Verweis vom Lehrer wegen Hakenkreuz?

20 Antworten

Soll dein Freund mal mit dem Schulleiter klären oder seine Eltern sollen mit dem Schulleiter sprechen!

warum hat er es denn aufgehängt? es hätte doch genügt es vor der geschichtsstunde aufzuhängen und danach wieder ab. er soll noch einmal mit seiner lehrerin reden, vielleicht nimmt sie den verweis zurück.

Ich finde den Verweis etwas unglücklich, ebenso den Hinweis auf Gesetze. Immerhin handelt es sich hier ja noch um Lernende. Auch der Geschichtslehrer hätte darauf hinweisen können, wie die Gesetzeslage ist und das Plakat anschließend wieder abnehmen. Oder darauf verweisen, dass das Plakat so angefertigt wird, dass der geschichtliche Zusammenhang erhalten bleibt (etwa die Fahne nur klein und sonst mit sachlichen Texten und Daten).

Wenn wirklich nur die Fahne dort war, ohne dass dort weitere Texte standen, wäre der geschichtliche Zusammenhang wirklich verloren gegangen. Allerdings hätte es genügt, hier aufzuklären und das Plakat abzunehmen oder dahingehend zu ändern. Ein Plakat, dass NUR aus einer Fahne besteht, ist ja eh ein bischen eine schwache Leistung, ne? Vielleicht wurde Absicht vermutet- also dass da Absicht hinter steckt, dass es ohne geschichtlichen Zusammenhang gesehen werden soll.

Wie gesagt, mildere Erziehungsmaßnahmen wären möglich gewesen (Aufklärung, Erklärung, Plakat abnehmen oder abändern lassen,...) und der Geschichtslehrer wäre zuerst als Erwachsener in Verantwortung gewesen.

Von daher sehe ich es so, dass der Verweis NICHT rechtens war. Ihr solltet reden. Ruhig.

wolfgang1956  03.11.2012, 11:37

Es ist nicht die Frage, was der Geschichtslehrer hätte machen können. Es ist die Frage, wie der Schüler gehandelt hat. Und wenn der offenbar „zu doof“ ist, oder glaubt, er könne LehrerInnen „provozieren“, ist es nicht mehr wie rechtens, wenn diese sich zur Wehr setzen. Prügelstrafen sind in der Schule und bei der heimischen Erziehung verboten. Manchmal hilft das aber schneller als alles andere.

Es ist auch nicht die Frage, was die Lehrerin hätte machen können! Dieses Fehlverhalten ist und bleibt Fehlverhalten … Es sind doch die Zeugnisnoten, die über die weitere Schul- und Lebenslaufbahn entscheiden. Der Verweis hat doch in diesem Sinne keinerlei rechtliche Nachwirkungen – Zeugnisse schon!

Absolut. Ist sogar Gesetzlich so festgelegt.

Alextoexplain  03.11.2012, 01:26

Ähm eigentlich ja nicht. Ich weiß zwar an was du denkst. Aber es ist nicht grundsätzlich verboten ein Hakenkreuz zu zeigen. Aber da müssen schon die Umstände stimmen, damit das dann auch rechtlich belangt werden kann.

herrpatzig  03.11.2012, 01:30
@Alextoexplain

Richtig, diese Sonderfälle treffen aber in diesem Fall nicht zu, eben nur während der Geschichtsstunde.

Alextoexplain  03.11.2012, 01:33
@herrpatzig

Du verstehst nicht worauf ich hinaus will. Erst mal ist ein Klassenzimmer ja nicht die Öffentlichkeit, sondern nur auf einen bestimmten Personenkreis bezogen. Und zweitens.....es ist doch offensichtlich, dass es im Rahmen von Informationsvermittlung gedient hat. Oder willst du jetzt jeden Verlag belangen, der Geschichtsbücher mit Hakenkreuzen veröffentlicht? Zumal man ja theoretisch die deutsche Geschichte auch auf Englisch durchnehmen könnte ;) Vermutlich wusste die Lehrerin nicht was Hakenkreuz auf Englisch heißt und war deshalb sauer :D

crazyrat  03.11.2012, 01:39
@Alextoexplain

Da Schule eine öffentliche Einrichtung isst, ist der Unterricht auch öffentliche Arbeit und damit das verboten.

crazyrat  03.11.2012, 01:40
@herrpatzig

Richtig. Der Geschi-Unterricht war berechtigt, es zu zeigen, andere Lehrer nicht.

Alextoexplain  03.11.2012, 01:42
@crazyrat

Wenn du mir diesen Kommentar in irgendeiner Weise rechtlich belegen kannst. Dann kannst du mich ziemlich sicher überzeugen. Ich warte.

crazyrat  03.11.2012, 01:42
@Alextoexplain

Es darf nur in kulturellem oder pädagogischem Kontext und Zusammenhang öffentlich gezeigt werden. Das ist nur der Unterricht, in dem der Vortrag gehalten wird. Schule ist offent

crazyrat  03.11.2012, 01:44
@Alextoexplain

Ließ die Gesetzestext dazu. Da steht es drin. Du wirst das schön finden.

Alextoexplain  03.11.2012, 01:46
@crazyrat

gehen wir davon aus, es stimmt wie dus sagst. Die einzige die das Hakenkreuz gesehen hat, nachdem es die Geschichtsstunde über dorthing, war die Englischlehrerin. Das heißt sie is die einzige, die unrechtmäßig von dem Hakenkreuz beeinflusst wurde. Es ist also net mal ein Schüler zu Schaden bekommen, denn die haben es eh schon alle beim Vortrag selbst gesehen. Wie dus drehst und wendest, ich wette mit dir, sie kommt mit diesem Verweis NICHT durch.

herrpatzig  03.11.2012, 01:55
@Alextoexplain

Spielt alles keine Rolle. Ließ bitte einfach was das Gesetz dazu sagt und nerv nicht mit invaliden Argumenten. Sicherlich macht es Sinn, die Sachlage der Lehrerin zu erklären, wenn es nur ein Versehen war, sollte es kein Problem sein, dennoch ist es nicht erlaubt.

Alextoexplain  03.11.2012, 02:00
@herrpatzig

Ich habe das Gesetz gelesen wie du vielleicht mitbekommen hast. Und meine Argumente sind eben drum valid. Hättest du mal richtig im StGB gelesen, wüsstest du was ich meine. Aber außer patzig sein, kannst du wohl nicht. Naja Nick ist Programm, bin ja dumm dass ich das nicht eher gemerkt habe. *S

Alextoexplain  03.11.2012, 02:10
@herrpatzig

Ich les schon mit, keine Sorge *g

ja, rechtens