Schwerbehinderung wegen Ausbildung aufheben, wie?

3 Antworten

Du musst den Ausweis nicht angeben. Denk aber dran, dass du so auch die Nachteilsausgleiche nicht nutzen kannst (Kündigungsschutz, Überstundenbefreiung, Mehrurlaub...) Den Ausweis behalte aber erst mal lieber, wenn es bei dir wieder schlechter wird, wird es nicht so leicht, da wieder ran zu kommen.

Generell kann der Ausweis Fluch oder Segen sein. Wenn du in ein größeres Unternehmen gehst, müssen die sowieso 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen, ansonsten Abgaben bezahlen (obwohl sich leider viele für die Abgaben entscheiden).

Sieh dich wenn möglich, nach einem sozialen Betrieb um, da ist der Ausweis nicht so schlimm.

Hallo Cayla,

Auf Deinem Ausweis steht wie lange er gültig ist und wann dieser verlängert werden müßte. Bedenke jedoch wenn Du in Deinen Bewerbungen nicht angibst daß Du schwerbehindert bist, kommst Du auch nicht in den Genuss der Vorteile z. B. Zusatzurlaub, steuerliche Vergünstigungen, und andere Annehmlichkeiten. Ein Schwerbehinderter darf wegen seiner Leiden keine Nachteile einem Nichtbehinderten gegenüber haben. Ich empfehle Dir in Deiner Bewerbung anzugeben daß Du einen Grad der Schwerbehinderung von 50 hast, Du aber dadurch in keiner Weise bei Deiner Arbeit beeinträchtigt bist. Du mußt nämlich die Art Deiner Behinderung nicht angeben. Jeder große Betrieb ist gesetzlich verpflichtet Schwerbehinderte zu beschäftigen, für jeden den er nicht beschäftigt muß er eine sog. Ausgleichsabgabe an den Staat abtreten. Außerdem muß Dich der neue Arbeitgeber in jedem Fall zu einem Bewerbergespräch einladen wenn Du die Kriterien erfüllst. Falls Du Deine Schwerbehinderung später doch beim Arbeitgeber angeben willst (weil es Dir evtl. schlechter geht) wird dieser Deinen SB-Ausweiß verlangen und darauf steht wann der ausgestellt wurde. Nicht jeder Arbeitgeber findet das Toll, wenn er eine Ausgleichsabgabe zahlen mußte weil Du nicht angegeben hast daß Du Schwerbehindert bist. Am besten von Anfang an ehrlich sein, das schafft Vertrauen auf beiden Seiten.

Viel Glück

Du musst bei der Bewerbung nichts von der Schwerbehinderung sagen, es sei denn, deine Krankheit macht dich unfähig bestimmte Tätigkeiten im Job auszuführen. ZB muss ein Epileptiker sagen, dass er zb kein Auto fahren darf. Aber nur wenn Auto fahren Teil des Jobs ist! Sonst nicht!

Bei einem Reizdarm und Depressionen fällt mir spontan aber kein Job ein, wo du eingeschränkt wärst.

deshalb rate ich dir: behalte deinen GdB! Du kannst so wenigstens noch die Steuervorteile nutzen.

LG