Kann ich meinen Hund zurück holen - Kaufvertrag?

8 Antworten

Diese Klausel ist ungültig besser gesagt "sittenwidrig", da sie gegen geltendes Recht verstößt -> Unverletzlichkeit der Wohnung. Du hast also kein Besuchsrecht.

Du tust dem Hund keinen Gefallen, wenn du ihn immer wieder besuchst.

Im übrigen hast du ihn abgeben müssen. Würde das bedeuten, dass du ihn dort wegholen willst, um ihn dann gleich wieder irgendwohin abzuschieben?

Glaubst du, so ein Hin und Her würe gut für den Hund?


der Kaufpreis ist geflossen, der Vertrag ist gültig, du hast alle Rechte abgetreten, und damit auch kein Besuchsrecht und gut ist, ich kann auch kein Auto kaufen und der Verkäufer möchte aber hin und wieder damit fahren,

Ende aus Micky Maus

Nein. Und ehrlich gesagt, kann ich die Leute verstehen. Einmal hätte ich das auch erlaubt, damit du gucken kannst, wie es ihm geht, aber dann auch nicht mehr. Es ist nicht dein Hund und er muss sich von dir ablösen. Und du von ihm.

Vergiss es, der Hund ist verkauft und nicht in Pflege der Familie. Somit hast du kein Recht den Hund zu besuchen oder dich weiter da einzumischen. Solche Klauseln wie du dir ausgedacht hast sind schlicht ungültig.

Mit dem Verkauf hast du alle Rechte am Hund verloren!

Also halte dich von den Leuten fern, wenn du nicht ich eine Anzeige kassieren willst.