Vermieter unterschlägt mir wichtige Dokumente!

8 Antworten

Denn ich würde angeblich seit Januar keine Miete bezahlen was aber nicht stimmt da ich es belegen kann

Na dann ist doch alles super.

Nur einen handgeschrieben Zettel mit angeblichen Kosten dann wollte mein Vermieter(mündlich) 400 euro haben ohne Grund zu sagen und jetzt auf einmal 600 euro

Ohne dem Vorliegen einer korrekten Betriebskostenabrechnung musst Du nichts bezahlen.

,Dann kam noch eine Beschwerde hinzu weil ich unplünktlich meine Miete bezahle (und ich habe es schriftlich angekündigt dass ich vor dem 15. kein Gehalt bekomme und habe es so mit den Vermieter abgesprochen

Die Fälligkeit der Miete ergibt sich aus § 556b BGB und ist demnach bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen.

Hast Du keine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter, dass Du später zahlen kannst, sieht es schlecht für dich aus.

Im Übrigen bekomme ich meinen Lohn auch erst zum 15. des Monats und muss trotzdem bis zum 3. Werktag zahlen.

danke für eure Antworten.Ja habe es so mit meinem Vermieter schriftlich abgeklärt dass ich die Miete zum 17.dann bezahle.Ich habe ja die Nebenkostenabrechnung bezahlt aber trotzdem wollen die immer mehr Geld haben warum auch immer :(

@AliceLeo

Ich habe ja die Nebenkostenabrechnung bezahlt aber trotzdem wollen die immer mehr Geld 

Schriftlich eine korrekte Jahresabrechnung fordern und die Vorauszahlungen so lange einstellen bis eine korekte Abrechnung erfolgt ist.

Anhand einer Abrechnung und z.B. einer möglichen Nachzahlung darf ein Vermieter entsprechend die Nebenkostenvorauszahlunegn anpassen.

Macht er das nicht, darf das nach vorheriger Ankündigung auch der Mieter machen.

Beispiel A:

Der Mieter muss 240 € an Nebenkosten nachzahlen. Jetzt darf der Vermieter eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen um 1/12 des Betrages verlangen.

Beispiel B:

Es gibt eine Rückzahlung von 240 €, jetzt kann man die monatlichen Vorauszahlungen um 1/12 senken.

und es gab ständig Stress mit dem Vermieter, denn der hat sich beschwert weil ich tagsüber nie da wäre weil ich oft bei meinem Freund war dann wurde sich beschwert dass ich etwas singe (es war wirklich in Zimmerlautstärke) 

Wann und wie oft Du da bist geht den vermieter nichts an.

Wenn Du in Zimmerlaustärke singst, kann er Dir das auch nicht verbieten.

und nun will mein Vermieter mich raus haben.Denn ich würde angeblich seit Januar keine Miete bezahlen was aber nicht stimmt da ich es belegen kann

Behaupten kann er viel, aber wenn Du Bewiese für die Zahlung hast, könntest Du ihn sogar anzeigen wegen falscher Behauptung

 2. Hatte ich meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung bezahlt in höhe von 298 euro für eine kleine 42qm Wohnung habe aber nie Nebenkostenabrechnung bekommen vom Jahre 2013/14 .Nur einen handgeschrieben Zettel mit angeblichen Kosten 

Eine korrekte Abrechnung muss erfolgen, erfolgt die nicht hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht. 

dann wollte mein Vermieter(mündlich) 400 euro haben ohne Grund zu sagen und jetzt auf einmal 600 euro,

Mehr Miete?

Das wäre dann unwirksam weil ein Mieterhöhungsverlangen schriftlich erfolgen muss und dann auch  nur mit entsprechendem Grund.

Dann kam noch eine Beschwerde hinzu weil ich unplünktlich meine Miete bezahle (und ich habe es schriftlich angekündigt dass ich vor dem 15. kein Gehalt bekomme und habe es so mit den Vermieter abgesprochen.

Hast Du das schriftlich, wenn nein, kann der Vermieter Dir dauernd verspätete Mietzahlung ankreiden, was nach Abmahnung und weiteren verspäteten Mietzahlungen zur Kündigung führen kann.

Seit dem meine Vermieter von mir erfahren haben dass ich unter Depressionen leide weil ich einen kleinen Ausraster in meiner Wohnung hatte versuchen se alles mich rauszuschmeißen =( ich bin echt ratlos

Dazu kann man nix schreiben weil Du nicht schreibst wie der Ausraster war.

MfG

Johnny

Gehe einfach zu einem Fachanwalt für Mietrecht oder zu einer Fachanwältin für Mietrecht. VORAB aber noch klären, was für Kosten auf die zukommen. Wehre Dich, lass Dir nicht alles gefallen. Wer nicht kämpft, wird fertig gemacht. Also kämpfen, am Besten mit Anwalt. Viel Erfolg und viel Glück!

Allein die Tatsache, dass die Miete zu spät gezahlt wird, kann langfristig den Verlust der Wohnung zur Folge haben. Da können auch die besten Anwälte der Welt nicht helfen.

Die Mietnebenkosten würde ich nur aufgrund einer mündlichen Angabe oder aufgrund eines Schmierzettels nicht bezahlen. Der VM ist zur ordnungsgemäßen Abrechnung verpflichtet. Hierzu muss er sich schon an die Formvorschriften halten.

Mein Rat: Trete dem Deutschen Mieterbund bei. Das kostet im Jahr ohne Rechtsschutzversicherung rund 60 Euro und mit RSV etwa 80 Euro. Das sollte sich jeder leisten können. In der Geschäftsstelle des Mieterschutzbundes erhälst Du Hilfe und rechtliche Unterstützung bei Problemen. Wenn Du eine private Rechtsschutz hast dann geh zu einem Fachanwalt für Mietrecht. Der Wird dem VM schon erklären wie eine solche Abrechnung auszusehen hat.

Bei den anderen Sachen wie Lautstärke und Krankheiten läuft der VM ins Leere. Deine Erkrankung darf keine Rolle für den VM spielen. Die angebliche Ruhestörung muss er erst mal nachweisen. Hier musst Du Dir schon einiges erlaubt haben, bevor das rechtliche Konsequenzen hat. Wie oft Du bei einer anderen Person übernachtest hat ihn auch nicht zu interessieren. Das ist alleine Deine Angelegenheit. Du bist ihm keinerlei Rechenschaft schuldig.

In Punkto Mietzahlung kommt es darauf an was im Vertrag steht. Wenn dort steht, dass die Miete zum Ersten eines Monats zu entrichten ist, dann mußt du das auch machen. Ob Du erst am 15 dein Geld bekommst interessiert da nicht. Da Du allerdings schon drei Jahre dort wohnst, könnte man auch argumentieren, dass es der VM in dieser Zeit so akzeptiert hat. Davon kann er nicht so einfach nun abweichen. Um Ärger zu vermeiden, solltest Du Dir aber dein Geld so einteilen, dass er die Miete genau so erhält, wie es im Vertrag vereinbart wurde.

Die Frage ob Du im Rückstand bist, kannst Du ja ganz einfach anhand von Kontoauszügen widerlegen. Er wäre beweispflichtig, kein Geld erhalten zu haben.


Sind denn überhaupt monatliche Vorauszahlungen vereinbart? Oder eine Pauschale oder gar nichts zu Betriebskoste. Das möchte ich hier im Wortlaut gern lesen können um danach dir kompetent raten zu dürfen.

Auf alle Fälle gilt bei vereinbarten Vorauszahlungen, dass gesetzlich festgeschrieben immer über 12 Monate abzurechnen ist und das innert 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode (in der Regel dem Kalenderjahr folgend), kann aber auch anders sein). Erst wenn tatsächlich fristgerecht und dazu natürlich auch formal und inhaltlich korrekt, darf u. U. eine Nachzahlung gefordert werden und eine erforderliche Anpassung vorgenommen werden, das ab übernächstem Monat nach Zugang der Abrechnung.

Die Nachzahlungen ohne Abrechnung sind zurück zu weisen. Also auf keinen Fall zahlen. Falls schon gezahlt, zurückfordern wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB.

Auf deine Überweisungsbelege unbedingt immer die Tilgungsbstimmung vermerken. Also Miete und Betriebskosten für Monat xy 2015 usw..