Schadensersatzklage gegen Hartz IV Empfänger?

16 Antworten

Nein, weil der Harz4 empfänger kein geld hat....

Pfändungsgrenze liegt bei etwas über 900 Euro... da drunter kanns du nix bekommen... wenn er nicht selber ankommt und bezahlt...

Durchaus möglich, aber die Raten dürften extrem klein ausfallen.

Ein Hartz IV - Empfänger hat zudem nicht mehr viel zu verlieren und könnte eine EV abgeben. Dann gehst Du leer aus.

Allerdings: wenn die Forderung gerechtfertigt ist, solltest Du das nicht ungestraft ziehen lassen nur weil der Schuldner Sozialhilfeempfänger ist.

Aber bevor Du tatsächlich per Gericht gegen den Schuldner vorgehst, solltest du Dir beim Gericht einen Titel besorgen. Dazu brauchst Du KEINEN Anwalt, sondern lediglich ca. 20 Euro. Das Amtsgericht hat Formulare dafür, die füllst Du aus und dann wird der Titel dem Schuldner persönlich zugestellt.

So. Und dann hast Du 30 Jahre lang Zeit, die forderung einzutreiben.

helmutgerke  12.10.2011, 12:52

mit 20 EURO wirst du aber kaum bei einer Forderung von 17.000 EURO hinkommen.

ladyxyf 
Fragesteller
 12.10.2011, 13:07
@helmutgerke

20,00€ Kosten für die Einleitung einer Schadensersatzklage?Ähm nunja ich glaube das kommt nicht ganz hin bei einer 3fachen Gerichtsgebühr abhängig vom streitwert??? Aber trotzdem danke!Ich werde wohl trotzallem mir den Titel holen wer weiß, vielleicht arbeiten die irgendwann einmal. es sollen ja noch wunder geschehen

scrut  14.10.2011, 14:58
@ladyxyf

Nein, 20 Euro für das Erwirken eines Titels. Das hat mit Gerichtskosten nichts zu tun.

Weiß jemand aus der Praxis wie es sich verhält Schadensersatzansprüche und Forderungen gegen Hartz IV Empfänger gerichtlich geltend zu machen?

...na klar weiß das jemand, es verhält sich so wie bei jeder anderen Personen, bzw. Einkommensgruppe auch.

Nur die Vollstreckung nach einem Urteil oder Vergleich dürfte bei Leistungsempfängern schwierig werden, aber ein Titel gilt ja 30 Jahre lang, und damit hat der Gläubiger 30 Jahre lang Zeit die Forderung einzutreiben.

es verhält sich so, dass du mit einer klage schlechtem geld, gutes hinterherwirfst

wenn du die möglichkeit hast es ins strafrecht zusätzlich zu drehen, betrug bietet sich oft an, hast du klitzekleine chancen, sonst lass es gleich, wenn abzusehen ist, dass er nie kohle haben wird

nein lass es natürlich nicht, hol dir den titel, auch wenn er fast nutzlos ist, manchmal arbeiten die paar monate, dann sofort pfänden oder auch um weihnachten rum einfach mal losschicken, kostet nur 50€

ladyxyf 
Fragesteller
 12.10.2011, 12:48

Ja an eine Strafanzeige habe ich bereits auch gedacht. Da der Mieter obwohl er für die Stromversorgung selbst verantwortlich war, dies in meinem Namen abgeschlossen hat. Eine Strafanzeige wegen Betruges werde ichdeshalb veranlassen und zusätzlich noch Diebstahl da mitvermietetesInventar veräußert wurde.Danke

Butzelbaer  12.10.2011, 12:49

hat er leistungen vom amt erhalten für die nebenkostennachzahlung und nicht an dich weitergeleitet?

die bekommen dich nachforerungen vom amt, das sind zweckgebundene leistungen, das ist sozialbetrug

ja wenn du dann glück hast, legt der richter ihm nahe, da zivilrechtlich was zu bezahlen, dann verzichten sie auf die strafanzeigen, ist die einzige chance, wenns nicht klappt, hat man wenigstens genugtuung durch die strafanzeigen^^

ladyxyf 
Fragesteller
 12.10.2011, 12:51
@Butzelbaer

Ja genau. Es wurde 2 Monate Miete etc. gezahlt. danach nichts mehr. Auch die Nebenkostenabrechnung i.h.v. kanpp 1000,00€ wurde nicht bezahlt, obwohl das Amt anbot dieszu übernehmen,aber selbstverständlich hätte der Mieter dann dies an das Amt zurückzahlen müssen. Das war ihm irgendwie nicht so recht????:-/

Butzelbaer  12.10.2011, 12:54
@ladyxyf

NEIN!!!

die können 100.000€ verheizen, das amt trägt die immer, die müssen nix zurückzahlen

die nebenkosten trägt das amt IMMER!!!

weisst du das genau? ruf an beim amt und frag nach ob sie das nicht doch bekommen haben

ladyxyf 
Fragesteller
 12.10.2011, 13:00
@Butzelbaer

ja gut dann mach ich das mal.wer weiß vielleicht hast du recht!Danke setz mich gleich mal ans Telefon. Das meinte die Mieterin zu mir. Aber natürlich hat sie gleich die fristlose kündigung bekommen, hat sie nur nicht interessiert:D

ladyxyf 
Fragesteller
 12.10.2011, 13:03
@ladyxyf

achja habe ich gegenüber dem amt einen auskunftsanspruch bzgl. solchen zahlungen?nicht dass die wieder meinen,nein wir dürfen keine auskunft erteilen??

Butzelbaer  12.10.2011, 15:52
@ladyxyf

anspruch wohl nicht, aber die sind da auch dankbar für infos, wenn sie gezahlt haben und ihre kohle zweckentfremdet wird

die sagen dir das schon, wenn du es höflich schilderst

Es ist egal ob du Milliardär bist oder ALG-II-Empfänger. Die Raten bestimmt der Gläubiger, der spricht die aber auch gerne mit dir ab.

ladyxyf 
Fragesteller
 12.10.2011, 12:45

Ich bin der Gläubiger nicht der Schuldner, das konnte man eigentlich auch der Frage entnehmen. Aber danke