Erlös aus Autoverkauf

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Das kommt darauf an, woher das Auto stammt.

Grundsätzlich ist der Verkauf eines Autos ein Vermögenswechsel und kein Einkommen. Sollte beim Verkauf Gewinn erwirtschaftet worden sein, wäre der Gewinn, also Verkaufspreis - Kaufpreis - Kosten als Einkommen zu werten.

Handelt es sich bei den Auto um EInkommen, weil es z.B. innerhalb des Bezuges geerbt wurde, wäre der Wert auch als Einkommen zu rechnen, sofern das noch nicht geschehen ist.

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeitslosengeld-alg-ii/127381-autoverkauf-hartz4-angerechnet.html


Du wandelst lediglich vorhandenes Vermögen um.

Was immer Du auch an Gegenständen aus deinem vorhandenem Dingen, was du bereits bei der Antragsstellung in Besitz hattest, in Bargeld umwandelst bleibt auch deines.


Man muss jedes Einkommen angeben und der Erlös wird in voller Höhe angerechnet.

Hallo,

von Hartz IV - Tipps und Auswege -

Sie dürfen als Empfänger von Hartz 4 unter folgenden Bedingungen Vermögen haben:

  1. für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.

  2. bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.

  3. Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.

  4. zusätzlich können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.

  5. Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.

Gruß, Emmy

Hallo,

von "wer weiß was "

Re: Auto verkaufen im Hartz 4 Bezug?

Einkommen ist, was man nach Alg 2 Antrag dazu bekommt. Vermögen ist, was man vorher schon besessen hat. In diesem Fall ist das Auto also Vermögen, (Sogar eines, was bis zu einem bestimmten Wert nicht einmal angerechnet werden darf.) ein Verkauf wäre eine Vermögensumwandlung und wird nur angerechnet, wenn es die Freibeträge übersteigt, was ja hier nicht so ist....

Also, erkundige dich, ich denke einen Freibetrag von 150 x Lebensjahr steht einem zu...

Emmy

@emily2001

NB: 150,-- € x Lebensjahr .

Emmy

Ist relativ einfach.

Vermögen bleibt auch nach dem Verkauf Vermögen.

Aber: die besondere Privilegierung, die ein Auto genießt, fällt mit dem Verkauf weg. Dadurch kommt der ganz normale Vermögensfreibetrag zum Tragen.

Bsp.:
Auto hat Wert von 7500 EUR (= Verkaufserlös); ist als Auto privilegiert. Individueller Vermögensfreibetrag sei 5250
=> 5250 sind frei, 2250 dürfen angerechnet werden.