Stromkabel durchtrennt, was tun?

6 Antworten

Du informierst den Vermieter. Es sollte zum bestimmungsgemäßen Gebrauch Deines gemieteten Gartens gehören, dass Du darin buddelst, auch 20 cm tief.

Insofern wird Deine Versicherung nichts bezahlen, muss sie aber auch nicht.

Dein Vermieter wird das Kabel reparieren lassen und die Kosten selber tragen.

Natürlich weißt Du nun, dass da dieses Kabel liegt, also sollte Dir das kein zweites Mal passieren ;)

Dann darf er also auch die Garage niederreißen und der Vermieter muss dafür aufkommen, weil diese zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört?

Wenn nicht, verstehe ich da den Zusammenhang nicht.

Bevor man anfängt irgendwo zu buddeln - außer vielleicht im Nutzgarten oder in einem Beet - erkundigt man sich nach Leitungen aller Art.

Gruß Michael

@19Michael69

Ich verstehe nicht, was Du sagen möchtest. Es gehört natürlich nicht zum bestimmungsgemäßen Gebraucht einer Garage, sie abzureißen. Aber naürlich darf ich in dem von mir gemieteten Garten gärtnern. Und zum Gärtnern gehört buddeln. Und nein: Ich erkundige mich dafür nicht nach Leitugnen aller Art.

@Hiroo

Natürlich sind die paar Zentimeter Tiefe, in denen das Kabel verlegt ist, auch nicht in Ordnung.

Man hört aber spätestens dann auf zu buddeln und erkundigt sich, wenn man schon am Anfang ein "Trassenband" gefunden hat.

Da macht man doch nicht mal einfach so weiter. Das ist ja schon grob fahrlässig.

Alles in allem lohnt es sich für die paar Euro Schaden sowieso nicht, sich darüber zu streiten.

Gruß Michael

@19Michael69

Du beschreibst eine Chronologie, die sich in der Frage so nicht findet. Du meinst, der OP habe zunächst ein Trassenband gefunden und dann ein Stück weiter gebuddelt, das wäre natürlich grob fahrlässig. Steht da aber nicht.

Du hast aber recht, teuer wird das nicht: Also Vermieter anrufen und machen lassen. Sachichdoch.

Wer etwas beschädigt muss auch für den Schaden aufkommen.

Den Vermieter ins Boot holen ist kein Fehler.

Wenn du versichert bist, sollte die Versicherung den Schaden auch übernehmen.

Auch die falsche Verlegeart schützt nicht vor Schadensersatz. Wenn bei einem falschgeparkten Auto der Spiegel abgefahren wird, ist der Falschparker auch zu entschädigen.

Der Unterschied ist den Falschparker sieht man direkt. Bei einem Kabel im Blumenbeet das in nur 10cm Tiefe verlegt wurde ist das nicht der Fall. Da reicht ein Stich mit dem Spaten...

@germi031982

Was Du schreibst stimmt, ändert aber nichts an der rechtlichen Situation.

Einer der Gründe warum ich bei Erdverlegungen auf, minimum, doppelter Spatentiefe bestehe.

der vermieter muss auf jeden fall informiert werden....

stellt sich die frage, ob ihr auch die erlaubnis hattet, dort zu buddeln.

handelt es sich um ein gartenbeet, so ist davon auszugehen, dass ihr dort buddeln dürftet...

fakt ist, dass das kabel unfachmännisch verlegt wurde. dem entsprechend hast du beim buddeln nicht grob fahrlässig genhandelt.

sollte sich der vermieter weigern, die reperatur zu übernehmen, bleibt noch deine haftpflichtversicherung. die muss bei den gegebenenen umständen greifen.

lg. Anna

PS: handelt es sich um ein beet, dann hast du auch ein anrecht darauf, dass der vermieter das kabel um das beet herum neu verllegen lässt, damit du dies auch als solches nutzen kannst.

Wenn es Dein Garten ist und die Leitung dem Vermieter gehört, dann hat diese nichts in Deinem Beet zu suchen. Und mit "im Beet" meine ich dies wörtlich. Erdkabel werden in 60 cm Tiefe verlegt, fachmännisch abgedeckt und gekennzeichnet. Wer seine Kabel nur dürftig mit Erde zuschmeißt, der provoziert Schäden und Stromunfälle.

Natürlich musst Du den Besitzer dieses Kabels informieren. Aber anstatt den Schaden zu begleichen würde ich eher mit einer Anzeige drohen, falls nochmals ein lebensgefährlich verlegtes Kabel unter dem Spaten auftauchen sollte.

Deiner Meinung kann ich mich nur anschließen, ein Stromkabel nichtmal 10cm tief einzugraben ist grob Fahrlässig und lebensgefährlich

Sehe ich auch so.

Lass dir einen Plan der Leitungen geben wenn das nicht eingezeichnet ist kann es nicht deine Schuld sein.

Man lässt sich also anstatt sich vorher zu erkundigen, nachher den Plan geben und das was man nachher erfährt soll dann darüber entscheiden, wer für den vorher verursachten Schaden aufkommt.

Sowas muss man sich echt auf der Zunge zergehen lassen.

Das könnte glatt einen Comedypreis gewinnen.

Gruß Michael

@19Michael69

Ein Stromkabel ist mindestens in einer Tiefe von 60 cm zu verlegen, man brauch keinen Bebauungsplan für gewöhnliche Gartenarbeit. Wer das Kabel fahrlässig in so geringer Tiefe verlegt oder verlegen lässt muss natürlich auch für daran entstehende Schäden haften.

@Schimeck

Habe ich denn was anderes behauptet?

Es ging mir um den kuriosen Vorschlag, den Schuldigen zu finden.

Und mit deiner Aussage, dass kein Plan erforderlich ist, bestätigst du ja auch, dass die Antwort Nonsens ist.

Gruß Michael

@19Michael69

Sorry, sollte kein Kommentar zu Deiner Aussage sein, bin mal wieder im Eingabefenster verrutscht.