Weitere Bestimmungen im Untermietvertrag?
Was bedeutet : im Übrigen gelten für diesen Untermietvertrag die Bestimmungen des Haubtmietvertrages zwischen Haubtmieterin und Vermieterin. Der untermieter erklährt, die Bestimmungen des Haubtmietvertrages zu kennen?
5 Antworten
Das die regeln des hauptmietbertrages gelten.
das du sie weist und mit deiner jnterschrift bestätigst das du dich an die regeln und pflichten hälst
Nein - Der Wohnungemietvertrag gilt nur für die unterschreibenden Parteien.
Sobald auf einen Vertrag außerhalb des Untermietvertrages hingewiesen wird, ist diese Klausel unwirksam, denn nicht alle Klauseln des Wohnungsmietvertrages gelten auch für den Untermieter. Nur was im Vertrag der beiden Parteien schriftlich vereinbart wurde, ist verpflichtend für beide zu erfüllen. Auch ein Untermietvertrag könnte mündlich vereinbart werden, dann ist der Wohnungsmietvertrrag ohnehin nur Makulatur für den Untermieter.
du solltest dem Untermieter am besten eine Kopie von dem Vertrag
Mieter ( der jetzt untervermieten möchte) / Vermieter geben
damit sie /er weiß , welche Regeln gelten
z.B. Tierhaltung, Ruhezeiten, usw.
Nee, die Regeln haben alle im UMV zu stehen.....
ohne Kenntniss des Hauptmietvertrags keine Unterschrift bei dem Untermietvertrag.
es wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
Warum das denn? Du gehörst doch zu den Wissenden.....
Alles, was im Hauptmietvertrag steht, gilt nun auch für den Untermieter. Er muss den Inhalt kennen.
Das muss der Untermieter gar nicht kennen!!!