Wohngeld und Jobcenter Rückwirkent nachzahlung. vom Wohngeld?

2 Antworten

Soweit ich weiß..wird Wohngeld ab dem Monat gezahlt, indem der Antrag gestellt wird und nicht rückwirkend.

Aus diesem Link auch zu entnehmen..

http://www.wohngeld.org/antrag.html

Stelle schriftlich einen Überprüfungsantrag nach §44, SGB X - dann muss ein Jahr rückwirkend überprüft werden.

Wenn Ihr kein Wohngeld bekommen habt (es geht eigentlich nur Wohngeld oder ALG II), muss es Euch nachgezahlt werden.