Wasserrohre eingefroren, da Handwerksfirma nicht isoliert hat - Nachbesserung auf Garantie?
Wir haben vor ca. vier Jahren in unserem Einfamilienhaus die alten Blei Wasserrohre durch neue Wasserleitungen von einer Fachfirma austauschen lassen. In diesem Winter, bei hohen Minustemperaturen ist die Leitung im 1. OG eingefroren, so dass wir im Badezimmer kein Wasser mehr hatten. Die Rohre wurden direkt an der Hauswand verlegt und nicht isoliert. Einen gewissen Teil haben wir jetzt selber nachisoliert, da dieser durch eine Abseite im Dach erreichbar war. Das Rohr was jedoch direkt hinter der Badwanne langläuft ist nicht erreichbar und hier friert die Leitung ein.
Darauf hin haben wir die Klempnerei angerufen, die die Rohre verlegt hat und diese hat einen Monteur geschickt. Seine erste Aussage war "da hat aber jemand gepfuscht bei der Arbeit !". Jetzt hat uns jedoch der Chef angerufen und war der Meinung, dass seine Firma nichts dafür kann, da er ja nicht wissen kann, wie kalt die Hauswand wird.
D.h. wir sollen dafür zahlen, wenn dieser Fehler behoben werden soll. Die Firma will dann ein Loch in die Hauswand von außen bohren und von dort aus Bauschaum in den Hohlraum zwischen Badewanne und Hauswand spritzen. Kann mir jemand vielleicht einen Tip geben, wie es in diesem Fall rechtlich aussieht ? Für das Auffüllen mit dem Bauschaum sollen wir 300 EUR zahlen.
5 Antworten
Aus Energieberatersicht hätte das eine "Fachfirma" schon dämmen müssen (Verlegung direkt an der Hauswand, ich gehe mal von einer ungedämmten Hauswand aus, Verlegung Abseite = ungeheizt). Da hier die ungedämmte Leitung durch nicht beheizten Raum verlegt wurde, ist davon auszugehen, dass diese im Winter bei hohen Minustemperaturen auch einfrieren können. Bei Bauhandwerkern gilt nach BGB 5 Jahre Gewährleistung. Nach VOB §13 Gewährleistung 4 Jahre - hier wäre eine Blick in die AGB hilfreich. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, es ist innerhalb der Gewährleistung.
Was die Verlegung an (oder in) der Abseite anbelangt, gebe ich dir völlig Recht. Aber bei der Verlegung an der Innenseite einer Außenwand in einem GENUTZTEN Raum ist in der Regel nicht von einem Einfrieren auszugehen. Und ist laut VOB die Vollständigkeit und Richtigkeit eines Angebotes nicht vom AG zu prüfen (ernst gemeinte Frage)?
Da habe ich wohl keine Chancen mehr. Im Kostenvoranschlag steht "Grundlage für die gesamte Auftragsabwicklung ist die VOB/B" Die Endrechnung ist vom 24.06.2005, d.h. Gewährleistungszeit ist überschritten.
Das Badezimmer wird übrigens im Winter normal geheizt (Thermostat durchgehend auf Stufe 3), aber das Wasserrohr liegt direkt an der nicht isolierten Hausaußenwand. Ich bin jetzt aber am überlegen ob der "eingefrorene Bereich" vielleicht doch in der Abseite war, vielleicht trotzdem wir das Rohr dort selber isoliert haben (Isolierung vielleicht nicht aussreichend ???).
Das ist sehr kniffelig- Eigentlich sollte eine Hauswand in einem geheizten Raum nciht so kalt werden, daß eine Leitung einfrieren kann.
Also entweder ihr habt generell Euer Bad sehr wenig geheizt oder Eure Wärmedämmung am Gebäude ist nicht nur schlecht sonderen obermiserabel.
Überlegt Euch also, ob ihr Leiber in eine Wärmedämmung für die ganze Fassade investiert oder in die 300 EUR Dämmung für die Wasserleitung - wobei es keine Garantie gibt, daß die nicht auch mit der Dämmung einfriert!
Ein Tipp von mir: da die Gewährleistung ja abgelaufen ist könnte man den Revisionsrahmen an der Badewanne mal öffnen und mit einer Taschenlampe und Spiegel unter der Wanne nachschauen ob man die Rohre sehen kann, ob da eine Isolierung drumm ist oder nicht, vieleicht kann man ja von dort aus Steinwolle zur Leitung schieben, oder bei kaltem Wetter den Rahmen offen lassen damit wärme unter die Wanne kommt.
Wie du schon sagst, konnte er nicht wissen, wie kalt die Wand wird. Frostfreiheit einer Wand hat ja der Eigentümer oder Nutzer zu gewährleisten. Und im Angebot stand sicher auch nicht, dass die Rohre isoliert werden, dies ist im Innenbereich auch nicht unbedingt üblich. Wenn die Rohre also dicht sind, liegt meines Erachtens nach kein Mangel vor, welchen die Firma zu verantworten hat.
Ob nun der Bauschaum DIE Lösung ist wage ich zu bezweifeln, ich denke eine vernünftige Dämmung der Fassade wäre sinnvoller, für die Bausubstanz als auch aus energetischer Sicht.
Ich würde Ihnen empfehlen sich an die Innung oder die Hanwerkskammer zu wenden und im Streitfall die Schlichtungsstelle anzurufen.