Nachweis der Käuferbonität beim Grundstückskauf

5 Antworten

Der Käufer weist beim Notar keine Bonität nach. Die Bonität des Käufers geht den Notar auch erst einmal gar nichts an.

Der Käufer verpflichtet sich lediglich, zu einem bestimmten Termin den Kaufpreis zu zahlen, was der Notar quasi überwacht.

Der Notar wird die Auflassung erst im Grundbuch eintragen lassen, wenn der Kaufpreis gezahlt wurde.

Wenn der Käufer nicht direkt an den Verkäufer zahlen will, kann man mit dem Notar reden, ob der ein Andergeldkonto bereitstellt. Dann wird an den Notar gezahlt, und der sollte unverdächtig sein.

korruptepolitik 
Fragesteller
 13.03.2012, 07:17

Die Zahlung wird üblicherweise erst nach Eintragung der Auflassung im Grundbuch vorgenommen, da der Verkäufer das Grundstück ansonsten auch 2 mal verkaufen kann.

Wenn Du den Notarvertrag schon unterschrieben hast, ist es etwas spät sich über die Bonität des Käufers Gedanken zu machen. Allerdings würde ich eine Schufa-Auskunft zur Beurteilung der Bonität auch für wenig hilfreich halten, wenn es um größere Beträge als für einen Handy-Vertrag geht.

Bist Du sicher, dass Du vereinbart hast, dass der Kaufpreis wirklich erst mit Auflassung - also der grundbuchmäßigen Umschreibung des Eigentums auf den Käufer - fällig ist? Das wäre völlig unüblich. Üblich wäre Fälligkeit bei Eintragung einer "Auflassungsvormerkung". Ich denke aber, das ist es auch, was Du meinst. Dann aber gibt es doch auch kein Risiko für Dich: Wird der Kaufpreis nicht gezahlt stimmst Du der Entgültigen Auflassung nicht zu und bleibst also weiterhin EIgentümerin.

korruptepolitik 
Fragesteller
 12.03.2012, 15:06

Der Kaufvertrag beim Notar ist noch nicht unterschrieben. Mit Unterzeichnung bin ich via Kaufvertrag gebunden, mit der Bewilligung der Auflassungs vormerkung kann ich an keinen anderen mehr verkaufen. Dies alles ohne das mir Bonität bekannt ist oder auch nur ein Euro bezahlt wurde.

korruptepolitik 
Fragesteller
 12.03.2012, 15:07
@korruptepolitik

Übrigens die Auflassungsvormerkung kann nur mit Zustimmung des Käufers wieder aus dem Grundbuch. Tut er das wenn er schon nicht zahlen will ?

Da kannst Du Dich noch so absichern.....Bonitaet entscheided letztendlich nicht zwingendermassen ueber den Zahlungswillen des Kaeufers....lol.....und der ist in diesem Fall wohl entscheidender.......

Die Auskunft würde Dir ja auch nicht helfen wenn der nicht zahlen kann oder will. Die Auflassung muss eben erst erfolgen, wenn Geld oder Sicherheit da ist. Er kann das ja an den Notar zahlen. Oder gibt gibt Bankgarantie oder Bürgschaft. Alles andere hilft ja nicht.

soweit ich weiss, schriebt man in den kaufvertag hinein, das zu einem bestimmten termin der kaufbetrag, sowei notarkosten gezahlt werden muss. ansonsten gehört dir weiterhin das grudstück oder haus und der verkauf hat nicht stattgefunden.

es kann dir egal sein, woher er das geld bekommt und wann er es hat.

korruptepolitik 
Fragesteller
 13.03.2012, 07:18

leider gesamte Antwort falsch. Erst erfolgt Vertragsabschluss und Eintragung der Auflassung, anschließend die Zahlung. Deshalb ist die Zahlungsfähigkeit auch so wichtig.