 € netto schon hin!

Gruß siola

Ja, das kann sein. Denn "minijob" beinhaltet nicht zwingend, dass der Lohn pauschalversteuert wird - wenn nichts anderes arbeitsvertraglich vereinbart ist, kann der Arbeitgeber sich das aussuchen. Wenn Dein Nebenjob auf Lohnsteuerkarte VI abgerechnet wird, könnte die Höhe der Abzüge stimmen.

Im Höchstfall werden 5,9 % von deinem Lohn abgezogen:1. 3,9 % Eigenanteil zur Rentenversicherung und 2. 2 % Pauschalsteuer,wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Die weiteren Sozialversicherungsanteile hat der Arbeitgeber zu tragen und kann sie nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen.

Diese Daten gelten aber nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung bis max. € 450,- im Monat.Wobei du dich aber selbst krankenversichern musst,wenn du nicht familienversichert bist.

nein gibt brutto für netto - and die landesversichungsanstallt etc. bezahlt der chef - nicht du

Feuerfrau13  18.11.2013, 19:40

Das hat sich seit dem 1.Januar 2013 geändert

siola55  18.11.2013, 20:42
@Feuerfrau13

Ja, genau: für die neuen 450-Euro-Minijobs gibt es eine Rentenversicherungspflicht und der Arbeitgeber behält 3,9% vom Bruttolohn ein! Ausser du stellst einen Befreiungsantrag von dieser Rentenversicherungspflicht!