Stellplatz - Nachträgliche Rechnung vom Vermieter

9 Antworten

Dir war doch lange genug bekannt das die Stellplätze kostenpflichtig sind.

Warum dann sollte der Vermieter Dich abmahnen?

Du hast sein Angebot den Stellplatz zu nutzen angenommen. Damit ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen für den Du jetzt zahlen mußt.

Mitte letzten Jahres hat der Vermieter die zusätzlichen Stellplätze für kostenpflichtig erklärt (30€/Monat)> Jetzt hat mir der Vermieter jedoch eine nachträgliche Rechnung über 3 volle Monate geschickt.

frage und antwort.

Auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Nutzung evtl unrechtmäßig war, seh ich jetzt trotzdem nicht ein, ihm was zu zahlen.

Diese rechtsirrige Auffasung teilt nur quasi811 mit dir.

Vielmehr kam durch Annahme des Angebots des Vermieters, die "Stellplätze auf einem Privatgrundstück (nur für Hausbewohner) für (...) 30€/Monat [mieten zu können]", ein kostenpflichtiger Mietvertrag zustande, wenn man dort parkte.

Diesen Mietvertrag muss er weder schrfitlich schliessen, noch einen bestimmten der 6 Stellplätze zuweisen oder ihn gar als "Mieterparkplatz AB-CD 1234" kennzeichen.

Vielmehr nur Gebrauchsüberlassung gewähren, um dafür 30€/Monat berechnen zu dürfen.

Ja, dumm gelaufen. Wenn du nicht gewußt hättest das die Stellplätze kostenpflichtig sind, wäre das eine andere Sache. Das war leichtsinnig von dir. Musst wohl zahlen.

Sie wussten aber doch dass das Parken auf diesen Stellplätzen kostenpflichtig ist ? Und haben dennoch ihren Pkw dort angestellt ? Und jetzt wundern Sie sich über eine Kostenrechnung ? Wissen Sie ob andere nicht auch bezahlen mussten ?