Was darf ein Hartz 4 Empfänger erben?

7 Antworten

Der Bezug von Harz 4 hat keinen Einfluss auf das Erbrecht. Zu beachten ist aber, das ein Ausschlagen des Erben kritisch zu sehen ist.

Ein Erben wird bei Harz 4 als einmaliges Einkommen gewertet und ist, sollte die Hilfebedürfigkeit bei Anrechnung auf einen Monat entfallen, auf genau 6 Monate zu verteilen. Was danach verbleibt ist Vermögen.

Jeder Empfänger von ALG II ist verpflichtet, (spätestens) nach einer eventuellen Erbschaftsannahme die Erbschaft mitzuteilen. Außerdem kann die ARGE Einsicht in die Akten des Nachlassgerichts nehmen ( voraussetzt, die ARGE weiß von dem Tod des Erblassers )

Hier findest du weitere Infos:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php

brido  11.09.2013, 07:41

Würde ich in D. annehmen,en, bei dem Datenschutz!!!!!!

Ein Hartz 4 Empfänger darf, wie jeder andere Bürger dieses Staates erben was sich ergibt, vom Flaschenöffner bis zu Milliardensummen. Nur muss er die ARGE darüber informieren und eventuell auch das Finanzamt.

Es besteht kein Verbot für einen Hartz IV Empfänger eine Erbschaft anzutreten. Er muss wie ein jeder andere ev. Erbschaftssteuern bezahlen und die Erbschaft natürlich, da sich Vermögensverhältnisse geändert haben, diese der AA mitteilen. Die Anrechnung entscheidet dann im Einzelfall der Staat.