Was darf der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung einsehen?

19 Antworten

§535 des BGB verpflichtet den Vermieter, die Mietsache stets in vertragsgemäßem Zustand zu halten. Wie kann er das tun, wenn er während der Mietzeit nicht mal nachsehen dürfte? Daraus ergibt sich die Pflicht für Mieter, gelegentliche Besichtigungen zu zu lassen. Natürlich beschränkt sich die Besichtigung nur auf die Teile, die auch dem Vermieter gehören.

Wichtig ist ein Blick auf Türen, Wände, Fußböden und natürlich in Bad und WC. Wenn es zudem einen Anlass gibt in Form eines Wasserschadens, ist es absolut wichtig, so schnell wie möglich festzustellen, woher der Schaden kommen kann.

Er wird nicht unters Bett schauen und auch nicht in Deinen Kühlschrank.

Für Schimmelflecken an Wänden wird er sich auch interessieren. Das ist oberwichtig.

Alle Räumlichkeiten, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Schließt etwaige Balkone, Kellerabteile usw. mit ein.

Dein Vermieter will die Wohnung besichtigen, nicht den Inhalt diverser Schränke. Es geht lediglich um die Wohnräume und ich als Vermieterin habe im Laufe der Zeit gelernt, dass es wirklich Sinn macht, ab und zu mal eine Wohnungsbesichtigung durchzuführen.

Es geht nur um den Zustand der Wohnung.

Und Schränke etc. haben damit nichts zu tun

Türen, Wände, Böden, Decken, Balkon, Terasse, Keller und alles andere - was in den Schränken usw. ist, geht ihn nichts an.