habe vorläufiges Zahlungsverbot erhalten

3 Antworten

Das heißt, dass wenn Du Zahlungen (Rückzahlungen) an den Vermieter leisten solltest, diese an den Gläubiger zu bezahlen sind.

Das heisst, der Mieter darf an dich nichts überweisen. Es handelt sich um eine sog. Vorpfändung. Grund dieser Massnahme ist, dass der Vorvermieter seine Forderung gegenüber dem Schuldner sichert. Voraussetzung für die Vorpfändung ist das Vorlegen eines vollstreckbaren Schuldtitels, eine Massnahme der Zwangsvollstreckung. Zahlt dein Mieter an dich Miete, kann bei dir eine Zwnagsvollstreckung vorgenommen werden, d. h. das vom Mieter bei dir eingegangene Geld für die Miete kann gepfändet werden. Normalerweise müsstest du das Geld an den Gläubiger (Vorvermieter) überweisen, um einer Pfändung aus dem Wege zu gehen. Dass Zahlungsverbot gilt solange, bis dein Mieter seine Mietschulden, oder andere Schulden bei seinem Vormieter beglichen hat. Du hast somit auf Dauer des Zahlungsverbotes keine Mietzinseinnahmen.

das ist so denke ich nicht richtig

@DahleRieger

Wie denkst du, dass es richtig wäre ? Wenn man schon ein Antwort als falsch hinstellt, wäre doch eine Richtigstellung angebracht, oder ?