Siebenschläfer stören Nachtruhe,kann Schlafräume nicht nutzen,ist das mieter oder Vermieter Sache?

2 Antworten


Siebenschläfer stehen unter Naturschutz und dürfen nicht einfach so bekämpft werden wie Mäuse oder andere Nagetiere. Daher wird auch ein Schädlingsbekämpfer nur mit Lebendfallen arbeiten (dürfen). Zum Vertreiben der Tiere über unangenehme Gerüche gibt es wie immer 10 Meinungen von 5 Leuten,

http://www.helpster.de/siebenschlaefer-im-haus-was-tun_91124

auch das Aufstellen von Marderabwehrgeräten, die sonst in Autos eingesetzt werden und mit hochfrequenten Geräuschen arbeiten, scheint sinnlos zu sein.

Vor diesem Hintergrund ist die Taktik des Vermieters zu verstehen, der darauf hofft, dass seine Mieterin auch weiterhin nicht realisiert, dass sie den Vermieter (schriftlich) in Verzug setzen muss, bevor weitere Schritte wie Mietminderung, eigene Beauftragung eines Dienstleisters oder die fristlose Kündigung erfolgen können.

Je nach Zustand des Hauses wird er danach einen Gutachter beauftragen, der unter Umständen nachweist, dass es keine baulichen Mängel gibt und dass die Mieterin das Eindringen der Tiere ermöglicht hat. Ob hierfür das Hamburger Urteil (Landgericht Hamburg, AZ: 307 S 17/00 https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/wer-traegt-die-beweislast-fuer-ungezieferbefall-der-mietwohnung_idesk_PI17574_HI646559.html) zu Schädlingen auf Nager zu übertragen ist, sei dahingestellt.

Mit anderen Worten: Du hast ein neues Hobby. Erste Maßnahme: Mangel schriftlich formulieren, zur Mangelbeseitigung auffordern, eine angemessene Frist einräumen und das Schreiben nachweislich (Einschreiben, Zustellung persönlich gegen Empfangsquittung) zustellen.

Übrigens: Bilche/Siebenschläfer in der Wohnung scheint ein Worst-Case-Szenario zu sein. Bei der Beseitigung kann man eigentlich nur scheitern. Auf den Winterschlaf der Tiere hoffen und eine neue Wohnung suchen..

Ich würde diese Optionen offen mit dem Vermieter besprechen. Dem ist mit Sicherheit klarer als Dir, dass selbst Ratten oder Kakerlaken nicht so schlimm wären.

https://www.nabu.de/ratgeber/siebenschlaefer.pdf

Es ist Sache des Vermieters, für eine ordentliche Nutzung der Mieträume zu sorgen. Schreibe ihm das und fordere ihn zur Beseitigung der Mängel auf, da Du ansonsten die Miete kürzen wirst. Setze ihm eine Frist von 2 Wochen.