habe vorläufiges Zahlungsverbot erhalten
Hallo, ich habe einen Mieter der an mich logischerweise Miete zahlen muss. Die Mietzahlungen kommen sehr schleppend. jetzt habe ich herausbekommen, dass er bei seinem Vorvermieter noch Mietschulden hat. Gestern sind mir nun zwei vorläufige Zahlungsverbote ins Haus geflattert. Ich weiß allerdings nicht, was das bedeutet. Heißt das jetzt, dass die Gläubiger bei mir pfänden wollen und können oder heißt es ich muss wenn mein Mieter die Miete an mich zahlt die Miete an die Gläubiger weiterreichen. Oder heißt dass, wenn ich Forderungen gegen den Schuldner habe, dass ich diese nicht bedienen darf. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
3 Antworten
Das heißt, dass wenn Du Zahlungen (Rückzahlungen) an den Vermieter leisten solltest, diese an den Gläubiger zu bezahlen sind.
Das heisst, der Mieter darf an dich nichts überweisen. Es handelt sich um eine sog. Vorpfändung. Grund dieser Massnahme ist, dass der Vorvermieter seine Forderung gegenüber dem Schuldner sichert. Voraussetzung für die Vorpfändung ist das Vorlegen eines vollstreckbaren Schuldtitels, eine Massnahme der Zwangsvollstreckung. Zahlt dein Mieter an dich Miete, kann bei dir eine Zwnagsvollstreckung vorgenommen werden, d. h. das vom Mieter bei dir eingegangene Geld für die Miete kann gepfändet werden. Normalerweise müsstest du das Geld an den Gläubiger (Vorvermieter) überweisen, um einer Pfändung aus dem Wege zu gehen. Dass Zahlungsverbot gilt solange, bis dein Mieter seine Mietschulden, oder andere Schulden bei seinem Vormieter beglichen hat. Du hast somit auf Dauer des Zahlungsverbotes keine Mietzinseinnahmen.
Wie denkst du, dass es richtig wäre ? Wenn man schon ein Antwort als falsch hinstellt, wäre doch eine Richtigstellung angebracht, oder ?
das ist so denke ich nicht richtig