Quellensteuer mit Fondsdomizil z.B. in Luxemburg?

1 Antwort

Die luxemburgische Quellensteuer (15 %) bleibt in Luxemburg; die ist erst einmal weg. Deutschland hingegen berechnet zusätzlich 25 % Abgeltungssteuer plus Soli plus eventuell Kirchensteuer. - Hat man bei der deutschen Depotbank einen Freistellungsauftrag gestellt (z.B. 801 EUR für Alleinstehende bzw. 1.602 EUR für Eheleute) so wird bis zu diesem Überschuss ("Gewinn") keine deutsche Steuer erhoben. - Ist der Überschuss größer als der Freistellungsauftrag, so wird die oben beschriebene deutsche Steuer zusätzlich zur luxemburgischen abgeführt. - Man kann aber im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung die luxemburgische Quellensteuer später anrechnen lassen - so dass man eine entsprechende Einkommensteuererstattung zurückerhalt. (Bitte Nachweise bereithalten - die deutsche Depotbank stellt eine Steuerbescheinigung aus)

Will man sich diesen "Zirkus" sparen, so sollte man auf rein deutsche Fonds-Produkte bzw. Werpapiere setzen.

Mu5ti 
Fragesteller
 29.04.2021, 23:15

ok, danke für Info